hier: Kreditaufnahme im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2020
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach nimmt den Wirtschafts- und Finanzplan der Flugplatzgesellschaft
Eisenach-Kindel mbH (FPG) für das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis und stimmt
der Aufnahme von Krediten bis zur Höhe von 20.000,00 Euro zu.
II.
Begründung:
Die
Gesellschafterversammlung der FPG hat den Wirtschaftsplan in den Teilen
Erfolgs- und Finanzplan für das Jahr 2020 in der Sitzung am 12.09.2019
beschlossen. Der Beschluss des Gesellschafters Stadt Eisenach steht
hinsichtlich der im Wirtschafts- und Finanzplan 2020 vorgesehenen Darlehensaufnahme unter
dem Organvorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.
Im Geschäftsjahr 2020 sind Investitionen in Höhe von 36,5 TEUR geplant. Schwerpunkte
der Investitionstätigkeit bilden die Infrastruktur (10 TEUR), der Flugbetrieb
(20 TEUR) sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung (4 TEUR).
Für diese
Investitionen ist zur Deckung des Eigenanteils eine Darlehensaufnahme i. H. v.
20 TEUR vorgesehen.
Weitere Eckdaten
des Wirtschaftsplanes 2020 (Plan 2019) sind:
ü Umsatzerlöse
............................................................... 403 TEUR (443
TEUR)
ü Sonstige
betriebliche Erträge ................................... 51 TEUR (57
TEUR)
ü Materialaufwendungen
............................................. 177
TEUR (168 TEUR)
ü Personalaufwand
........................................................ 210 TEUR (207 TEUR)
ü Abschreibungen
.......................................................... 39 TEUR (41
TEUR)
ü Sonstige
betriebliche Aufwendungen .................... 119
TEUR (132 TEUR)
ü Finanzergebnis
............................................................. - 5 TEUR (-
6 TEUR)
ü Jahresergebnis
............................................................ - 97,7 TEUR (-
58,6 TEUR)
Auf der Basis
dieser Planungen der Geschäftsführung ergibt sich in 2020 ein Jahresfehlbetrag
in einer Gesamthöhe von 97.670 Euro. Gem. § 4 des Gesellschaftsvertrages sind
die Gesellschafter verpflichtet, Fehlbeträge durch Nachschüsse abzudecken. Die
Nachschüsse sind dabei insgesamt auf einen jährlichen Wert von 127.822,97 Euro
begrenzt.
Im Übrigen wird auf
die dieser Vorlage beigefügte Übersicht zum Wirtschafts-, Finanz- und
Investitionsplan verwiesen. Der Wirtschaftsplan inkl. Erläuterungen der
Geschäftsführung liegt im Büro der Beteiligungsverwaltung zur Einsichtnahme
aus.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Erfolgsplan 2020
Anlage 2 – Finanzierungsplan 2020
Anlage 3 – Investitionsplan 2020