II. Fragestellung
1. Welche konkreten Integrationsmaßnahmen von Europäern sollen im Hauptamt erfolgen und welche werden von der Beauftragten bislang im Ehrenamt erledigt?
2. Woraus ergibt sich aus Sicht der Oberbürgermeisterin der Mangel im Bereich der Integration dieser Personengruppen, wo doch in großen Teilen mindestens kulturelle und z.T. auch sprachliche Schnittmengen bestehen? Bzw. welche konkreten Probleme aufgrund nicht erfolgter Integration von Europäern ergeben sich aus Sicht der Oberbürgermeisterin derzeit in Eisenach?
3. Welche Mehraufgaben soll der Ausländerbeauftragte hauptamtlich im Vergleich zum Ehrenamt erledigen und welche dieser Aufgaben werden derzeit nicht oder nur unzureichend von den vielen anderen mit der Integration betrauten Institutionen (z.B. Diakonie, VHS usw.) erledigt?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Der/ die Beauftragte
für Menschen mit Migrationshintergrund soll zentrale Ansprechperson in der
Verwaltung sein.
Seit 01.08.2019
ist das „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“ in Kraft.
Das Gesetz
regelt den Zugang von Ausländer*innen zu Leistungen der Ausbildungs- und
Beschäftigungsförderung neu. Es ist davon auszugehen, dass sich der Zuzug zur
Sicherung des Fachkräftebedarfs für die hiesige Wirtschaft verstärken wird.
Neben dem Arbeitsplatz spielen dann zentrale Fragen der Integration eine Rolle
(Wohnung, Kita, Schule, Arzt). Dies kann nur über intensive Netzwerkarbeit
gelingen.
Im Ehrenamt
konnten bislang keine Kontakte zu europäischen Zuwanderern aufgebaut werden,
die wegen einer Arbeitsaufnahme nach Eisenach gekommen sind. Der
Unterstützungsbedarf für ausländische Arbeitnehmer*innen beim Ankommen und
Zurechtfinden in der neuen Heimat ist aber genauso vorhanden. Gleichzeitig kann
der/die hauptamtliche Beauftragte als Servicestelle für Arbeitgeber*innen
dienen, die ihre neuen Mitarbeiter*innen unterstützen wollen.
zu 2.
In der Stadtverwaltung ist die Stelle des Integrationsmanagements verantwortlich für die Integration von Geflüchteten. Die Finanzierung erfolgt über das Förderprogramm des Landes „Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in den Kommunen (ThILIK)“. Gleiches gilt für die Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte. Diese Personalstellen betreuen in Eisenach 998 Personen. In der Stadtverwaltung gibt es keine Personalstelle, die sich umfassend um die Belange von ausländischen Mitbürger kümmern kann, da gesetzliche Regelungen und Förderrichtlinien nur bestimmte Bereiche behandeln.
Bei einer Gesamtanzahl von 3721 Personen mit Migrationshintergrund (Stichtag 30.09.2019) gibt es für mehr als 2/3 der betroffenen Personen keine Anlaufstelle. Auch wenn kulturelle und sprachliche Schnittmengen bestehen, sollten wir für diesen Personenkreis eine Willkommenskultur pflegen.
zu 3.
Der/ die
Beauftragte für Menschen mit Migrationshintergrund soll die Interessen aller
ausländischen Mitbürger*innen in Eisenach vertreten und für ein gutes
Miteinander zwischen der Aufnahmegesellschaft und den Zuwanderern sorgen.
Dazu gehört
Gremienarbeit, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. An
landesweiten Treffen der Ausländerbeauftragten kann ein/e ehrenamtliche/r
Beauftragte in der Regel nicht teilnehmen. Die in der Frage angesprochenen
Institutionen erledigen ihre Aufgaben nach ihren Zuständigkeiten (z.B. VHS
Sprachkurse) und sind Bestandteil des Netzwerkes.
Der Aufbau
einer Beratungs-/Servicestelle in der Verwaltung kann von allen ausländischen
Mitbürgern in Anspruch genommen werden.