Sachverhalt:

 

Gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO ist die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussbuchungen zur Jahresrechnung 2018 wurden aus personellen / organisatorischen Gründen nicht fristgerecht vorgenommen. Mit der heutigen Vorlage wird die Jahresrechnung 2018 übergeben.

 

Der Stadtrat beschließt über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Oberbürgermeisterin sowie der Beigeordneten (§ 80 Abs. 3 ThürKO).

 

Die festgestellte Jahresrechnung ist mit ihren Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Sämtliche Unterlagen zur Jahresrechnung inklusive IT-Ausdrucke können von allen Mitgliedern des Stadtrates nach terminlicher Absprache mit dem Leiter der Finanzverwaltung in der Kämmerei eingesehen werden.

 

Ergebnis der Jahresrechnung 2018

 

Das entsprechend § 79 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) endgültig festgestellte Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Jahr 2018 stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamthaushalt

Soll-Einnahmen

114.582.493,90

17.569.479,02

132.151.972,92

Soll-Ausgaben

114.582.493,90

17.569.479,02

132.151.972,92

Fehlbetrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

Im Folgenden werden verschiedene Eckdaten der Jahresrechnung dargestellt, weitergehende Ausführungen zu diesen Punkten sind dem Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung zu entnehmen (Anlage 3.10).

 

 

Eckdaten

Haushalt

2018

in €

Jahres-RE

2018

in €

Erläuterungsbericht

I.     Haushaltsvolumen

 

 

 

Gesamthaushalt

 

 

Gliederungspunkt III.

Einnahmen

135.872.868

132.151.972,92

 

Ausgaben

135.872.868

132.151.972,92

 

einheitlicher Fehlbetrag

0,00

0,00

 

 

 

 

 

II.   Schuldendienst

 

 

Gliederungspunkt V.a)

Kreditaufnahme lt. HH-Satzung

960.000

0,00

 

ordentliche Tilgung

(Pflichtzuführung)

1.035.371

1.034.609,31

 

Verschuldung am 31.12. (Ist)

24.317.451

23.358.212,93

 

Pro-Kopf-Verschuldung 31.12.

570,99

548,47

 

 

 

 

 

III.  Zuführungen zwischen den Teilhaushalten

 

 

Gliederungspunkt IV.

Zuführung an den VermögensHH

7.315.452

9.919.574,68

 

davon Pflichtzuführung

1.035.371

1.034.609,31

 

davon weitere Zuführungen/

„freie Spitze“

6.280.081

8.884.965,37

 

 

 

 

 

IV.  Rücklagen

 

 

Gliederungspunkt V.c)

Entnahme aus Rücklage

0

0,00

 

Zuführung an Rücklage

0

0,00

 

Stand am 31.12.

0

0,00

 

Vorzuhaltende Mindestrücklage

2.130.672

2.111.803,64

 

 

 

 

 

In den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ist die für das Haushaltsjahr 2018 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 7.500.445,00 € enthalten.

 

Darüber hinaus enthalten die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes nachfolgende Positionen, welche sich auf das Jahresergebnis 2018 unmittelbar auswirkten:

 

 

VerwaltungsHH

2018

VermögensHH

2018

Erläuterungsbericht

pauschale Restebereinigung

3.398.458,61

0,00 €

Gliederungspunkt III.b)

 

 

 

 

neue Haushaltsausgabereste (HHAR)

0,00

12.720.967,73

Gliederungspunkt VI.

Abgänge auf bestehende HHAR

194.760,00

765.741,01

 

 

 

 

 

neue Haushaltseinnahmereste (HHER)

0,00

2.293.999,14

Gliederungspunkt VI.

Abgänge auf bestehende HHER

0,00

574.245,29

 

 

 

Die Jahresrechnung 2018 schließt damit im 6. Jahr in Folge ausgeglichen ab.

 

Neben der Pflichtzuführung in Höhe von rd. 1 Mio. € konnten im Rahmen der Abschlussbuchungen weitere rd. 8,9 Mio. € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Hiervon erfolgte zum einen die Finanzierung zwingend notwendiger, unabweisbarer Investitionen, des Weiteren konnte der Bestand der Altfehlbeträge um einen Betrag von 2.241.428,64 € auf jetzt 183.460,39 € reduziert werden. Damit war es im Rahmen des Jahresabschlusses möglich, einen Betrag in Höhe von 1.756.451,64 € mehr zur Tilgung der Altfehlbeträge einzusetzen, als im Rahmen der im Jahr 2018 beschlossenen Haushaltssperre geplant war (484.977 €).

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – 0. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis

Anlage 2 – II. JR 2018 1. kassenmäßiger Abschluss

Anlage 3 – II. JR 2018 2. Haushaltsrechnung

Anlage 4 – II. JR 2018 Anlagen 3.1 bis 3.9

Anlage 5 – II. JR 2018 Anlage 3.10 (Erläuterungsbericht inkl. Anlagen)

 

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de  à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung einsehen.