hier: Gesellschaftereinlage 2020
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung
der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, dem
Ausgleich des sich aus der Trennungsrechnung für das Geschäftsjahr 2020
ergebenden Fehlbetrages aus DAWI-Leistungen gemäß § 4 des Betrauungsaktes in
Höhe von 392.908,50 EUR zuzustimmen.
Der Ausgleich erfolgt in Höhe von 300.000 EUR als Nachschuss gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages und restlich mit 92.908,50 EUR als Einlage in die Kapitalrücklage der EWT.
II.
Begründung:
Die Aufgabe der
Tourismusförderung und -information wurde aufgrund seiner herausragenden
Bedeutung für die Stadt Eisenach durch Beschluss des Stadtrates vom 27.08.2010
(Beschluss Nr. StR/0218/2010) dem Kernbereich der politischen
Gestaltungsentscheidungen der Stadt Eisenach zugeordnet. Die Finanzierung des
Betriebs der Gesellschaft soll in dem Maße erfolgen, dass irreparable
politische oder wirtschaftliche Schäden, wie zum Beispiel die Schließung der
Einrichtung, vermieden werden.
Im Zuge der
Umsetzung des europäischen Beihilferechts wurde die EWT mit
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Wirtschafts- und Tourismusförderung
sowie dem Betrieb der hierfür erforderlichen Infrastruktur im Gebiet der Stadt
Eisenach auf der Grundlage eines Betrauungsaktes per Stadtratsbeschluss vom
8.12.2015 (StR/0300/2015) betraut.
Gemäß Punkt 4 Abs. 1
des Betrauungsaktes bemessen sich die ausgleichsfähigen Aufwendungen für die
Erbringung von DAWI anhand der geltenden Rechnungslegungsvorschriften der EWT.
Auf die ausgleichsfähigen Aufwendungen sind bezogen auf die EWT alle Einnahmen
anzurechnen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung erzielt werden.
Gemäß Punkt 4 Abs. 2
des Betrauungsaktes ist die Stadt Eisenach verpflichtet, der EWT den durch die
Erfüllung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
(„DAWI-Leistungen“) entstehenden Fehlbetrag auszugleichen.
Der notwendige
Finanzbedarf zum Ausgleich der DAWI ergibt sich dabei explizit aus Anlage 1 zum
Wirtschaftsplan der EWT (s. Anlage) für das Jahr 2020. Danach werden keine
Einnahmen aus DAWI-Leistungen erzielt; die Gesamtkosten belaufen sich auf
392.908,50 EUR.
Der in der Anlage beigefügte Erfolgsplan schließt unter Berücksichtigung des Nachschusses i. H. v. 300.000 EUR und der Einlage in die Kapitalrücklage i. H. v. 92.908,50 EUR mit einer Überdeckung von 6.734,50 EUR ab. Die Abweichung resultiert aus den Festlegungen des Betrauungsaktes. Die Entwicklung des Finanzbedarfes wird ggü. 2019 geprägt durch höhere Umsatzerlöse (+ 33 TEUR), Personalkosten (+ 25 TEUR - aufgrund einer zusätzlichen Stelle im Bereich Verkauf/Marketing und moderater Gehaltsanpassungen) sowie Aufwendungen für Fremdleistungen (+ 12 TEUR).
Gemäß Finanz- bzw. Liquiditätsplan 2020 kann die Liquidität unter
Berücksichtigung der städtischen Zahlung im Wirtschaftsjahr 2020 durchgängig
abgesichert werden.
Der Wirtschaftsplan 2020 sowie der notwendige Ausgleich durch die Gesellschaftereinlage wurden durch die Gesellschafterversammlung am 20.11.2019 beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.
Mit dem Beschluss des Stadtrates wird der Organvorbehalt des Gesellschafterbeschlusses aufgehoben.
Anlagenverzeichnis:
Wirtschaftsplan 2020