Sachverhalt:
Sachstandsbericht zur Dorfentwicklungsplanung
Der Ortsteil Neukirchen sowie die Region der westlichen Ortsteile,
bestehend aus Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen, sind Förderschwerpunkte
der Dorferneuerung und –entwicklung. Im jeweiligen Förderzeitraum können
Anträge zur Förderung von kommunalen und privaten Vorhaben gestellt werden.
Eine entsprechende Antragstellung kann jährlich bis zum 15.01. des laufenden
Jahres erfolgen. Der mögliche Fördersatz beträgt dabei derzeit 65% für Kommunen
und für 35% private Antragsteller.
Die Anerkennung als Förderschwerpunkt ist allerdings noch keine Garantie,
dass die im Gemeindlichen Entwicklungskonzept (GEK) erarbeiteten Projekte auch
wirklich gefördert werden. Jährlich sind fristgemäß entsprechende Anträge zu
den Einzelmaßnahmen zu stellen und die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Dazu gehören u.a. eine Kostenberechnung nach DIN 276, ein Gestaltungsvorschlag,
eine Projektbeschreibung sowie eine rechtsaufsichtliche Würdigung des Thüringer
Landesverwaltungsamtes über die finanzielle Leistungsfähigkeit. Auf Grundlage
der Vollständigkeit der Unterlagen wird anhand von Auswahlkriterien und den
verfügbaren Haushaltsmitteln des Fördermittelgebers über die Förderung
entschieden.
Grundvoraussetzung für alle umzusetzenden städtischen Maßnahmen ist stets
die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach.
Fördermittelgeber ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und
Ländlichen Raum (TLLLR) – ehemals Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
(ALF).
Privaten Antragstellern steht während des gesamten Förderzeitraums
kostenfrei eine beratende Architektin zur Verfügung.
Für die Förderschwerpunkte wurde ein Flyer mit allen wichtigen
Informationen rund um die Antragstellung und die Fördermöglichkeiten der
Dorferneuerung sowie den notwendigen Kontaktdaten erarbeitet. Zeitnah sollen
der Druck und die Verteilung erfolgen.
Neben den Fördermöglichkeiten, welche für die Förderschwerpunkte der
Dorferneuerung beantragt werden können, gibt es weitere vielfältige
Fördermöglichkeiten für alle Ortsteile der Stadt Eisenach. Die weiteren
Förderbausteine sind unabhängig von der Dorferneuerung zu betrachten.
Insbesondere gibt es Fördermöglichkeiten für Vereine und Kleinstunternehmen. Im
Rahmen der gemeinsamen Sitzung der Oberbürgermeisterin mit den
Ortsteilbürgermeister/-innen am 05.09.2019 wurden die Fördermöglichkeiten durch
die zuständige Referatsleiterin des TLLLR vorgestellt. Die Möglichkeiten zur
Förderung können zusammenfassend in der Broschüre des Ministeriums für
Infrastruktur und Landwirtschaft online nachgelesen werden:
https://www.thueringen.de/mam/th8/tmlfun/laendlicherraum/ILE/ile-broschuere_web.pdf
Zudem hat das Ministerium eine Förderhotline (Info-Telefon 0361 - 57406
2999) zur Unterstützung eingerichtet.
1.
Dorfentwicklungsplanung im Ortsteil
Neukirchen
Mit der Anerkennung des Ortsteils Neukirchen als Förderschwerpunkt der
Dorferneuerung und –entwicklung besteht im Zeitraum von 2018-2022 für kommunale
und private Vorhaben in Neukirchen die Möglichkeit Fördermittel zu
beantragen.
1.1
laufende
Fördermaßnahme
konzeptionelle
Teilbereichsplanung Ortsmitte
Zum 15.01.2018 hat die Stadtverwaltung die Förderung der
Erarbeitung einer konzeptionellen Teilbereichsplanung für die Ortsmitte beim
zuständigen Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
eingereicht. Die Förderung der Erstellung des Konzeptes wurde mit Bescheid vom
25.10.2018 durch das TLLLR bewilligt. Im Anschluss erfolgte die Ausschreibung
der Planungsleistung. Der Auftrag wurde an die Planungsgruppe 91 aus Gotha
vergeben.
