Betreff
Stand der Haushaltsausführung zum 31.05.2010/ Hochrechnung zum 31.12.2010
Vorlage
0361-BR/2010
Aktenzeichen
20 22 03
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt

 

Zum Stichtag 31.05.2010 erfolgte eine Hochrechnung der gebuchten Daten hinsichtlich des zu erwartenden Ergebnisses zum 31.12.2010. In der Folge wird ein Fehlbetrag für den Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 9,5 Mio. € ausgewiesen.

 

HGr.

Bezeichnung

Haushaltsjahr 2010

 

 

(alle Beträge in T€)

Plan

AO-Soll 31.05.*

Hochrechnung 31.12.

mehr/

weniger

+/- %

 

 

 

 

 

 

 

0

Steuern, allgemeine Zuweisungen

57.669

29.756

47.248

-10.421

-18,1%

1

Einn. aus Verwaltung und Betrieb

22.314

10.400

21.755

-559

-2,5%

2

Sonstige Finanzeinnahmen

5.499

3.556

5.294

-205

-3,7%

 

Ergebnis Einnahmen

85.482

43.712

74.297

-11.185

-13,1%

 

 

 

 

 

 

 

4

Personalausgaben

19.925

8.475

19.925

+/-0

+/-0%

5/6

Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand

15.544

6.933

15.611

+67

+0,4%

7

lfd. Zuweisungen und Zuschüsse

42.746

17.970

43.524

+778

+1,8%

8

Sonstige Finanzausgaben

7.267

850

4.780

-2.487

-34,2%

 

Ergebnis Ausgaben

85.482

34.228

83.840

-1.642

-1,9%

 

SALDO Einnahmen/ Ausgaben

0

+9.484

-9.543

-9.543

 


* informatorisch


           

Plan 2010                      Hochrechnung 2010


Einnahmen

 

¨       Hauptgruppe 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

Unberücksichtigt sind in der Hochrechnung aktuell folgende Positionen:

 

-          Überbrückungshilfe     geplante Einnahme 9,5 Mio. €

-          Bedarfszuweisung       geplante Einnahme 0,5 Mio. €

 

Nach wie vor steht nicht fest, in welcher Form und Höhe die Stadt eine finanzielle Unterstützung im Jahr 2010 seitens des Landes erhält. Fest steht jedoch, dass eine Überbrückungshilfe in der im Haushalt 2010 insgesamt veranschlagten Höhe von 9,5 Mio. € nicht erfolgen wird. Derzeit laufen intensive Verhandlungen mit dem Land zum gesamten Haushalt 2010.

 

Zur Deckung des Fehlbetrages des Verwaltungshaushaltes 2009 wurde fristgerecht eine Bedarfszuweisung in Höhe von 682 T€ beantragt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Zuweisung besteht nicht, ein Bescheid seitens des Landes wurde noch nicht erteilt.

 

 

Aufgrund der aktuellen Sollstellungen (i.d.R. Jahressollstellungen) im Bereich der Gewerbesteuer konnte momentan in der Hochrechnung 2010 nur ein Betrag von rd. 7,1 Mio. € berücksichtigt werden (Plan 7,5 Mio. €). Veränderungen positver als auch negativer Art sind hier tagtäglich möglich.

 

 

¨       Hauptgruppe 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Hier liegen aktuell insbesondere die Erstattungen sowie die Zuweisungen vom Land hinter den veranschlagten Beträgen zurück. Diese Mindereinnahmen resultieren aus zwischenzeitlich erteilten Bescheiden bzw. aus der Hochrechnung der bereits verbuchten Abschläge/ Zahlungen für das 1. Halbjahr 2010.

 

 

¨       Hauptgruppe 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Gegenüber den im Plan 2010 kalkulierten Einnahmen in dieser Hauptgruppe ist zwischenzeitlich eine Verschlechterung von rd. 90 T€ bei den Einnahmen aus Konzessionsabgaben zu verzeichnen. Des weiteren lässt die Hochrechnung der Ersätze sozialer Leistungen sowie der weiteren Finanzeinnahmen derzeit Mindereinnahmen erwarten.

 

 

Ausgaben

 

¨       Hauptgruppe 4 – Personalausgaben

 

In der Hochrechnung wurde von der vollen Inanspruchnahme der veranschlagten Summe im Jahr 2010 ausgegangen. Im 1. Quartal 2010 zeichneten sich zwar geringfügige Minderausgaben im Verhältnis zur insgesamt veranschlagten Summe der Personalausgaben ab (u.a. durch die Nichtbesetzung freiwerdender Stellen), es ist jedoch aktuell nicht davon auszugehen, dass diese Minderausgaben bis zum Jahresabschluss 2010 fortgeschrieben werden.

