Betreff
Liveübertragung der Stadtratssitzungen im Internet
hier: Sachstand zur Umsetzung
Vorlage
0087-BR/2019
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Am 25. Juni 2019 wurde einstimmig der Beschluss zur Liveübertragung der Stadtratssitzungen im Internet (Vorlagen-Nr. 0014-StR/2019) getroffen.

 

Die Vorlage wurde eingebracht, da ein Anbieter für die Liveübertragung der Stadtverwaltung ein Angebot zur Liveübertragung der Stadtratssitzungen gemacht hat.

 

Nach intensiveren Recherchen zu den rechtlichen Voraussetzungen für eine Liveübertragung der Stadtratssitzungen im Internet, ist man auf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen.

 

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) ist in verschiedenen Tätigkeitsberichten auf die Thematik des Livestream eingegangen. Nach der Auffassung des TLfDI darf eine Stadtverwaltung nicht als Auftraggeber für den Livestream auftreten, also keinen direkten Vertrag mit dem (technischen) Anbieter einer Liveübertragung abschließen. Dies ist nur Medienunternehmen im Rahmen des Pressegesetzes erlaubt. Hierbei wird immer wieder auf das „Erfurter Modell“ verwiesen. In Erfurt erfolgt die Liveübertragung im Auftrag der Mediengruppe Thüringen, die in einem Vertragsverhältnis mit dem technischen Anbieter des Livestreams steht.

 

Eine Abfrage beim TLfDI, ob eine Einwilligung der Stadtratsmitglieder zur Übertragung der Stadtratssitzungen ausreicht, wurde verneint. Das Schreiben des TLfDI dazu finden Sie in der Anlage.

 

Aufgrund dieser Erkenntnisse ist eine Umsetzung des Beschlusses im September leider nicht möglich. Es muss abgewartet werden, inwiefern sich ein technischer Anbieter und ein Medienunternehmen nach dem Pressegesetz für eine Liveübertragung in der Stadt Eisenach zusammenfinden, um den Livestream im Eisenacher Stadtrat zu verwirklichen.


Anlagenverzeichnis

 

Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit