Betreff
Bestellung des Wahlleiters und der stellvertretenden Wahlleiterin für die Wahl zum/zur Ortsteilbürgermeister/in
Vorlage
0352-StR/2010
Aktenzeichen
30/ 10 85 00 05
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Herrn Volker Strathmann zum Wahlleiter und

2.      Frau Kati Seelig zur stellvertretenden Wahlleiterin

für die Wahlen zum/zur Ortsteilbürgermeister/in im Jahr 2010 zu bestellen.

 


Begründung:

 

Herr Wolfgang Gebhardt, Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Wartha-Göringen, hat mit Schreiben vom 18.05.2010 an den Oberbürgermeister seinen sofortigen Rücktritt von diesem Ehrenamt erklärt und wurde diesem Wunsch entsprechend mit Ablauf des 18.06.2010 formal aus dem Ehrenamt entlassen.

 

Nach § 26 III Satz 1 ThürKWG hat nunmehr eine Neuwahl stattzufinden, die innerhalb der nächsten 3 Monate liegen soll.

 

Gem. § 26 III Satz 2 ThürKWG wurde die Rechtsaufsichtsbehörde (Thür. Landesverwaltungsamt) um Festlegung des Wahltermines für die Neuwahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Wartha-Göringen gebeten.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 ThürKWG beruft bei Gemeindewahlen der Gemeinderat den Bürgermeister, einen der Beigeordneten oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Volker Strathmann, Leiter des Rechts- und Organisationsamtes, als Wahlleiter und Frau Kati Seelig, Sachbearbeiterin Organisation/Wahlen im Rechts- und Organisationsamt, als stellvertretende Wahlleiterin zu bestellen. Herr Strathmann und Frau Seelig waren mit dieser Funktion bereits zu anderen Wahlen betraut.

Im Interesse einer reibungslosen Wahldurchführung sollte die Berufung noch vor der Sommerpause erfolgen.

 

Da nicht auszuschließen ist, dass im Jahr 2010 noch in einem anderen Ortsteil eine weitere Ortsteilbürgermeisterwahl durchzuführen ist, wurde der Beschlussvorschlag nicht auf Wartha – Göringen spezifiziert, sondern allgemein formuliert.