I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bis Ende des 1. Quartals 2020
die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 SF „Auf dem Werth“
entsprechend des „Gesetzes zum Schutz vor verschiedenen Umweltauswirkungen
durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“
(BimSchG) für den Bereich „Änderung des Logistikkonzeptes“ durch ein
unabhängiges Büro prüfen zu lassen.
2.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, nach Vorliegen der Ergebnisse,
den Stadtrat über diese zu informieren.
3. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, entsprechend des B-Planes „Auf dem Werth“ für die Einhaltung der verbindlichen Festsetzungen, die keine öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich des westlichen Betriebsgeländes vorsehen, eine Stellungnahme der hierfür zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.
III.
Deckungsvorschlag
Verwaltungshaushalt:
Verwaltungshaushalt 61000: Stadtplanung
HH-Stelle 65 5000: Flächennutzungs- und Bebauungspläne