Betreff
Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Eisenach
Vorlage
0146-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Eisenach zum 01.06.2020.


II. Begründung:

 

Neben der Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Eisenach wird einhergehend auch die Parkgebührenordnung zum 01.06.2020 angepasst.

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Eisenach vom 06.11.2009 wurde letztmalig durch den Stadtratsbeschluss StR/0637/2012 am 28.11.2012 geändert.

 

Die Neufassung beruht auf mehreren Ansätzen:

  1. Reduzierung der Belastungen für die Umwelt  

    Der Park-Such-Verkehr soll im Hinblick auf die entstehenden Belastungen für die Umwelt (Lärm, Abgas) reduziert werden. Ziel soll eine stärkere Nutzung und damit Auslastung der Parkhäuser sein. Neben den geringeren Parkgebühren im Parkhaus im Vergleich zum Straßenrandbereich sollen zusätzliche Anreize mit der bestehenden Park-Card geschaffen werden.          

  2. Einführung einer Rabattierung bei der PARKCARD         

    Nutzer der beiden städtischen Parkhäuser können eine wieder aufladbare PARKCARD erwerben. Mit der PARKCARD kann der Besitzer in den Parkhäusern seine Parkgebühren bezahlen.         

    derzeitiges Verfahren:

    Die Guthabenkarte kostet  beim erstmaligen Kauf 30 Euro – davon sind 20 Euro als Parkgebühr bereits aufgeladen. 10 Euro sind als Kaution (Pfand) zu zahlen. Die Karten sind übertragbar und eigenen sich für die Nutzer, die regelmäßig ins Parkhaus fahren. Eine Karte für beide Parkhäuser.

    Mit diesen Karten wird das Parken in den Parkhäusern einfacher, denn damit entfällt das manchmal lästige Suchen nach passendem Kleingeld. Beim Ein- und Ausfahren jeweils die Karte vorhalten,  der entsprechende Betrag wird vom Guthaben an der Ausfahrt abgezogen, einfacher und schneller geht Parken nicht. Ist das Guthaben aufgebraucht, kann problemlos an den Kassenautomaten ein selbst definierter  Betrag aufgeladen werden.             

    Die PARKCARD ist  im Bürgerbüro der Stadtverwaltung (Markt 22), sowie bei den Eisenacher Versorgungsbetrieben (Johannisstraße) und  im Amt für Tiefbau und Grünflächen in der Heinrichstraße 11, erhältlich. Die Stadtverwaltung bietet zusammen mit dem „aquaplex“, folgenden Preisvorteil an: beim Kauf oder Aufladung einer Geldwertkarte (150 €, 250 €) vom „aquaplex“ und gleichzeitigem Kauf einer PARKCARD für die Parkhäuser, wird ein Preisnachlass von 5,00 € gewährt und für EVB Kunden bei einer 300 € Aufladung oder beim Kauf 10,00 €.

    zukünftiges Verfahren

    Die Abläufe bleiben grundsätzlich bestehen. Neu ist, dass bei jedem Aufladen ein 10%iger Bonus gewährt wird. Dies bedeutet, wenn man die Karte mit einem Betrag von 10,00 € auflädt, werden 11,00 € gutgeschrieben. Zu besonderen Zeiträumen bzw. Anlässen kann ein Bonus von 15% gewährt werden.            


Damit kann die geringfügige Anpassung der Parkgebühren zu einem Teil ausgeglichen werden.

  1. Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs     

    Die Fahrkarte für eine Hin- und Rückfahrt beim Stadtverkehr (Tarifzone 1), wenn das Angebot des Verkehrsunternehmens „Wartburgmobil“ genutzt wird, beträgt 3,20 €. Für ein Tagesticket zahlt man 5,00 €. 

    Unter der Annahme, dass man die maximale Parkdauer von 2 Stunden im Straßenrandbereich nutzt, ist eine Parkgebühr von 2,20 € zu zahlen. Für die Nutzung der Parkhäuser sind derzeit für 2 Stunden 2,00 € zu zahlen.              

