Betreff
Berichterstattung gemäß § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 / Übersicht der durch die Oberbürgermeisterin genehmigten sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
0081-BR/2019
Aktenzeichen
20.1/Kämmerei/202501
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung 2018 legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung / den Beschluss notwendiger über- und außerplanmäßiger Ausgaben fest.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von einschließlich 10.000 € von der Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000 € bis einschließlich 80.000 € beschließt gemäß § 7 Abs. 2 der Haushaltssatzung der Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

 

Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

In den genannten Zuständigkeitsbereichen wurden in 2018 folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:

 

Verwaltungshaushalt

 

Durch die Oberbürgermeisterin wurden 58 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 248.150,84 € genehmigt, davon eine Eilentscheidung (siehe lfd. Nr. 21).

 

Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden 9 überplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von 350.116,24 € beschlossen.

 

Für alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt konnte die Deckung gewährleistet werden.

 

Vermögenshaushalt

 

Durch die Oberbürgermeisterin wurden 14 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 145.459, 95 € genehmigt, davon eine Eilentscheidung (siehe lfd. Nr. 1).

 

Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden 22 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von 939.660,00 € beschlossen.

 

Für alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben konnte eine Deckung herbeigeführt werden.

 

In der Anlage sind sämtliche betreffenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes mit einer kurzen Erläuterung zusammengestellt.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage – Übersicht gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung

 

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung einsehen.