I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. Die
Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses mit folgenden 6 Mitgliedern des
Stadtrates
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (AFD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)
Herr/Frau ……………………..….….
(NPD-Fraktion)
2. Die
Besetzung des Werkausschusses des Amtes für Infrastruktur sowie Ausschuss für
Beteiligungen und Rechnungsprüfung mit folgenden 8 Mitgliedern des Stadtrates
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)
Herr/Frau ……………………..….….
(NPD-Fraktion)
3. Die
Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport mit
folgenden 8 Mitgliedern des Stadtrates
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)
Herr/Frau ……………………..….….
(NPD-Fraktion)
4. Die
Besetzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen mit
folgenden 8 Mitgliedern des Stadtrates
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)
Herr/Frau ……………………..….….
(NPD-Fraktion)
5. Die
Besetzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Tourismus mit folgenden 8
Mitgliedern des Stadtrates
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)
Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)
Folgende
Stadtratsmitglieder, welche keinen Ausschusssitz besetzen, wirken mit Rede- und
Antragsrecht in dem aufgeführten Ausschuss mit:
Frau Gisela Rexrodt
im
Herr Dr. Kord-Henning
Uber
im
Herr Thomas May
im
Frau/Herr
……………………………… im ………………………..
Frau/Herr ………………………………. im …………………………
II.
Begründung:
Mit der Neufassung
der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach (Vorlagennummer:
0079-StR/2019), welche ebenfalls zur Sitzung des Stadtrates am 12. November
2019 beschlossen werden soll, wird vorgeschlagen die Ausschüsse teilweise neu
zuzuschneiden.
Aufgrund der neu
geplanten Zuschnitte der Ausschüsse sowie der Erhöhung der Ausschussgröße ist
eine Neubesetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Eisenach
erforderlich.
Bei der Besetzung der Ausschüsse hat der
Stadtrat gemäß § 27 Abs. 1 ThürKO i.V.m. § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Eisenach dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen
Rechnung zu tragen. Gemäß § 27 Abs. 1 ThürKO ist das Berechnungsverfahren in
der Hauptsatzung zu regeln. Gemäß § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach
erfolgt die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien nach dem
mathematischen Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer.
Damit erhält in den mit 8
Stadtratsmitgliedern zu besetzenden Ausschüssen die DIE LINKE-Stadtratsfraktion
2 Sitz, die CDU-Stadtratsfraktion 2 Sitz, die SPD-Stadtratsfraktion 1 Sitz, die
AfD-Stadtratsfraktion 1 Sitz, die B90/Die Grünen-Stadtratsfraktion 1 Sitz und
die NPD-Stadtratsfraktion 1 Sitz.
In dem mit 6 Stadtratsmitgliedern zu
besetzenden Hauptausschuss erhält die DIE LINKE-Stadtratsfraktion 1 Sitz, die
CDU-Stadtratsfraktion 1 Sitz, die SPD-Stadtratsfraktion 1 Sitz, die
AfD-Stadtratsfraktion 1 Sitz, die B90/Die Grünen-Stadtratsfraktion 1 Sitz und
die NPD-Stadtratsfraktion 1 Sitz.
Nach § 27 Abs. 2 ThürKO sind die auf diese
Fraktionen entfallenden Sitze gemäß deren bindenden Vorschlag durch Beschluss
des Stadtrates mit Stadtratsmitgliedern zu besetzen. Die Fraktionen können auch
solche Mitglieder des Stadtrates vorschlagen, die nicht ihrer Fraktion
angehören.
Die Anzahl der Ausschusssitze beträgt, ohne
den gesondert zu betrachtenden Jugendhilfeausschuss, 38. Diese Anzahl
übersteigt die Zahl der Stadtratsmitglieder von 36. Somit kann jedes
Stadtratsmitglied, das im Übrigen keinen Ausschusssitz besetzt, verlangen, in
einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht mitzuwirken (§ 27 Abs. 1 Satz 4
ThürKO, § 9 Abs. 2 Hauptsatzung).
Sofern sich durch Änderungen in der
Neufassung der Geschäftsordnung die Ausschussgrößen oder -zuschnitte ändern
sollten, wird die Vorlage zur Sitzung angepasst.