Sachverhalt
Zum Stichtag 31.05.2010
erfolgte eine Hochrechnung der gebuchten Daten hinsichtlich des zu erwartenden
Ergebnisses zum 31.12.2010. In der Folge wird ein Fehlbetrag für den
Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 9,5 Mio. € ausgewiesen.
HGr. |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr
2010 |
||||
|
(alle Beträge in
T€) |
Plan |
AO-Soll 31.05.* |
Hochrechnung 31.12. |
mehr/ weniger |
+/- % |
|
|
|
|
|
|
|
0 |
Steuern, allgemeine Zuweisungen |
57.669 |
29.756 |
47.248 |
-10.421 |
-18,1% |
1 |
Einn. aus Verwaltung und Betrieb |
22.314 |
10.400 |
21.755 |
-559 |
-2,5% |
2 |
Sonstige Finanzeinnahmen |
5.499 |
3.556 |
5.294 |
-205 |
-3,7% |
|
Ergebnis Einnahmen |
85.482 |
43.712 |
74.297 |
-11.185 |
-13,1% |
|
|
|
|
|
|
|
4 |
Personalausgaben |
19.925 |
8.475 |
19.925 |
+/-0 |
+/-0% |
5/6 |
Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand |
15.544 |
6.933 |
15.611 |
+67 |
+0,4% |
7 |
lfd. Zuweisungen und Zuschüsse |
42.746 |
17.970 |
43.524 |
+778 |
+1,8% |
8 |
Sonstige Finanzausgaben |
7.267 |
850 |
4.780 |
-2.487 |
-34,2% |
|
Ergebnis Ausgaben |
85.482 |
34.228 |
83.840 |
-1.642 |
-1,9% |
|
SALDO Einnahmen/ Ausgaben |
0 |
+9.484 |
-9.543 |
-9.543 |
|
* informatorisch
Plan
2010 Hochrechnung
2010
Einnahmen
¨
Hauptgruppe 0
– Steuern, allgemeine Zuweisungen
Unberücksichtigt
sind in der Hochrechnung aktuell folgende Positionen:
-
Überbrückungshilfe geplante
Einnahme 9,5 Mio. €
-
Bedarfszuweisung
geplante Einnahme 0,5 Mio. €
Nach
wie vor steht nicht fest, in welcher Form und Höhe die Stadt eine finanzielle
Unterstützung im Jahr 2010 seitens des Landes erhält. Fest steht jedoch, dass
eine Überbrückungshilfe in der im Haushalt 2010 insgesamt veranschlagten Höhe
von 9,5 Mio. € nicht erfolgen wird. Derzeit laufen intensive Verhandlungen mit
dem Land zum gesamten Haushalt 2010.
Zur
Deckung des Fehlbetrages des Verwaltungshaushaltes 2009 wurde fristgerecht eine
Bedarfszuweisung in Höhe von 682 T€ beantragt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung
dieser Zuweisung besteht nicht, ein Bescheid seitens des Landes wurde noch
nicht erteilt.
Aufgrund
der aktuellen Sollstellungen (i.d.R. Jahressollstellungen) im Bereich der Gewerbesteuer
konnte momentan in der Hochrechnung 2010 nur ein Betrag von rd. 7,1 Mio. €
berücksichtigt werden (Plan 7,5 Mio. €). Veränderungen positver als auch
negativer Art sind hier tagtäglich möglich.
¨
Hauptgruppe 1
– Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
Hier
liegen aktuell insbesondere die Erstattungen sowie die Zuweisungen vom Land
hinter den veranschlagten Beträgen zurück. Diese Mindereinnahmen resultieren
aus zwischenzeitlich erteilten Bescheiden bzw. aus der Hochrechnung der bereits
verbuchten Abschläge/ Zahlungen für das 1. Halbjahr 2010.
¨
Hauptgruppe 2
– Sonstige Finanzeinnahmen
Gegenüber
den im Plan 2010 kalkulierten Einnahmen in dieser Hauptgruppe ist
zwischenzeitlich eine Verschlechterung von rd. 90 T€ bei den Einnahmen aus
Konzessionsabgaben zu verzeichnen. Des weiteren lässt die Hochrechnung der Ersätze
sozialer Leistungen sowie der weiteren Finanzeinnahmen derzeit Mindereinnahmen
erwarten.
Ausgaben
¨
Hauptgruppe 4
– Personalausgaben
In
der Hochrechnung wurde von der vollen Inanspruchnahme der veranschlagten Summe
im Jahr 2010 ausgegangen. Im 1. Quartal 2010 zeichneten sich zwar geringfügige
Minderausgaben im Verhältnis zur insgesamt veranschlagten Summe der
Personalausgaben ab (u.a. durch die Nichtbesetzung freiwerdender Stellen), es
ist jedoch aktuell nicht davon auszugehen, dass diese Minderausgaben bis zum
Jahresabschluss 2010 fortgeschrieben werden.
¨ Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und
Betriebaufwand
Insbesondere
die bisherige Inanspruchnahme der Kosten der Unterkunt und Heizung lässt auf
die Notwendigkeit einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Laufe des
Jahres schließen. Aus der aktuellen Hochrechnung werden Mehraufwendungen in
Höhe von rd. 235 T€ erwartet.