    Mit der vorgesehenen Anpassung wären          
    - im Straßenrandbereich eine Parkgebühr von 3,00 € und          
    - im Parkhaus eine Parkgebühr von 2,40         
    für 2 Stunden zu zahlen.            

    Die Neugestaltung der Parkgebühren führt dazu, dass die Differenz für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln im Vergleich zur Nutzung des PKW für die Fahrt in die Innenstadt und der damit verbundenen Entrichtung von Parkgebühren verringert wird.


  2. Reduzierung der Verluste bei den Parkhäusern

    Bei beiden Parkhäusern treten jährliche Verluste ein. Im Jahr 2018 sind beim
    - City-Parkhaus                                ~ 187.000,00 Euro           
    - Parkhaus Am Markt                    ~ 127.500,00 Euro           

    entstanden.     

    Diese Verluste werden sich im Jahr 2019 weiter erhöhen, da nunmehr für die Verwertung des Bargeldes (Münzgeld) zusätzliche Kosten anfallen. Diese betragen für die Parkhäuser als auch den Straßenrandbereich rund 23.500,00 Euro jährlich.

    Um die Verluste in Anteilen auszugleichen, ist eine Erhöhung der Parkgebühren notwendig.

    Weiterhin ist eine Dezimierung der Dauerparkplätze vorgesehen, da nur durch eine stärkere Nutzung von Kurzzeitparkern die Verluste reduziert werden können. Aus diesem Grund wurden auch hier die Entgelte angehoben, um ein Ausweichen der Dauerparker auf andere Parkplätze z.B. Karl-Marx-Straße mit günstigeren Tarifen (Monatskarte ab 01.01.2020 – 40,00 Euro) zu fördern.
    Überblick

    Parkhaus Am Markt                      263 Parkplätze davon 110 Dauerparker 110       
                                                                  + 5 Dauerparkplätze für Dienst-PKW Stadtverwaltung

    City-Parkhaus                                  253 Parkplätze  davon 190 Dauerparker              




  3. Erweiterung der Bezahlmöglichkeiten / Reduzierung des Bargeldes      

    Wie unter Punkt 4 erwähnt, entstehen seit 2019 Kosten für die Verwertung des Bargeldes (Münzgeldes). Folglich sollte durch ein erweitertes Angebot von Bezahlmöglichkeiten angestrebt werden, dass die Zahlung nur mit Münzgeld durch den Parkenden nachrangig in Anspruch genommen wird.      

    Neben dem Angebot der Nutzung der PARKCARD soll Anfang des Jahres 2020 in beiden Parkhäusern die Möglichkeit bestehen, dass die Parkgebühren mit EC-bzw. Kreditkarte gezahlt werden können.          


  4. Marketing

    Um die Vorteile des Parkens in den städtischen Parkhäusern den Parkenden bewusst zu machen, sind verschiedene Werbemaßnahmen vorgesehen. So ist u.a. ein Flyer geplant, der über die unterschiedlichen Tarife Parkhäuser und Straßenrandbereich, die PARKCARD, usw. informiert.

 

Die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung basiert auf dem aktuellen Angebot an Parkplätzen im Straßenrandbereich sowie in den Parkhäusern der Stadt Eisenach. Mit der Eröffnung des Parkhauses im Areal „Tor zur Stadt“ entsteht ein zusätzliches Angebot. Die Auswirkungen können derzeit nicht abgeschätzt werden. Aus diesem Grund besteht die Notwendigkeit im Rahmen der Eröffnung dieses Parkhauses sowohl die Parkgebührenordnung als auch die Benutzungs- und Entgeltordnung der Parkhäuser zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

 

Gemeinsam mit dem Gewerbeverein wurden am 02.03.2020 die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung beraten. Im Ergebnis dessen wurde das Entgelt bei den Dauerparkkarten für die Nutzungszeit Mo – Fr von bisher 50,00 Euro auf 48,00 Euro reduziert.      
Damit entspricht dieses Entgelt dem Entgelt für das Monatsticket für den öffentlichen Personennahverkehr (VUW).  

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 –          Entwurf der Benutzungs-und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Eisenach

Anlage 2 –          Parkraumbewirtschaftung Tarife Eisenach