Die Auftaktveranstaltung fand im April 2019 in Form einer
Ortsbegehung statt.
Im Rahmen der Erarbeitung wurden mit den Mitgliedern des
Ortsteilrates und des Dorferneuerungsbeirates sowie diversen
Vereinsvorsitzenden (Chronikgruppe, Feuerwehrverein, Drösseltalverein etc.) und
dem örtlichen Vertreter der Kirche zwei Planungswerkstätten durchgeführt. Die
abschließende Planungswerkstatt fand am 05.11.2019 statt. Die Teilnehmer haben
sich mit der Stadtverwaltung auf folgende Punkte verständigt:
Alte Schule und
ehemaliges Lehrerwohnhaus
- Verbindung im Inneren der Gebäude wird
wieder hergestellt
- barrierefreier Zugang über Alte Schule
- Keller: kein Ausbau zum ständigen
Aufenthalt oder zur Lagerfläche, lediglich zur Nutzung für Haustechnik
- EG: Multifunktionsraum, Büro
Ortsteilbürgermeister, Raum für Kinder/Jugendliche, eine barrierefreie/
behindertengerechte Unisex-Toilette, Teeküche
- 1.OG: Schulungsraum der Freiwilligen
Feuerwehr, drei Räume zur Nutzung durch Chronikgruppe, zwei Toiletten
getrennt nach Geschlecht, Teeküche
- Dachgeschoss: kein Ausbau, nur
notwendige Maßnahmen zur Ertüchtigung des Dachraumes
- Anbau an der Alten Schule wird
abgebrochen
- frei werdende Fläche wird als Platz und
Zugang zur Kirche aufgewertet, zudem entstehen Parkmöglichkeiten
Gebäude Freiwillige
Feuerwehr
- Grundstück des derzeitigen
Feuerwehrgebäudes wird auch für neue Lösung beibehalten
- Bildung einer Raumkante entlang der
Hohenlohestraße und der Kirchstraße
- maximale Lösung hinsichtlich der Größe
für ein Feuerwehrgebäude in der Ortsmitte
- eingeschossig
- Umkleiden, Sanitäranlagen, Fahrzeughalle
mit entsprechenden Nebenräumen
Teiche,
Freiflächen, Straßenbau
- wie bereits im Gemeindlichen
Entwicklungskonzept wird eine Verbindung der Teiche vorgesehen – diese ist
abhängig von der weiteren Entwicklung des betroffenen privaten Grundstücks
- für eine eventuelle zukünftige
Entwicklung auf dem o. g. privaten Grundstück ist im Plan eine mögliche
Baustruktur aufgezeigt
- allgemeine Aufwertung, entsprechende
Neubepflanzungen – konkrete Maßnahmen werden erst mit Ausführungsplanung
formuliert
- Straßenausbau abhängig von Kanalbau
In der Anlage ist der Lageplan beigefügt.
Entsprechend der Empfehlung des Planungsbüros werden folgende
Bauabschnitte gebildet und folgende Kosten geschätzt:
Die Gesamtkosten beinhalten die Planungsleistungen. Diese
Kosten sind bereits jeweils im Vorjahr notwendig, um die entsprechenden
Ausschreibungen durchzuführen. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die
weiteren Ausführungsplanungen der einzelnen Bauabschnitte in der Ortsmitte von
Neukirchen und die Antragstellung beim Fördermittelgeber.
1.2 Anträge zum 15.01.2019
Ausbau der
Zuwegung zu den Haltestellen
Zum 15.01.2019 hat die Stadtverwaltung den Ausbau der Zuwegung zu den
Haltestellen des ÖPNV an der L1016 beantragt. Die Bushaltestellen an der L1016
in Neukirchen und damit verbunden auch der fußläufige Erschließungsweg wurden
im Rahmen der Erarbeitung des Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes als ein
Gebiet mit strukturellen Mängeln und besonderem Handlungsbedarf
herausgearbeitet. Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen (Projekt 4)
wurde durch den Dorferneuerungsbeirat in der Priorisierung der Projekte für
2019 vorgesehen.
