Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0020 - Offene Hilfen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - in Höhe von 100.000 €
Vorlage
0151-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0020 in Höhe von 100.000 €.

Die Deckung der Mehrausgabe in Höhe von 100.000 € erfolgt mit Mehreinnahmen in der HH-Stelle 48200.191000 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung – in Höhe von      100.000 € (HH-Stellen 41500.735000; 41500.735100)

 


II. Begründung:

 

 

Bei den Leistungen im Deckungskreis 020 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – handelt es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB XII.

 

Die Planung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gestaltet sich schwierig, da die Fallzahlen immer Veränderungen unterliegen.

 

Darüber hinaus fielen im laufenden Jahr aufgrund von rückwirkenden Einstufungen der Deutschen Rentenversicherung, Fälle aus der Hilfe zum Lebensunterhalt – befristet  erwerbsunfähig – in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgrund der Feststellung des Vorliegens einer dauerhaften Erwerbsminderung.

 

Im Dezember 2019 erfolgt bereits die Auszahlung für den Monat Januar 2020.

 

Mit dem Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020 – RBSFV 2020 – wird eine Regelsatzerhöhung ab dem 01.01.2020 erfolgen. Die Regelsätze steigen in der Regelbedarfsstufe 1 von 424 € auf 432 €, in der Regelbedarfsstufe 2 von 382 € auf 389 €, in der Regelbedarfsstufe 3 von 339 € auf 345 €, in der Regelbedarfsstufe 4 von 322 € auf 328 €, in der Regelbedarfsstufe 5 von 302 € auf 308 €, in der Regelbedarfsstufe 6 von 245 € auf 250 €.

 

Im Haushaltsplan wurden unter im Deckungskreis 0020 2.426.000 € eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben – Stand 07.11.2019 – bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – 2.027.450,93 €.

Unter Berücksichtigung der monatlichen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (2.027.450,93 € ¸ 10 Monate = 202.745,09 € pro Monat) ergibt sich hochgerechnet für das Jahr 2019 eine Ausgabe in Höhe von 2.432.941,11 € für den Deckungskreis.

 

Dies ergibt zum jetzigen Zeitpunkt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.941,11 €.

 

Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2020 erfolgt eine Trennung – der bisher einheitlich gewährten Hilfen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – in Fachleistungen und in existenzsichernde Leistungen.

Die existenzsichernden Leistungen gliedern sich in den Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 2 in Höhe von 389 € und in die Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 443,45 € (durchschnittlich angemessene Warmmiete 1-Personenhaushalt 354,76 €; 125% = 443,45 € sind in besonderen Wohnformen – bisherige stationäre Einrichtungen - ab 2020 anzuerkennen)

 

Diese Umsetzung betrifft ca. 100 Fälle in der Stadt Eisenach, welche in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe untergebracht sind.

 

100 Fälle x 832,45 € (389 € + 443,45 €) = 83.245,00 €.

 

83.245,00 € + 6.941,11 € = 90.186,11 €.

 

Es ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 € erforderlich.

 

Der überplanmäßige Bedarf besteht in den Haushaltsstellen

41500.735000; 41500.735100.

 

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden zu 100% vom Bund getragen. Die Abrechnung und die Erstattung erfolgt quartalsweise.

 

Gemäß § 46 a Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erfolgt der 3. Abruf im Jahr vom 15. September bis zum 14. November und der 4. Abruf vom 01. Januar bis 14. Februar des Folgejahres. Die Erstattung erfolgt dann im 1. Quartal im Haushaltsjahr 2020.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über Mehreinnahmen in der 

 

HH-Stelle 48200.191000 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung – in Höhe von      100.000 €

 

Da es sich um eine unabweisbare Pflichtaufgabe handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.