 

 

¨       Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebaufwand

 

Insbesondere die bisherige Inanspruchnahme der Kosten der Unterkunt und Heizung lässt auf die Notwendigkeit einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Laufe des Jahres schließen. Aus der aktuellen Hochrechnung werden Mehraufwendungen in Höhe von rd. 235 T€ erwartet.

 


¨       Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

 

Der Hochrechnung der sozialen Leistungen (Grupp. 73-78), als Teil der Hauptgruppe 7, liegt die Annahme zu Grunde, dass sämtliche angemeldete Ausgaben voraussichtlich ausgeschöpft werden, wobei aus der laufenden Haushaltsüberwachung bereits deutlich wurde, dass die zu erwartenden Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Eingliederungshilfe voraussichtlich nicht mit den geplanten Mitteln abgedeckt werden können (ca. 680 T€ Mehraufwand derzeit absehbar).

 

Im Bereich der Zuschüsse sind Mehraufwendungen im Rahmen von Zweckvereinbarungen mit dem Wartburgkreis (Gesundheitsamt, Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung) in Höhe von rd. 125 T€ im Jahr 2010 zu finanzieren.

 

 

¨       Hauptgruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Hier wirkt sich insbesondere aus, dass die Hochrechnung lediglich die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt beinhaltet, während in der Planung insgesamt weitere 2,4 Mio. € zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes vorgesehen waren.

 

 

Im Gesamtergebnis der Hochrechnung wird damit wie eingangs bereits erwähnt derzeit ein Fehlbetrag für den Verwaltungshaushalt 2010 in Höhe von 9.543 T€ ausgewiesen.

Planungsseitig belief sich der reine Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes unter Berücksichtigung der Pflichtzuführung auf 7.129 T€, so dass mit der jetzigen Hochrechnung eine Verschlechterung von 2.414 T€ zu Buche steht.

 

Die Hauptursachen dieser negativen Entwicklung seien hier nochmals kurz angeführt:

 

ü       Mindereinnahmen Gewerbesteuer                                                   0,4 Mio. €

ü       Mindereinnahmen Bedarfszuweisung                                              0,5 Mio. €

ü       Mindereinnahmen Landeszuweisung § 6 ThürAGSGB XII                         0,3 Mio. €

ü       Mehraufwendungen Kosten der Unterkunft & Heizung                              0,2 Mio. €

ü       Mehraufwendungen Zuweisungen und Zuschüsse                            0,8 Mio. €

ü       div. kleinere Verschlechterungen Einnahmen & Ausgaben                       0,2 Mio. €

 

 

Der Trend der steigenden sozialen Aufwendungen (Teil der Zuweisungen und Zuschüsse/ HGr. 7) setzt sich auch im Haushaltsjahr 2010 ungehindert fort. Wurden im Jahr 2009 insgesamt noch 18,2 Mio. € kassenwirksam, belief sich die Planung 2010 bereits auf 19,1 Mio. €. Im Ergebnis der Hochrechnung 2010 wird ein Betrag 19,8 Mio. € für die sozialen Leistungen ausgewiesen (+ 8,8% ggü. 2009).

Gleichzeitig trägt zur äußerst kritischen Haushaltslage der Stadt aber auch bei, dass bspw. die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2010 um rd. 3,1 Mio. € niedriger ausfallen als noch im Vorjahr 2009.

 

Da sich die Stadt nach wie vor in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, sind an die Leistung von Ausgaben strenge Maßstäbe anzulegen (lediglich Finanzierung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen). Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wurde zunächst auf 40 v.H. der eingeplanten Beträge begrenzt, jedoch war in einer Vielzahl der Fälle im Einzelplan 4 – Soziale Sicherung – bereits eine Abweichung von dieser Festlegung geboten. Weitere Mittelfreigaben zur Finanzierung des pflichtigen Aufgabenbereiches werden in Kürze unabweisbar.

 


Zum Zeitpunkt einer eventuellen Haushaltsgenehmigung durch das Land kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Während die Finanzierung der rechtlichen Verpflichtungen im Zeitraum der vorläufigen Haushaltsausführung über den § 61 ThürKO abgedeckt ist, bedeutet der fehlende Haushalt aber auch erhebliche Einschnitte in der Finanzierung freiwilliger Leistungen.

 

Alles in allem ist auch bei konsequenter Umsetzung der Regelungen des § 61 ThürKO eine Reduzierung des laufenden Fehlbetrages derzeit nicht absehbar (Vgl. steigende Soziale Leistungen). Selbst das im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2009 enthaltene Konsolidierungspotential schließt die momentane Finanzierungslücke bei weitem nicht.

 

Abschließend weise ich darauf hin, dass nicht vorhersehbare Veränderungen bei der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben jederzeit auftreten können und damit die Hochrechnung und Prognose u. U. deutlich verändert werden kann, ein positive Trendwende ist kurzfristig aber nicht zu erwarten.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Gruppierungsübersicht – Hochrechnung 31.12.2010