Der Ausbau des
fußläufigen Erschließungsweges soll die Qualität der Erreichbarkeit der
außerorts an der L1016 gelegenen Bushaltestellen verbessern mit dem Ziel, die
Nutzung des vorhandenen Mobilitätsangebots im ländlichen Raum zu erhöhen. Der
barrierefreie Ausbau des Weges und der Bushaltstellen ermöglicht allen Altersgruppen
den Zugang zum ÖPNV und damit eine verbesserte Möglichkeit zur Teilhabe an den
Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie z. B. die Teilhabe an kulturellen,
sportlichen und sozialen Veranstaltungen oder von gesundheitlichen
Einrichtungen in der Kernstadt Eisenachs.
Weiterhin erfolgt mit
dem barrierefreien Ausbau des Weges die notwendige Anpassung an die
demografische Entwicklung. Mit dem Ausbau des Weges werden darüber hinaus eine
qualitativ schlechte Infrastruktur des Ortes verbessert, funktionelle Mängel
beseitigt und der öffentliche Raum aufgewertet. Durch eine Erneuerung der
Beleuchtung entlang des Weges im Zuge des Ausbaus dient die Umsetzung des
Projektes auch der Energieeinsparung.
Die
Ausführungsplanungen zur Bushaltestelle und zu dem Erschließungsweg sollen
ganzheitlich und integriert in einem gemeinsamen Konzept betrachtet werden, um
anschließend eine koordinierte und mit allen Beteiligten abgestimmte Maßnahme
durchführen zu können. Die benötigten Haushaltsmittel wurden für 2019
angemeldet. Ein Freigabeantrag wurde gestellt.
Der Ausbau der Bushaltestellen wird derzeit noch mit dem zuständigen
Straßenbauamt abgestimmt. Die weiteren Ausführungsplanungen für den Weg können
noch nicht ausgeschrieben werden, da noch kein Zuwendungsbescheid vorliegt. Dieser
ist abhängig von der Vorlage der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Thüringer
Landesverwaltungsamtes, welche erst nach Genehmigung und In-Kraft-Treten des
Haushaltes 2019 ausgestellt werden kann.
geschätzte Kosten 85.000
€
1.3 Anträge zum 15.01.2020
1.Bauabschnitt Ortsmitte
Zum 15.01.2020 wird versucht, den ersten Bauabschnitt für die Ortsmitte
zu beantragen. Da die nachfolgenden Planungsleistungen möglichst vor
Antragstellung ausgeschrieben und beauftragt sein sollten, ist das weitere
Vorgehen abhängig von der Genehmigung des Haushaltes. Sollte es bis zum
15.01.2020 nicht möglich sein einen Antrag einzureichen, wird dennoch versucht
diesen im 1.Quartal 2020 nachzureichen und eine Genehmigung zum vorzeiten
Maßnahmebeginn (VZM) zu erhalten. Als nächster Schritt folgt nach der
Zustimmung des TLLLR zum VZM die konkrete Ausführungsplanung, bevor die
baulichen Arbeiten beginnen können.
Für den Vermögenshaushalt 2020 wurden 400.000 € für die
investiven Maßnahmen in der Ortsmitte Neukirchen angemeldet.
vorbereitende Planungsleistungen 110.000
€
geschätzte Baukosten 1. BA 225.000
€
1.4 vorbereitende Planungen
„Umgestaltung
Stöckhof und Friedhof“
Die Planungsleistungen (Leistungsphase 1-3) für die Maßnahme
„Umgestaltung Stöckhof und Friedhof“ sollen voraussichtlich zeitnah
ausgeschrieben werden. Die übertragenen Haushaltsreste aus 2018 stehen zur
Verfügung. Die Entscheidung zur Ausschreibung ist derzeit noch abhängig von der
abschließenden Kostenschätzung für die Planungsleistungen für die Umgestaltung
der Ortsmitte. Nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Ortsteil- und
Dorferneuerungsbeirat sollen die Haushaltsreste aus 2018, falls notwendig, für
die Planungen der Ortsmitte und nicht für die Planung zur Umgestaltung
Stöckhof/ Friedhof verwendet werden.
