hier: Feststellung Jahresabschluss per 31.12.2018
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der
Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH wird angewiesen:
1. der Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 484.973,03 Euro,
2. einer Ausschüttung in Höhe von 150.000,00
Euro netto (zzgl. Steuern) an die Gesellschafterin Stadt Eisenach und
3. der Thesaurierung des verbleibenden
Überschusses
zuzustimmen.
II.
Begründung:
Der städtische Sportbadbetrieb wurde auf die
in 2004 neu gegründete Sportbad Eisenach GmbH (SEG), eine 100%ige
Tochtergesellschaft der Stadt, übertragen. Die Ausgründung erfolgte zum Zweck
der Sanierung des Eisenacher Hallen- und Freibades. Zur finanziellen
Absicherung der Sanierung sowie langfristig des Badbetriebes wurden die
städtischen Anteile an der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) in der
SEG eingelegt. Damit stärken die Beteiligungserlöse aus der EVB, die bis 2004
regelmäßig als Gewinnausschüttung im städtischen Haushalt vereinnahmt wurden,
nunmehr jährlich die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der SEG. Darüber
hinaus hat die Stadt Eisenach als Gesellschafterin im Dezember 2004 eine
Gesellschaftereinlage in Höhe von 2.238 TEUR in die Kapitalrücklage zur
Finanzierung des Freibadneubaus geleistet. Diese Einlage konnte durch die Stadt
nur durch eine Kreditaufnahme realisiert werden. Neben der städtischen
Kapitaleinlage konnten umfangreich Fördermittel des Landes im
Sanierungsvorhaben eingesetzt werden, so dass die Gesellschaft keinerlei
Fremdkapital zur Finanzierung der Gesamtinvestition in Frei- und Hallenbad
einsetzen musste.
Aufgrund der vorgenommenen Sach- und
Geldeinlagen durch die Gesellschafterin Stadt Eisenach sowie die Thesaurierung
der jährlichen Beteiligungserträge der EVB kann die SEG für einen Bäderbetrieb
eine sehr adäquate Eigenkapitalquote von 88 % (14,5 Mio. EUR) vorweisen. Der
Bestand an liquiden Mitteln beträgt per 31.12.2018 rd. 2,2 Mio. EUR. Dem stehen
Rückstellungen und Verbindlichkeiten von insgesamt 779 TEUR gegenüber. In der
Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 wird ein
ausschüttungsfähiger Gewinn von 485 TEUR (brutto) ausgewiesen.
Gemäß § 75 Abs. 1 ThürKO sollen die
städtischen Beteiligungsunternehmen einen Ertrag für den städtischen Haushalt
abwerfen. Diese Vorgabe wird durch die Verwaltungsvorschrift Haushaltssicherung
(VV Haushaltssicherung) des Freistaates Thüringen nochmals explizit
aufgegriffen.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2019 wurde
ausgehend von der sechsten Fortschreibung zum Haushaltssicherungskonzept (HSK)
der Stadt Eisenach (Maßnahme VwHH2) – in der Haushaltsstelle 86000.210000 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 150.000,00 Euro (netto) aufgenommen.
Mit dem vorliegenden Beschluss zur
Gewinnverwendung wird diese HSK-Maßnahme realisiert.
Nachfolgend werden die wesentlichen
Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres
dargestellt:
1 Darstellung des Geschäftsverlaufes im
Berichtsjahr
Vermögenslage
Die Bilanzsumme
(16.470 TEUR) der Gesellschaft ist im Berichtsjahr um 399 TEUR gestiegen. Ursächlich
waren auf der Aktivseite beim Anlagevermögen im Wesentlichen Steigerungen bei
den Sachanlagen um 50 TEUR auf 4.443 TEUR, bei den Finanzanlagen um 84 TEUR auf
7.162 TEUR. Beim Umlaufvermögen ist der Kassenbestand um 677 TEUR auf 2.163
TEUR gestiegen, bei den Forderungen hingegen ist ein Rückgang um 415 TEUR auf
2.676 TEUR zu verzeichnen, insbesondere infolge der niedrigeren Gewinnabführung
(2.391 TEUR, Vj.: 2.562 TEUR; - 171 TEUR (- 6,7 %)).
Auf der Passivseite
stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Das Eigenkapital der Gesellschaft
hat sich in Höhe des Jahresüberschusses (485 TEUR) erhöht abzüglich der
Gewinnausschüttung 2017 i. H. v. 201 TEUR an die Stadt Eisenach.
Die bilanzielle
Eigenkapitalquote liegt mit 88 % auf Vorjahresniveau und ist damit immer noch
überdurchschnittlich. Finanzierungsprobleme aufgrund einer zu geringen
Eigenkapitalausstattung bestehen lt. Wirtschaftsprüfer nicht.
Der Sonderposten für
Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen sinkt im Rahmen der jährlichen
Passivierung um 39 TEUR auf 1.066 TEUR. Die wirtschaftliche
Eigenmittelquote, die durch Hinzurechnung von 2/3 des Sonderpostens über der
bilanziellen Eigenkapitalquote liegt, beträgt damit lt. Wirtschaftsprüfer 92 %
(Vj.: 93,1 %).
Der Anstieg der
Rückstellungen um 80 TEUR auf 456 TEUR resultiert maßgeblich aus der Erhöhung
der Steuerrückstellungen um 63 TEUR auf 386 TEUR sowie den sonstigen
Rückstellungen um 17 TEUR auf 70 TEUR. Unter letzterer Position ist bei den
sonstigen Rückstellungen insbesondere Vorsorge für bauliche Änderungen
getroffen worden, die im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen für die
Einhaltung bestimmter Werte in den Wasseranlagen stehen (+ 29 TEUR), andere
Unterpositionen wie Prüfungs- und Beratungskosten sind rückläufig.
