Betreff
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG),
hier: Kreditaufnahme im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2020
Vorlage
0107-StR/2019
Aktenzeichen
20.1 / 8113 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt den Wirtschafts- und Finanzplan der Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG) für das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis und stimmt der Aufnahme von Krediten bis zur Höhe von 20.000,00 Euro zu.

 


II. Begründung:

 

Die Gesellschafterversammlung der FPG hat den Wirtschaftsplan in den Teilen Erfolgs- und Finanzplan für das Jahr 2020 in der Sitzung am 12.09.2019 beschlossen. Der Beschluss des Gesellschafters Stadt Eisenach steht hinsichtlich der im Wirtschafts- und Finanzplan 2020 vorgesehenen Darlehensaufnahme unter dem Organvorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.

 

Im Geschäftsjahr 2020 sind Investitionen in Höhe von 36,5 TEUR geplant. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit bilden die Infrastruktur (10 TEUR), der Flugbetrieb (20 TEUR) sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung (4 TEUR).

 

Für diese Investitionen ist zur Deckung des Eigenanteils eine Darlehensaufnahme i. H. v. 20 TEUR vorgesehen.

 

Weitere Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2020 (Plan 2019) sind:

ü  Umsatzerlöse ...............................................................       403 TEUR    (443 TEUR)

ü  Sonstige betriebliche Erträge ...................................            51 TEUR      (57 TEUR)

ü  Materialaufwendungen .............................................         177 TEUR    (168 TEUR)

ü  Personalaufwand ........................................................        210 TEUR    (207 TEUR)

ü  Abschreibungen ..........................................................         39 TEUR      (41 TEUR)

ü  Sonstige betriebliche Aufwendungen ....................            119 TEUR    (132 TEUR)

ü  Finanzergebnis .............................................................        - 5 TEUR      (- 6 TEUR)

ü  Jahresergebnis ............................................................  - 97,7 TEUR (- 58,6 TEUR)

 

Auf der Basis dieser Planungen der Geschäftsführung ergibt sich in 2020 ein Jahresfehlbetrag in einer Gesamthöhe von 97.670 Euro. Gem. § 4 des Gesellschaftsvertrages sind die Gesellschafter verpflichtet, Fehlbeträge durch Nachschüsse abzudecken. Die Nachschüsse sind dabei insgesamt auf einen jährlichen Wert von 127.822,97 Euro begrenzt.

 

Im Übrigen wird auf die dieser Vorlage beigefügte Übersicht zum Wirtschafts-, Finanz- und Investitionsplan verwiesen. Der Wirtschaftsplan inkl. Erläuterungen der Geschäftsführung liegt im Büro der Beteiligungsverwaltung zur Einsichtnahme aus.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Erfolgsplan 2020

Anlage 2 – Finanzierungsplan 2020

Anlage 3 – Investitionsplan 2020