geschätzte Kosten 300.000
€
Planungsleistungen und
ggf. Gutachten 85.0000
€
1.5
Beratung und
Betreuung/ Dorferneuerungsbeirat
Neben der Einbeziehung des Dorferneuerungsbeirates in die projektbezogene
Arbeit in Form von bspw. Planungswerkstätten fand am 17.09.2019 die jährliche
Sitzung statt. In dieser Sitzung wurde der Stand der Planungen erläutert, die
anderweitigen Fördermöglichkeiten für Private, Vereine und Kleinstunternehmen
vorgestellt und über die Priorität der einzelnen Projekte abgestimmt. Im
Ergebnis wurde einstimmig festgehalten, dass der Fokus der Entwicklung auf der
Ortsmitte liegen soll. Zudem wird versucht die Entwicklung des Bereiches
Stöckhof und Friedhof voranzutreiben.
Der Verzicht auf „kleinere“ Maßnahmen (bspw. Sanierung von Gedenkkreuzen)
wurde seitens der Verwaltung empfohlen. Der Aufwand für eine „kleine“ Maßnahme“
ist genauso wie bei einer „großen“ Maßnahme. Auch bei kleineren Projekten
müssen alle vergabe- und förderrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
geschätzte Kosten jährlich 10.000
€
2.
Dorfentwicklungsplanung westliche Ortsteile
Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen
Die Dorfregion Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen wurde als
Förderschwerpunkt der Dorferneuerung und –entwicklung anerkannt. Im Zeitraum
von 2019-2023 besteht für kommunale und private Vorhaben die Möglichkeit
Fördermittel zu beantragen.
2.1
Anträge zum
15.01.2019
Zum 15.01.2019 wurde durch die
Stadtverwaltung die Förderung der Maßnahme „Umgestaltung Spielplatz Wartha“
(GEK - Leitprojekt 1) beantragt. Für diese Maßnahme wurde zwar bereits ein
Zuwendungsbescheid erteilt, aber mit der Auflage vor Vorhabenbeginn eine
rechtsaufsichtliche Würdigung nachzureichen. Der Beginn der weiteren Planungen
ist demzufolge auch hier abhängig von dem In-Kraft-Treten des städtischen
Haushaltes und der Ausstellung der rechtsaufsichtlichen Würdigung.
geschätzte Kosten rund 135.000
€
beantragte Förderung 75.000
€
2.2
Anträge zum 15.01.2020
Feuerwehranbau Neuenhof
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz plant gemeinsam mit der
Abteilung Hochbau die Erweiterung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr
in Neuenhof. Der Bereich Sportplatz/ Feuerwehr wird im Gemeindlichen
Entwicklungskonzept als möglicher Standort für ein regionales
Multifunktionsgebäude erwähnt. Die Möglichkeiten der Planung werden derzeit
untersucht. Es wird versucht den Anbau der Feuerwehr auch über das Programm der
Dorferneuerung zur Förderung zu beantragen. Dafür ist ein ganzheitlicher Ansatz
des gesamten Areals notwendig, welcher zunächst aber nur grob strukturell
gefasst wird.
2.3
vorbereitende Planungen
„Dorfanger“ Neuenhof
Für den im GEK sogenannten „Dorfanger“ in Neuenhof (GEK - Leitprojekt
1) wird derzeit ein erster
Gestaltungvorschlag erarbeitet. Der Ausbau dieses Bereiches soll sich möglichst
an den Ausbau der Hörscheler Straße anschließen. Vorher wird der Platz als
Baustelleneinrichtung für den Straßenbau benötigt. Bei der Planung wird ebenso
der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle in diesem Bereich berücksichtigt.
Der Dorferneuerungsbeirat wird rechtzeitig in die Planungen zum „Dorfanger“
einbezogen.
