I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Eisenach zum 01.06.2020.
II.
Begründung:
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die
Parkhäuser der Stadt Eisenach vom 06.11.2009 wurde letztmalig durch den
Stadtratsbeschluss StR/0637/2012 am 28.11.2012 geändert.
Die Neufassung beruht auf mehreren Ansätzen:
- Reduzierung
der Belastungen für die Umwelt
Der Park-Such-Verkehr soll im Hinblick auf die entstehenden Belastungen für die Umwelt (Lärm, Abgas) reduziert werden. Ziel soll eine stärkere Nutzung und damit Auslastung der Parkhäuser sein. Neben den geringeren Parkgebühren im Parkhaus im Vergleich zum Straßenrandbereich sollen zusätzliche Anreize mit der bestehenden Park-Card geschaffen werden.
- Einführung
einer Rabattierung bei der PARKCARD
Nutzer der beiden städtischen Parkhäuser können eine wieder aufladbare PARKCARD erwerben. Mit der PARKCARD kann der Besitzer in den Parkhäusern seine Parkgebühren bezahlen.
derzeitiges Verfahren:
Die Guthabenkarte kostet beim erstmaligen Kauf 30 Euro – davon sind 20 Euro als Parkgebühr bereits aufgeladen. 10 Euro sind als Kaution (Pfand) zu zahlen. Die Karten sind übertragbar und eigenen sich für die Nutzer, die regelmäßig ins Parkhaus fahren. Eine Karte für beide Parkhäuser.
Mit diesen Karten wird das Parken in den Parkhäusern einfacher, denn damit entfällt das manchmal lästige Suchen nach passendem Kleingeld. Beim Ein- und Ausfahren jeweils die Karte vorhalten, der entsprechende Betrag wird vom Guthaben an der Ausfahrt abgezogen, einfacher und schneller geht Parken nicht. Ist das Guthaben aufgebraucht, kann problemlos an den Kassenautomaten ein selbst definierter Betrag aufgeladen werden.
Die PARKCARD ist im Bürgerbüro der Stadtverwaltung (Markt 22), sowie bei den Eisenacher Versorgungsbetrieben (Johannisstraße) und im Amt für Tiefbau und Grünflächen in der Heinrichstraße 11, erhältlich. Die Stadtverwaltung bietet zusammen mit dem „aquaplex“, folgenden Preisvorteil an: beim Kauf oder Aufladung einer Geldwertkarte (150 €, 250 €) vom „aquaplex“ und gleichzeitigem Kauf einer PARKCARD für die Parkhäuser, wird ein Preisnachlass von 5,00 € gewährt und für EVB Kunden bei einer 300 € Aufladung oder beim Kauf 10,00 €.
zukünftiges Verfahren
Die Abläufe bleiben grundsätzlich bestehen. Neu ist, dass bei jedem Aufladen ein 10%iger Bonus gewährt wird. Dies bedeutet, wenn man die Karte mit einem Betrag von 10,00 € auflädt, werden 11,00 € gutgeschrieben. Zu besonderen Zeiträumen bzw. Anlässen kann ein Bonus von 15% gewährt werden.
Damit kann
die geringfügige Anpassung der Parkgebühren zu einem Teil ausgeglichen werden.
- Steigerung
der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs
Die Fahrkarte für eine Hin- und Rückfahrt beim Stadtverkehr (Tarifzone 1), wenn das Angebot des Verkehrsunternehmens „Wartburgmobil“ genutzt wird, beträgt 3,20 €. Für ein Tagesticket zahlt man 5,00 €.
Unter der Annahme, dass man die maximale Parkdauer von 2 Stunden im Straßenrandbereich nutzt, ist eine Parkgebühr von 2,20 € zu zahlen. Für die Nutzung der Parkhäuser sind derzeit für 2 Stunden 2,00 € zu zahlen.
Mit der vorgesehenen Anpassung wären
- im Straßenrandbereich eine Parkgebühr von 3,00 € und
- im Parkhaus eine Parkgebühr von 2,40 €
für 2 Stunden zu zahlen.
