Betreff
Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen
Vorlage
0120-JHA/2019
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt

vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushaltsplanes 2019 und der Freigabe der Mittel die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen im Haushaltsjahr 2019 in maximal folgender Höhe für den:

Ortsteil Berteroda                                            133,00 €

Ortsteil Hötzelsroda                                     5.633,00 €

Ortsteil Madelungen                                   1.300,00 €

Ortsteil Neuenhof/ Hörschel    1.633,00 €

Ortsteil Neukirchen                                      1.933,00 €

Ortsteil Stockhausen                    1.700,00 €

Ortsteil Stregda                                              4.500,00 €

Ortsteil Wartha-Göringen                            566,00 €.

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes für die Finanzierung der Jahre 2020 ff.  eine „Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“ (Arbeitstitel) vorzubereiten.

Der Entwurf der Richtlinie soll dem Stadtrat im Februar 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 


II. Begründung

 

Am 01.03.2016 (Beschlusses-Nr.: StR/0339/2016) beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die Punkte 7.3 und 7.4 des vorgelegten Jugendförderplanes an die geänderten Bedingungen, insbesondere an den gefassten Beschluss zum Kindertreff sowie an die Bedarfe in den Ortsteilen anzupassen und für die Folgejahre fortzuschreiben.

 

Hinsichtlich des Kindertreffs wurde der Beschluss des Stadtrates realisiert und die   Leistungsvergabe erfolgte an die Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH. Der Kindertreff wurde am 23.09.2016 wieder eröffnet.

 

In Umsetzung des o.g. Beschlusses soll mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag eine Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen erfolgen.

Die Förderung erfolgt insbesondere auf der Grundlage der §§ 11, 12 und 14 Sozialgesetzbuch VIII -SGB VIII- (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Erzieherischer Jugendschutz) und den §§ 16 und 17 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz –ThürKJHAG- (Förderung der Jugendarbeit und Förderung der Jugendverbandsarbeit).

Neben den in den gesetzlichen Grundlagen genannten Schwerpunkten der Förderung sollen insbesondere ehrenamtliche Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Ortsteilen durch geeignete Maßnahmen unterstützt und gestärkt werden.

 

Die Mittelzuweisung an die Ortsteile 2019 erfolgt auf der Grundlage der Einwohnerstatistik der Stadt Eisenach in Höhe einer Pauschale von ca. 33,33 €  pro 7 - unter 18 Jährigen, die am  31.12.2018 im jeweiligen Ortsteil lebten.

 

Die Mittelverwendung im Ortsteil bzw. Weitergabe an ortsansässige Vereine zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendverbandsarbeit und Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes erfolgt auf Beschluss der jeweiligen Ortschaftsräte.

 

Nicht verwendete Mittel sind nicht auf das Haushaltsjahr 2020 übertragbar und müssen an die Stadtverwaltung zurückgezahlt werden. Im Ausnahmefall und bei genügend Zeitvorlauf können nicht in Anspruch genommene Fördermittel anderen Ortsteilen zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Verwendung der Mittel ist bis spätestens 31.03.2020 durch einen einfachen Verwendungsnachweis (Liste und kurzer Sachbericht) beim Jugendamt nachzuweisen.

 

Eine Doppelförderung durch die Stadt Eisenach ist ausgeschlossen.

 

Weitere förderrechtliche Regelungen werden in den zu erstellenden Bescheiden getroffen.

 

Im Ortsteil Stedtfeld wird derzeitig ein Jugendtreff finanziert und unterhalten. Die ausgabeseitige Plansumme beträgt für 2019 insgesamt 25.700,00 € (Rechnungsabschluss 2018: 17.909,52 €). Deshalb bleibt der Ortsteil Stedtfeld bei diesem Fördervorschlag unberücksichtigt.

 

Die Mittel werden im Falle der Genehmigung des städtischen Haushaltsplanes 2019 und einer Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss zügig durch die Verwaltung ausgezahlt und der vorläufige Maßnahmebeginn mit Beschlussdatum bewilligt.

 

Bei der Fusion mit dem Wartburgkreis gibt die Stadt Eisenach nach aktuellem Jugendhilferecht ihren Status als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe  und damit einen wesentlichen Teil ihres jetzigen Planungs- und Entscheidungsrechtes sowie die Förderverpflichtung für die Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt vom Grunde her an den Wartburgkreis ab.  

Unabhängig davon wäre es rechtlich möglich, dass die Stadt Eisenach auf der Grundlage des § 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und im Rahmen der Daseinsfürsorge entscheidet, wie perspektivisch aus kommunalen Mitteln eine angemessene soziale und kulturelle Infrastruktur, u. a. auch im Bereich der Kinder- und Jugendförderung in den Ortsteilen zu gewährleisten ist.

 

Fachamtsseitig wurden jeweils für den Haushaltsplan 2019 und für den Entwurf 2020 in der Haushaltsstelle  46050.718000 (Jugendclubs Ortsteile/ Zuschüsse an Vereine Ortsteile) 17.400 € beantragt.

 

Um eine zukünftige Förderung der Ortsteile im Kinder- und Jugendbereich verwaltungs- und förderrechtlich zu regeln, soll unter Einbezug der Ortschaftsräte/ Ortsbürgermeister und freier Träger eine „Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen“ (Arbeitstitel) erarbeitet werden, die im Jugendhilfeausschuss beschlossen werden soll.