II. Fragestellung
1. Wurde bereits ein entsprechender Fördermittelantrag durch die Stadt Eisenach zur finanziellen Unterstützung der Digitalisierung der Verwaltung gestellt oder befindet sich ein solcher Antrag aktuell in Vorbereitung?
(Wenn ja, für welche konkreten Fördergegenstände (bspw. Lizenzerwerb DMS, Beratungsleistungen/Schulungen im Bereich IT-Sicherheit usw.)? Wenn nein, warum nicht?)
2. Mit welchen Bürgermeistern/innen von umliegenden Gemeinden hat die Oberbürgermeisterin bereits Gespräche bzgl. einer gemeinsamen Antragstellung (Förderbedingung mindestens zwei Gemeinden mit mindestens 30.000 Einwohnern Gesamteinwohnerzahl) zur Gewährung von Zuschüssen aus dem Förderprogramm geführt und mit welchen konkreten Ergebnissen?
3. Wurden bereits ein Konzept und ein Zeitplan für die schrittweise Digitalisierung der Eisenacher Verwaltung (Einführung der elektronischen Akte) erstellt und welche personellen und finanziellen Ressourcen sind für die Umsetzung des Konzeptes notwendig (Zeitplanung, Personalplanung und Finanzplanung bitte genauer untersetzen)?
4. Wurde mittlerweile ein IT-Sicherheitskonzept für die Eisenacher Stadtverwaltung erarbeitet und sind auf Grundlage des Sicherheitskonzepts entsprechende Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung angeboten worden? (Wenn ja, in welchem Umfang?)
5. Welches Dokumentenmanagementsystem zur Einführung der elektronischen Akte nutzt die Eisenacher Stadtverwaltung aktuell bzw. plant sie wann anzuschaffen und einzuführen (bspw. VIS, regisafe, OS/enaio) und welche Gesamtkosten wären mit einer flächendeckenden Einführung des DMS verbunden?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Gemäß der Richtlinie
zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen (Thüringer
E-Government-Richtlinie – ThürEGovRL) vom 18.12.2018 sind insbesondere
nachfolgend aufgeführte Vorhaben förderfähig:
a)
Schaffung von Diensten mit dem Ziel
der vollständigen elektronischen Abwicklung von Verwaltungsvorgängen über das
Internet mit und ohne elektronische Signatur (Transaktion und Integration)
verbunden mit einer standardisierten Erfassung des Antragsprozesses und
notwendiger Datenfelder, sowie einer auf XÖV-Standards basierenden Anbindung an
notwendige Fachverfahren zur Nachnutzbarkeit durch andere der in Nummer
3 genannten Zuwendungsempfänger (Thüringer Gemeinden und Gemeindeverbände),
b) Schaffung eines
zentralen elektronischen Dienstes mit dem Ziel der Abwicklung gemeinsamer
Ausschreibungs- und Beschaffungsvorgänge von Kommunen,
c)
Übernahme oder Bereitstellung von kooperativ
nutzbaren Basisdiensten, auf die mittels standardisierter oder offener
Schnittstellen zugegriffen werden kann, für die in Nummer 3 genannten
Zuwendungsempfänger,
d)
Einführung, Nutzung oder Betrieb von Fachanwendungen,
elektronischen Diensten und/oder Dokumentenmanagementsystemen durch - mindestens
drei Landkreise bzw. kreisfreie Städte unter vorheriger Beteiligung der
jeweils anderen Gemeindeverbände bzw. kreisfreien Städte in Gestalt einer
landesweiten Abfrage zur Mitwirkung oder mindestens 15 Gemeinden oder
einer Zahl von Gemeinden mit einer Gesamteinwohnerzahl von mindestens 30.000
Einwohnern unter vorheriger Information der jeweils anderen Thüringer
Gemeinden in Gestalt einer Veröffentlichung auf einem zentralen Portal,
e)
Schaffung von standardisierten und offenen
Schnittstellen zur Sicherstellung der Interoperabilität und Medienbruchfreiheit
bei elektronischen Fachverfahren oder Dokumentenmanagementsystemen, die in
mehreren Gemeinden und/oder Gemeindeverbänden im Einsatz sind,
f)
Neustrukturierung der E-Government und IT-Landschaft
innerhalb eines Landkreises bzw. auch zwischen Landkreisen und/oder kreisfreien
Städten durch Errichtung von
regionalen E-Government- und IT-Servicecentern im Wege
interkommunaler Zusammenarbeit,
g)
Beratung und Schulung zur Informationssicherheit in
Verwaltungen der in Nummer 3 genannten Zuwendungsempfänger,
h)
Kosten der Teilnahme von Mitarbeitern der in Nummer
3 genannten Zuwendungsempfänger an Fachtagungen in Thüringen, deren Ziel die
Information, Vernetzung und Zusammenarbeit im Bereich
E-Government und IT ist.
