Sachverhalt:
Gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO ist die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussbuchungen zur Jahresrechnung 2018 wurden aus personellen / organisatorischen Gründen nicht fristgerecht vorgenommen. Mit der heutigen Vorlage wird die Jahresrechnung 2018 übergeben.
Der Stadtrat beschließt über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Oberbürgermeisterin sowie der Beigeordneten (§ 80 Abs. 3 ThürKO).
Die festgestellte Jahresrechnung ist mit ihren Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Sämtliche Unterlagen zur Jahresrechnung inklusive IT-Ausdrucke können von allen Mitgliedern des Stadtrates nach terminlicher Absprache mit dem Leiter der Finanzverwaltung in der Kämmerei eingesehen werden.
Ergebnis der
Jahresrechnung 2018
Das entsprechend § 79 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
(ThürGemHV) endgültig festgestellte Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Jahr
2018 stellt sich wie folgt dar:
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Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
Gesamthaushalt |
Soll-Einnahmen |
114.582.493,90 |
17.569.479,02 |
132.151.972,92 |
Soll-Ausgaben |
114.582.493,90 |
17.569.479,02 |
132.151.972,92 |
Fehlbetrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Im Folgenden werden verschiedene Eckdaten der Jahresrechnung dargestellt, weitergehende Ausführungen zu diesen Punkten sind dem Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung zu entnehmen (Anlage 3.10).
Eckdaten |
Haushalt 2018 in € |
Jahres-RE 2018 in € |
Erläuterungsbericht |
I. Haushaltsvolumen |
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Gesamthaushalt |
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Gliederungspunkt
III. |
Einnahmen |
135.872.868 |
132.151.972,92 |
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Ausgaben |
135.872.868 |
132.151.972,92 |
|
einheitlicher Fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
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II. Schuldendienst |
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Gliederungspunkt
V.a) |
Kreditaufnahme lt. HH-Satzung |
960.000 |
0,00 |
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ordentliche Tilgung (Pflichtzuführung) |
1.035.371 |
1.034.609,31 |
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Verschuldung am 31.12. (Ist) |
24.317.451 |
23.358.212,93 |
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Pro-Kopf-Verschuldung 31.12. |
570,99 |
548,47 |
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III. Zuführungen
zwischen den Teilhaushalten |
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Gliederungspunkt
IV. |
Zuführung an den VermögensHH |
7.315.452 |
9.919.574,68 |
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davon Pflichtzuführung |
1.035.371 |
1.034.609,31 |
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davon weitere Zuführungen/ „freie Spitze“ |
6.280.081 |
8.884.965,37 |
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IV. Rücklagen |
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Gliederungspunkt
V.c) |
Entnahme aus Rücklage |
0 |
0,00 |
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Zuführung an Rücklage |
0 |
0,00 |
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Stand am 31.12. |
0 |
0,00 |
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Vorzuhaltende Mindestrücklage |
2.130.672 |
2.111.803,64 |
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In den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ist die für das
Haushaltsjahr 2018 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 7.500.445,00 €
enthalten.
Darüber hinaus enthalten die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes nachfolgende Positionen, welche sich auf das Jahresergebnis 2018 unmittelbar auswirkten:
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VerwaltungsHH 2018 |
VermögensHH 2018 |
Erläuterungsbericht |
pauschale
Restebereinigung |
3.398.458,61 |
0,00 € |
Gliederungspunkt
III.b) |
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neue
Haushaltsausgabereste (HHAR) |
0,00 |
12.720.967,73 |
Gliederungspunkt
VI. |
Abgänge
auf bestehende HHAR |
194.760,00 |
765.741,01 |
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neue
Haushaltseinnahmereste (HHER) |
0,00 |
2.293.999,14 |
Gliederungspunkt
VI. |
Abgänge
auf bestehende HHER |
0,00 |
574.245,29 |
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Die Jahresrechnung 2018 schließt damit im 6. Jahr in Folge ausgeglichen ab.
Neben der Pflichtzuführung in Höhe von rd. 1 Mio. € konnten
im Rahmen der Abschlussbuchungen weitere rd. 8,9 Mio. € dem Vermögenshaushalt
zugeführt werden. Hiervon erfolgte zum einen die Finanzierung zwingend
notwendiger, unabweisbarer Investitionen, des
Weiteren konnte der Bestand der Altfehlbeträge um einen Betrag von 2.241.428,64
€ auf jetzt 183.460,39 € reduziert werden. Damit war es im Rahmen des
Jahresabschlusses möglich, einen Betrag in Höhe von 1.756.451,64 € mehr zur
Tilgung der Altfehlbeträge einzusetzen, als im Rahmen der im Jahr 2018
beschlossenen Haushaltssperre geplant war (484.977 €).
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – 0. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis
Anlage 2 – II. JR 2018 1. kassenmäßiger Abschluss
Anlage 3 – II. JR 2018 2. Haushaltsrechnung
Anlage 4 – II. JR 2018 Anlagen 3.1 bis 3.9
Anlage 5 – II. JR 2018 Anlage 3.10 (Erläuterungsbericht inkl. Anlagen)
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung einsehen.