Betreff
Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG), hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt
Vorlage
0356-StR/2010
Aktenzeichen
20.1/810101
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (Stand: 10.06.2010) wird zugestimmt.

 


Begründung:

 

Nach langwierigen Verhandlungen mit dem TLVwA wurde die Genehmigungsfähigkeit des überarbeiteten Gesellschaftsvertrages mündlich in Aussicht gestellt. Schriftlich lag diese Einschätzung bis zur 24. KW allerdings noch nicht vor.

 

Als wesentlichste Änderung ggü. dem ursprünglichen Entwurf ist folgende Aufgabenverschiebung zu nennen:

-          Ursprünglich war gem. § 8 Abs. 1 vorgesehen, dass der Aufsichtsrat den Kreditaufnahmen in der Gesellschaft zustimmen muss. Entsprechend der Empfehlung des TLVwA wurde diese Aufgabe in die originäre Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (§ 14 Abs. 1c) gelegt.

 

Aus dieser Änderung ergibt sich aus Sicht der Beteiligungsverwaltung das erneute Zustimmungserfordernis des Stadtrates.

 

Weiterhin wurden folgende, marginale Änderungen vorgenommen:

-          Der § 7 Abs. 6 wurde gestrichen, da dieser aufgrund Einzelregelungen in den §§ 8, 11, 14 prinzipiell überflüssig ist.

-          Im § 13 wird nunmehr nur noch von der Leitung der Gesellschafterversammlung gesprochen, da die Formulierung “Vorsitz” nach Ansicht des TLVwA zu Irritationen der Rolle /Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden als Leiter der Gesellschafterversammlung führen könnte.

-          In § 15 Abs. 1 wurde den zuständigen überörtlichen Prüfungsorganen explizit die Rechte gem. § 54 HGrG eingeräumt.

 

Die vorgenommenen Änderungen wurden in einer Synopse, welche als Anlage beigefügt wurde nochmals plakativ gegenübergestellt.


Anlagenverzeichnis:

 

-          Gesellschaftsvertrag i.d.F. vom 10.06.2010

-          Synopse der Änderungen (Stand: 10.06.2010)