Da die Stadt Eisenach bislang keine
personellen Kapazitäten zur Durchführung förderfähiger Vorhaben besitzt, wurde
bisher kein Fördermittelantrag gestellt. Die Durchführung förderfähiger
Projekte ggf. gemeinsam mit dem Landkreis WAK oder der Stadt Mühlhausen wird
aktuell geprüft. .
zu 2.
Bisher wurden keine Gespräche mit umliegenden
Gemeinden geführt.
zu 3. und 5.
Zum 01.11.2019 wurde bei der Stadt Eisenach
die Stelle Digitalisierung und E-Government im Personal- und Organisationsamt
besetzt.
Ziel ist es, eine Strategie zur schrittweisen
Digitalisierung der Eisenacher Verwaltung zu erstellen und umzusetzen.
Derzeit arbeitet bereits die Steuerabteilung
mit dem Dokumentenmanagementsystem (DMS) WINYARD der Firma LCS Schlieben.
Von dieser Firma wurde in der Vergangenheit
bereits eine Lizenz für die komplette Verwaltung erworben - eine schrittweise
fortführende Einführung der E-Akte ist bis zum Jahr 2022 vorgesehen.
Ferner beabsichtigt die Stadt Eisenach, die
den Thüringer Kommunen durch das Land Thüringen kostenfrei zur Verfügung
gestellten zentralen Basisdienste für Online-Verwaltungstätigkeiten sowie das
Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) zu nutzen.
Zu den Basisdiensten zählen:
·
das Servicekonto Thüringen (Login für Antragsteller)
·
VERIMI Servicekonto-Anbindung (Identitätsplattform)
·
EPayBL – Online-Bezahlfunktion
Um die Online-Verwaltungsleistungen
medienbruchfrei über ThAVEL anzubieten und damit Einspareffekte zu erzielen
(wie z.B. Wegfall von monotonen, sich wiederholenden Tätigkeiten und damit
Einsparung von Arbeitszeit sowie Porto- und Papierkosten), ist die Einführung
des DMS zwingende Voraussetzung und das erste Ziel der
Digitalisierungsstrategie.
zu 4.
Es wurde begonnen
ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) in die existierenden
Strukturen der Stadtverwaltung einzubetten. Das ISMS orientiert sich an den
Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Für das ISMS wurde
die Software verinice beschafft, um die Modellierung des IT-Verbunds
durchzuführen. In diesem Prozessschritt befindet sich die Stadtverwaltung
aktuell.
Ebenso aus den Standards des BSI abgeleitet
wird ein Notfallhandbuch implementiert.
Aktuell wird das Notfallmanagement über klar definierte Prozesse nach Best Practices der IT Infrastructure Library (ITIL) gesteuert. So existieren beispielsweise Prozessbeschreibungen, welche das Verhalten bei Störungen oder Sicherheitsvorfällen definieren. Weiterhin existiert eine Eskalationsrichtlinie für den Ernstfall.