II. Fragestellung
1. In welcher Höhe wurden seit Beschlussfassung Genossenschaftsanteile bei der AWG erworben?
2. In welcher Höhe werden derzeit noch Genossenschaftsanteile gehalten und wie viele Wohnungen werden hierfür derzeit genutzt?
3. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin die Anteile wieder zu veräußern?
(Wenn Ja, wann? Wenn Nein, warum nicht?)
4. Insofern Wohnungen der AWG zu o.g. Zwecke genutzt werden, können diese nun nicht bei der SWG angemietet werden?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.-4.
Im September
2015 wurden lediglich 2 AWG-Wohnungen zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen
angemietet. Zu diesem Zeitpunkt der Anmietung waren die Angebote der
SWG-Wohnungen kurzzeitig ausgeschöpft.
Es handelte sich
um 2 Wohnungen, welche durch die Stadt Eisenach zu o. g. Zweck bei der AWG
angemietet wurden. Die Kündigung erfolgte zum 31.03.2018. Die Auszahlung der
Anteile wird zum 31.12.2019 wirksam.