I.
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt
vorbehaltlich der
Genehmigung des städtischen Haushaltsplanes 2019 und der Freigabe der Mittel
die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen im
Haushaltsjahr 2019 in maximal folgender Höhe für den:
Ortsteil Berteroda 133,00 €
Ortsteil
Hötzelsroda 5.633,00
€
Ortsteil Madelungen 1.300,00 €
Ortsteil Neuenhof/
Hörschel 1.633,00 €
Ortsteil Neukirchen 1.933,00 €
Ortsteil
Stockhausen 1.700,00 €
Ortsteil Stregda 4.500,00
€
Ortsteil
Wartha-Göringen 566,00 €.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes für die
Finanzierung der Jahre 2020 ff. eine
„Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher
Ortsteilen“ (Arbeitstitel) vorzubereiten.
Der Entwurf der
Richtlinie soll dem Stadtrat im Februar 2020 zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt werden.
II.
Begründung
Am 01.03.2016 (Beschlusses-Nr.:
StR/0339/2016) beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die Punkte 7.3
und 7.4 des vorgelegten Jugendförderplanes an die geänderten Bedingungen,
insbesondere an den gefassten Beschluss zum Kindertreff sowie an die Bedarfe in
den Ortsteilen anzupassen und für die Folgejahre fortzuschreiben.
Hinsichtlich
des Kindertreffs wurde der Beschluss des Stadtrates realisiert und die Leistungsvergabe erfolgte an die Diako Kinder-
und Jugendhilfe gGmbH. Der Kindertreff wurde am 23.09.2016 wieder eröffnet.
In Umsetzung des
o.g. Beschlusses soll mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag eine Förderung
von Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen erfolgen.
Die Förderung
erfolgt insbesondere auf der Grundlage der §§ 11, 12 und 14 Sozialgesetzbuch
VIII -SGB VIII- (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und
Erzieherischer Jugendschutz) und den §§ 16 und 17 Thüringer Kinder- und
Jugendhilfe- Ausführungsgesetz –ThürKJHAG- (Förderung der Jugendarbeit und
Förderung der Jugendverbandsarbeit).
Neben den in den
gesetzlichen Grundlagen genannten Schwerpunkten der Förderung sollen
insbesondere ehrenamtliche Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit und
Jugendverbandsarbeit in den Ortsteilen durch geeignete Maßnahmen unterstützt
und gestärkt werden.
Die Mittelzuweisung
an die Ortsteile 2019 erfolgt auf der Grundlage der Einwohnerstatistik der
Stadt Eisenach in Höhe einer Pauschale von ca. 33,33 € pro 7 - unter 18 Jährigen, die am 31.12.2018 im jeweiligen Ortsteil lebten.
Die
Mittelverwendung im Ortsteil bzw. Weitergabe an ortsansässige Vereine zum Zweck
der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendverbandsarbeit und Maßnahmen des
erzieherischen Jugendschutzes erfolgt auf Beschluss der jeweiligen
Ortschaftsräte.
Nicht verwendete
Mittel sind nicht auf das Haushaltsjahr 2020 übertragbar und müssen an die
Stadtverwaltung zurückgezahlt werden. Im Ausnahmefall und bei genügend Zeitvorlauf
können nicht in Anspruch genommene Fördermittel anderen Ortsteilen zur
Verfügung gestellt werden.
Die Verwendung der
Mittel ist bis spätestens 31.03.2020 durch einen einfachen Verwendungsnachweis
(Liste und kurzer Sachbericht) beim Jugendamt nachzuweisen.
Eine
Doppelförderung durch die Stadt Eisenach ist ausgeschlossen.
Weitere
förderrechtliche Regelungen werden in den zu erstellenden Bescheiden getroffen.
Im Ortsteil
Stedtfeld wird derzeitig ein Jugendtreff finanziert und unterhalten. Die ausgabeseitige
Plansumme beträgt für 2019 insgesamt 25.700,00 € (Rechnungsabschluss 2018:
17.909,52 €). Deshalb bleibt der Ortsteil Stedtfeld bei diesem Fördervorschlag
unberücksichtigt.
Die Mittel werden
im Falle der Genehmigung des städtischen Haushaltsplanes 2019 und einer
Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss zügig durch die Verwaltung
ausgezahlt und der vorläufige Maßnahmebeginn mit Beschlussdatum bewilligt.
Bei der Fusion mit
dem Wartburgkreis gibt die Stadt Eisenach nach aktuellem Jugendhilferecht ihren
Status als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe und damit einen wesentlichen Teil ihres
jetzigen Planungs- und Entscheidungsrechtes sowie die Förderverpflichtung für
die Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt vom Grunde her an den Wartburgkreis
ab.
Unabhängig davon wäre es
rechtlich möglich, dass die Stadt Eisenach auf der Grundlage des
§ 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und im Rahmen der
Daseinsfürsorge entscheidet, wie perspektivisch aus kommunalen Mitteln eine angemessene soziale und kulturelle Infrastruktur, u. a. auch im
Bereich der Kinder- und Jugendförderung in den Ortsteilen zu gewährleisten ist.
Fachamtsseitig wurden jeweils für den
Haushaltsplan 2019 und für den Entwurf 2020 in der Haushaltsstelle 46050.718000 (Jugendclubs Ortsteile/
Zuschüsse an Vereine Ortsteile) 17.400 € beantragt.
Um eine zukünftige Förderung der Ortsteile im
Kinder- und Jugendbereich verwaltungs- und förderrechtlich zu regeln, soll unter
Einbezug der Ortschaftsräte/ Ortsbürgermeister und freier Träger eine
„Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen“
(Arbeitstitel) erarbeitet werden, die im Jugendhilfeausschuss beschlossen
werden soll.