Die Neugestaltung der Parkgebühren führt dazu, dass die Differenz für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln im Vergleich zur Nutzung des PKW für die Fahrt in die Innenstadt und der damit verbundenen Entrichtung von Parkgebühren verringert wird.
- Reduzierung
der Verluste bei den Parkhäusern
Bei beiden Parkhäusern treten jährliche Verluste ein. Im Jahr 2018 sind beim
- City-Parkhaus ~ 187.000,00 Euro
- Parkhaus Am Markt ~ 127.500,00 Euro
entstanden.
Diese Verluste werden sich im Jahr 2019 weiter erhöhen, da nunmehr für die Verwertung des Bargeldes (Münzgeld) zusätzliche Kosten anfallen. Diese betragen für die Parkhäuser als auch den Straßenrandbereich rund 23.500,00 Euro jährlich.
Um die Verluste in Anteilen auszugleichen, ist eine Erhöhung der Parkgebühren notwendig.
Weiterhin ist eine Dezimierung der Dauerparkplätze vorgesehen, da nur durch eine stärkere Nutzung von Kurzzeitparkern die Verluste reduziert werden können. Aus diesem Grund wurden auch hier die Entgelte angehoben, um ein Ausweichen der Dauerparker auf andere Parkplätze z.B. Karl-Marx-Straße mit günstigeren Tarifen (Monatskarte ab 01.01.2020 – 40,00 Euro) zu fördern.
Überblick
Parkhaus Am Markt 263 Parkplätze davon 110 Dauerparker 110
+ 5 Dauerparkplätze für Dienst-PKW Stadtverwaltung
City-Parkhaus 253 Parkplätze davon 190 Dauerparker
- Erweiterung
der Bezahlmöglichkeiten / Reduzierung des Bargeldes
Wie unter Punkt 4 erwähnt, entstehen seit 2019 Kosten für die Verwertung des Bargeldes (Münzgeldes). Folglich sollte durch ein erweitertes Angebot von Bezahlmöglichkeiten angestrebt werden, dass die Zahlung nur mit Münzgeld durch den Parkenden nachrangig in Anspruch genommen wird.
Neben dem Angebot der Nutzung der PARKCARD soll Anfang des Jahres 2020 in beiden Parkhäusern die Möglichkeit bestehen, dass die Parkgebühren mit EC-bzw. Kreditkarte gezahlt werden können.
- Marketing
Um die Vorteile des Parkens in den städtischen Parkhäusern den Parkenden bewusst zu machen, sind verschiedene Werbemaßnahmen vorgesehen. So ist u.a. ein Flyer geplant, der über die unterschiedlichen Tarife Parkhäuser und Straßenrandbereich, die PARKCARD, usw. informiert.
Die Neufassung der
Benutzungs- und Entgeltordnung basiert auf dem aktuellen Angebot an Parkplätzen
im Straßenrandbereich sowie in den Parkhäusern der Stadt Eisenach. Mit der
Eröffnung des Parkhauses im Areal „Tor zur Stadt“ entsteht ein zusätzliches
Angebot. Die Auswirkungen können derzeit nicht abgeschätzt werden. Aus diesem
Grund besteht die Notwendigkeit im Rahmen der Eröffnung dieses Parkhauses
sowohl die Parkgebührenordnung als auch die Benutzungs- und Entgeltordnung der
Parkhäuser zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Gemeinsam mit dem Gewerbeverein wurden am
02.03.2020 die Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung beraten. Im Ergebnis
dessen wurde das Entgelt bei den Dauerparkkarten für die Nutzungszeit Mo – Fr
von bisher 50,00 Euro auf 48,00 Euro reduziert.
Damit entspricht dieses Entgelt dem Entgelt für das Monatsticket für den
öffentlichen Personennahverkehr (VUW).
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf
der Benutzungs-und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Eisenach
Anlage 2 – Parkraumbewirtschaftung
Tarife Eisenach