¨ Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse
Der
Hochrechnung der sozialen Leistungen (Grupp. 73-78), als Teil der Hauptgruppe
7, liegt die Annahme zu Grunde, dass sämtliche angemeldete Ausgaben
voraussichtlich ausgeschöpft werden, wobei aus der laufenden
Haushaltsüberwachung bereits deutlich wurde, dass die zu erwartenden
Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der
Eingliederungshilfe voraussichtlich nicht mit den geplanten Mitteln abgedeckt
werden können (ca. 680 T€ Mehraufwand derzeit absehbar).
Im
Bereich der Zuschüsse sind Mehraufwendungen im Rahmen von Zweckvereinbarungen
mit dem Wartburgkreis (Gesundheitsamt, Veterinärwesen &
Lebensmittelüberwachung) in Höhe von rd. 125 T€ im Jahr 2010 zu finanzieren.
¨ Hauptgruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben
Hier
wirkt sich insbesondere aus, dass die Hochrechnung lediglich die Pflichtzuführung
an den Vermögenshaushalt beinhaltet, während in der Planung insgesamt weitere
2,4 Mio. € zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes vorgesehen
waren.
Im Gesamtergebnis der
Hochrechnung wird damit wie eingangs bereits erwähnt derzeit ein Fehlbetrag
für den Verwaltungshaushalt 2010 in Höhe von 9.543 T€ ausgewiesen.
Planungsseitig belief sich
der reine Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes unter Berücksichtigung der
Pflichtzuführung auf 7.129 T€, so dass mit der jetzigen Hochrechnung eine
Verschlechterung von 2.414 T€ zu Buche steht.
Die Hauptursachen dieser
negativen Entwicklung seien hier nochmals kurz angeführt:
ü
Mindereinnahmen
Gewerbesteuer 0,4
Mio. €
ü
Mindereinnahmen
Bedarfszuweisung 0,5
Mio. €
ü Mindereinnahmen Landeszuweisung § 6 ThürAGSGB XII 0,3 Mio. €
ü Mehraufwendungen Kosten der Unterkunft & Heizung 0,2 Mio. €
ü
Mehraufwendungen
Zuweisungen und Zuschüsse 0,8
Mio. €
ü div. kleinere Verschlechterungen Einnahmen &
Ausgaben 0,2 Mio. €
Der Trend der steigenden
sozialen Aufwendungen (Teil der Zuweisungen und Zuschüsse/ HGr. 7) setzt sich
auch im Haushaltsjahr 2010 ungehindert fort. Wurden im Jahr 2009 insgesamt noch
18,2 Mio. € kassenwirksam, belief sich die Planung 2010 bereits auf 19,1 Mio.
€. Im Ergebnis der Hochrechnung 2010 wird ein Betrag 19,8 Mio. € für die
sozialen Leistungen ausgewiesen (+ 8,8% ggü. 2009).
Gleichzeitig trägt zur
äußerst kritischen Haushaltslage der Stadt aber auch bei, dass bspw. die
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2010 um rd. 3,1 Mio. € niedriger ausfallen
als noch im Vorjahr 2009.
Da sich die Stadt nach wie
vor in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, sind an die Leistung von
Ausgaben strenge Maßstäbe anzulegen (lediglich Finanzierung gesetzlicher und
vertraglicher Verpflichtungen). Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im
Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wurde zunächst auf 40 v.H. der
eingeplanten Beträge begrenzt, jedoch war in einer Vielzahl der Fälle im
Einzelplan 4 – Soziale Sicherung – bereits eine Abweichung von dieser Festlegung
geboten. Weitere Mittelfreigaben zur Finanzierung des pflichtigen
Aufgabenbereiches werden in Kürze unabweisbar.
Zum Zeitpunkt einer
eventuellen Haushaltsgenehmigung durch das Land kann derzeit keine Aussage
getroffen werden. Während die Finanzierung der rechtlichen Verpflichtungen im
Zeitraum der vorläufigen Haushaltsausführung über den § 61 ThürKO abgedeckt
ist, bedeutet der fehlende Haushalt aber auch erhebliche Einschnitte in der
Finanzierung freiwilliger Leistungen.
Alles in allem ist auch bei
konsequenter Umsetzung der Regelungen des § 61 ThürKO eine Reduzierung des
laufenden Fehlbetrages derzeit nicht absehbar (Vgl. steigende Soziale
Leistungen). Selbst das im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2009
enthaltene Konsolidierungspotential schließt die momentane Finanzierungslücke
bei weitem nicht.
Abschließend weise ich
darauf hin, dass nicht vorhersehbare Veränderungen bei der Entwicklung der
Einnahmen und Ausgaben jederzeit auftreten können und damit die Hochrechnung
und Prognose u. U. deutlich verändert werden kann, ein positive Trendwende ist
kurzfristig aber nicht zu erwarten.
Anlagenverzeichnis:
Gruppierungsübersicht –
Hochrechnung 31.12.2010