Wegeverbindung
zwischen Ortsteilen
Die Möglichkeiten zur Schaffung einer Wegeverbindung zwischen allen
Ortsteilen (GEK - Projekt 2) sollen im kommenden Jahr untersucht werden.
2.4
sonstige Planungen
Neben der Möglichkeit der Förderung über die Dorferneuerung wird
versucht, anderweitige Förderprogramme für die Umsetzung der Projekte aus dem
GEK in Anspruch zu nehmen.
WESER – WERRA – ULSTER – FONDS
„Optimierung der
Wasserwanderinfrastruktur an der Werra“ – Bootsanleger zwischen Göringen und
Großburschla
In Zusammenhang mit der Möglichkeit der Förderung über den
Weser-Werra-Ulster-Fond werden die Projekte „Aufwertung bestehender und
Schaffung zusätzlicher Bootsanlegestellen“ (GEK – Projekt 4) und die Aufwertung
des Festplatzes an der Werra in Göringen (GEK – Leitprojekt 1) betrachtet.
Gemeinsam mit den Werraanrainergemeinden der Stadt Treffurt und der
Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal wird in Kooperation mit dem
Landratsamt Wartburgkreis eine gemeinsame Antragstellung zur Förderung der
Optimierung der Wasserwanderinfrastruktur in 2020 versucht. Der Fördersatz
liegt in der Regel bei 60% der Bruttokosten. Die Förderung kann pro Projekt bis
zu 100.000 € betragen.
Kostenschätzung
Ausbau Anlegestellen
Göringen ca.
20.000 €
Wartha ca.
14.500 €
Neuenhof ca.
13.000 €
Die vorliegende Schätzung
beinhaltet Kosten für Beräumung, Erdbau, Befestigung, Anleger, Infotafel und
Bootsböcke. Die Anlegestelle in Hörschel kann an dieser Stelle nicht
berücksichtigt werden, da sich diese auf einem privaten Grundstück befindet.
Eine Kostenschätzung
für die Herstellung des Festplatzes in Göringen liegt bisher nicht vor. Die
Maßnahme soll aber im Zusammenhang mit der Erneuerung der Anlegestellen
untersucht werden.
Ausbau Wanderparkplatz und Weg zur
Bahnhaltestelle in Hörschel
Zum 30.03.2019 wurde durch die Stadtverwaltung eine Fördervoranfrage zum
Ausbau des Wanderparkplatzes und des Fußweges zu den Bahnhaltestellen in
Hörschel bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht. Über das „Landesprogramm
Tourismus“ wird versucht, die Aufwertung der touristischen Infrastruktur am
Rennsteigbeginn in Hörschel zu fördern. Die Förderanfrage wird noch geprüft.
Eine Rückmeldung liegt bisher nicht vor. Laut Information des zuständigen
Fördermittelgebers soll eine Entscheidung im Laufe des Novembers 2019
mitgeteilt werden.
geschätzte Gesamtkosten 885.400
€
Förderquote im
Regelfall bis zu 70%
Förderquote im
Ausnahmefall bis zu 90% bei besonderem
Landesinteresse
Sollte eine
Förderung über das Landesprogramm Tourismus abgelehnt werden, könnte ggf. über
das TLLLR ein Antrag gestellt werden.
2.5
Dorferneuerungsbeirat
Am 26.09.2019 fand im Bürgerraum von Neuenhof die zweite
Informationsveranstaltung für die privaten Antragsteller statt. Die beratende
Architektin und die Vertreter des TLLLR informierten über die Möglichkeiten der
Förderung.
Die jährliche Sitzung des Dorferneuerungsbeirates fand am 16.09.2019
statt. In dieser Sitzung wurden der Stand der Planungen erläutert, die
anderweitigen Fördermöglichkeiten für Private, Vereine und Kleinstunternehmen
vorgestellt und über die Priorität der einzelnen Projekte abgestimmt. Die
Beteiligten beurteilten die Maßnahme „Schaffung einer Wegeverbindung zwischen
den Ortsteilen“ als wichtigstes Projekt für die Region. Neben den Leitprojekten
in den einzelnen Ortsteilen soll der Fokus der Förderphase auf der Realisierung
eines Verbindungsweges liegen.