Die
Verbindlichkeiten sind ggü. dem Vorjahr um rd. 45 TEUR auf 323 TEUR gestiegen.
Die Position ist durch (kurzfristige) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen i.H.v. 323 TEUR (Vj.: 276 TEUR) geprägt.
Ertragslage
Die SEG weist Umsatzerlöse
in Höhe von 1.325 TEUR (Vj.: 1.238 TEUR) aus. Dabei waren rückläufige Erlöse in
den Bereichen Hallenbad (- 5 TEUR) und Sauna, Massage und Wellness (- 20 TEUR)
zu verzeichnen. Demgegenüber sind die Erlöse in den Bereichen Freibad (+ 53
TEUR), Wärmeumsatz (+ 12 TEUR) und Sonstige Umsätze u. a. CafeteriaShop (+ 49 TEUR) gestiegen.
Die sonstigen
Erträge, die sich überwiegend aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen
Fördermitteln (66 TEUR; Vj. 72 TEUR) sowie dem Sachbezug der Sportvereine (216
TEUR; Vj. 223 TEUR) zusammensetzen, sind um 18 TEUR gestiegen.
Der Materialaufwand
(1.772 TEUR) erhöhte sich um 176 TEUR. Im Bereich der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erhöhten sich die Ausgaben u. a. im Direktverbrauch um 46 TEUR
aufgrund erhöhtem Verbrauch in der Gastronomie, was sich in den gestiegenen
Umsätzen in diesem Segment widerspiegelt. Fremdleistungen erhöhten sich um 113
TEUR aufgrund der Weiterberechnung der Personalkosten für die
Betriebsführungskosten der Bäder durch die GMF bezüglich des Bäderbetriebs bzw.
des Betriebs der Cafeteria sowie die Betriebsführungskosten des BHKW durch die
EVB.
Der Personalaufwand
beläuft sich auf 41 TEUR (Vj.: 77TEUR) und resultiert aus der Beschäftigung der
beiden Geschäftsführer.
Die planmäßigen
Abschreibungen betragen 337 TEUR (Vj.: 343 TEUR).
Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen (895 TEUR) verringerten sich um 11 TEUR. Ursächlich
waren hier insbesondere Verringerungen im Bereich andere Dienst- und
Fremdleistungen sowie Mieten und Pachten. Der erstgenannte Posten enthält im
Wesentlichen Aufwendungen aus der kaufmännischen Geschäftsbesorgung der EVB,
Reinigungsleistungen sowie Prüfungs- und Beratungskosten. Mieten und Pachten
umfassen Aufwendungen aus Sachbezügen der Sportvereine aus der kostenfreien Zurverfügungstellung
der Bäder, sowie der Pacht des BHKW.
In den Erträgen aus
Gewinnabführung wird die Ergebnisabführung gemäß Gewinnabführungsvertrag mit
der EVB in Höhe von 2.516 TEUR (Vj.: 2.651 TEUR) abgebildet.
In 2018 fielen
Steuern vom Einkommen/Ertrag in Höhe von 634 TEUR (Vj.: 786 TEUR), davon
latente Steuern 28 TEUR (Vj.: 115 TEUR).
Im Geschäftsjahr wird ein Jahresüberschuss von 485 TEUR (Vj.: 455 TEUR)
ausgewiesen.
Finanzlage
Im Geschäftsjahr ist
eine Erhöhung des Finanzmittelbestandes um 677 TEUR auf 2.163 TEUR zu
verzeichnen. Ursächlich waren u.a. erhaltene Gewinnabführungen der evb i. H. v.
2.651 TEUR.
Lagebericht
Der Lagebericht ist
dem Prüfbericht als Anlage I beigefügt.
Empfehlungen, Feststellungen und Hinweise des
Wirtschaftsprüfers
ü
Es wurde
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk (S. 12ff.) erteilt.
ü
Unrichtigkeiten
und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.
ü
Die
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.
ü
Verstöße
gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden
nicht festgestellt.
ü
Im
Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
(Anl. III) kam es zu folgender wesentlichen Anmerkung:
à Der Wirtschaftsprüfer stellt unter
Pkt. 13b (Gewinnverwendung) wiederholt fest: „Die Gewinnverwendung erscheint im
Hinblick auf die haushaltsrechtliche und gesamtwirtschaftliche Lage derzeit
vertretbar.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass
Vollausschüttungen zum Abfluss finanzieller Mittel führen, die der Gesellschaft
bei ggf. sinkenden Mittelzuflüssen aus der Gewinnabführung der evb nicht mehr
zur Verfügung stehen und damit nicht mehr zur Finanzierung eventueller operativer
Verluste dienen können.“
Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2018 der SEG kann im Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2018, die Gewinnverwendung und die Thesaurierung wurden durch den Aufsichtsrat der SEG in der Sitzung am 25. September 2019 behandelt.
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung hat in der Sitzung am 25. September 2019 der Feststellung des Jahresabschlusses und dem Gewinnverwendungsvorschlag zugestimmt. Die Beschlussfassung erfolgte dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1a: Bilanz per 31.12.2018
Anlage 1b: GuV per 31.12.2018
Anlage 2: Lagebericht der Geschäftsführung