Betreff
Berufung von sachkundigen Bürgern in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Eisenach
Vorlage
0100-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Berufung von folgenden 6 sachkundigen Bürgern in den Werkausschuss des Amtes für Infrastruktur sowie Ausschuss für Beteiligungen und Rechnungsprüfung          
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)             
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)       
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)        
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)

2.      Die Berufung von folgenden 6 sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport            
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)             
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)       
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)        
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)

3.      Die Berufung von folgenden 6 sachkundigen Bürgern in den Ausschusses für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen

Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)             
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)       
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)        
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)

4.      Die Berufung von folgenden 6 sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus      
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)             
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)       
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)        
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)


II. Begründung:

 

Im § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach (geplante Neufassung) ist die Berufung von sachkundigen Bürgern für die Ausschüsse des Stadtrates geregelt.

 

Die sachkundigen Bürger werden auf Vorschlag der Fraktionen des Stadtrates berufen, d. h. durch Beschluss bestimmt (§ 27 Abs. 5 ThürKO). Wegen des nicht unwesentlichen Einflusses der Mitwirkung der sachkundigen Bürger auf die Beschlüsse beschließender Ausschüsse und die Empfehlung vorberatender Ausschüsse sollte beim Vorschlagsrecht der die Arbeit aller Ausschüsse prägende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit beachtet werden. Demnach steht das Vorschlagsrecht für die sachkundigen Bürger den Fraktionen entsprechend ihren Sitzanteilen im Stadtrat zu (vgl. Kommentierung Uckel/Hauth/Hoffmann sowie Kommentar Rücker zum    § 27 ThürKO). Dieser Kommentarauffassung wurde in der letzten Wahlperiode des Stadtrates auch von den Fraktionen gefolgt. Des Weiteren wurde diese Verfahrensweise auch durch das Landesverwaltungsamt bestätigt.

 

Nach § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach erfolgt die Besetzung nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer.

 

Somit würde sich bei der Besetzung von 6 sachkundigen Bürgern die im Beschlussvorschlag aufgelistete Verteilung ergeben.

 

Sofern sich durch Änderungen in der Neufassung der Geschäftsordnung die Ausschusszuschnitte ändern sollten, wird die Vorlage zur Sitzung angepasst.