Der Verzicht auf „kleinere“ Maßnahmen (bspw. Sanierung von Brunnen) wurde
seitens der Verwaltung empfohlen. Der Aufwand für eine „kleine“ Maßnahme ist
genauso wie bei einer „großen“ Maßnahme. Auch bei kleineren Projekten müssen
alle vergabe- und förderrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Sobald die Planungsleistungen für die Projekte „Umgestaltung Spielplatz“
in Wartha und „Dorfanger“ in Neuenhof vergeben sind, wird der
Dorferneuerungsbeirat in die projektbezogene Arbeit einbezogen.
Übersicht Kosten
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
GEK
Neukirchen geschätzte Kosten gesamt |
200.000 € |
460.000 € |
500.000 € |
750.000 € |
610.000 € |
1.000.000 € |
GEK
westliche
Ortsteile geschätzte Kosten gesamt |
210.000 € |
310.000 € |
1.500.000 € |
1.660.000 € |
1.400.000€ |
300.000 € |
Summe |
410.000
€ |
770.000
€ |
2.000.000
€ |
2.410.000
€ |
2.010.000
€ |
1.300.000
€ |
Summe geschätzte Gesamtkosten
GEK Neukirchen =
3.520.000 €
GEK westliche Ortsteile = 5.380.000 €
= 8.900.000 €
Die entsprechenden
Haushaltsmittel wurden in den Anmeldungen des Fachamtes für den Haushalt 2020
berücksichtigt.
Die Kosten für jede
Maßnahme müssen zunächst zu 100% im städtischen Haushalt vorhanden sein. Eine
Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Vorlage bezahlter Rechnungen und
dem entsprechenden Überweisungsbeleg. Die Umsetzung der kommunalen Maßnahmen
wird über den gesamten Förderzeitraum unmittelbar abhängig von der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach sein.
3.
Weiteres Vorgehen in der Dorfentwicklungsplanung
Eine große Rolle bei der Antragstellung
stellt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach dar. Zu jeder
Antragstellung ist die Vorlage einer rechtsaufsichtlichen Würdigung
erforderlich. Dies gestaltet sich immer wieder schwierig und führt regelmäßig
zu deutlichen Verzögerungen im Prozess.
Die Erstellung von Gemeindlichen
Entwicklungskonzepten (GEK) steht regelmäßig mit einer anschließenden
Antragstellung auf Anerkennung als Förderschwerpunkt in direkter Verbindung.
Erfolgt eine Anerkennung als Förderschwerpunkt, verpflichtet dies mindestens
moralisch auch zum Abruf von Fördermitteln, denn der intensive Prozess der
Erarbeitung des GEK gemeinsam mit den Bürgern (Dorfentwicklungsbeirat) weckt
folgerichtig große Erwartungen an die Umsetzung von kommunalen Maßnahmen. Die
Umsetzung von Maßnahmen kann aber nur erfolgen, wenn die notwendigen
Haushaltsmittel aufgebracht werden können. Die notwendigen Vorplanungen für die
Antragstellung müssen zudem selbst auf die Gefahr hin, dass das jeweilige
Projekt später nicht gefördert wird, aus Eigenmitteln erarbeitet und die Kosten
durch die Stadt zunächst selber getragen werden.
Die Umsetzung der Gemeindlichen Entwicklungskonzepte von Neukirchen und
für die westlichen Ortsteile Neuenhof, Hörschel, Wartha und Göringen binden
schon jetzt für die Folgejahre erhebliche finanzielle und sämtliche personelle
Ressourcen.
Aufgrund dessen empfiehlt
die Verwaltung, bis vorläufig keinen weiteren Antrag auf Erstellung von
Gemeindlichen Entwicklungskonzepten für einen weiteren Ortsteil oder eine neue Region zu stellen.
Anlagenverzeichnis
Entwurf Lageplan Ortsmitte Neukirchen