Betreff
Neufassung Rechnungsprüfungsordnung
Vorlage
0169-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt

die an die Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates angepasste Rechnungsprüfungsordnung.


II. Begründung:

 

Der Stadtrat hat sich im Jahr 1998 eine Rechnungsprüfungsordnung (Beschluss-Nr. 1148/1998 vom 20.11.1998) gegeben, die die Aufgaben und das Zusammenwirken von Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss regelt. Mit Änderungsbeschluss wurden in 2010 (Beschluss-Nr. StR/0247/2010 vom 08.10.2010)  dort zusätzliche beratende Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses bezüglich des Regiebetriebes geregelt.

 

Mit der Neufassung der Geschäftsordnung wurde der Rechnungsprüfungsausschuss aufgelöst bzw. modifiziert. Dessen bisherige Zuständigkeiten werden in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung verteilt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist nunmehr in Vorbereitung der Feststellung der Jahresrechnung zuständig für die Beratung der Prüfung der Jahresrechnung zum Haushalt der Stadt sowie der Prüfung zum Jahresabschluss des Amtes für Infrastruktur.

 

Der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung ist mit § 30 der neugefassten Geschäftsordnung beratender und beschließender Ausschuss für die Angelegenheiten des Amtes für Infrastruktur.

 

Diesem Ausschuss werden gemäß § 4 der Geschäftsordnung künftig die Abrechnungen zur Fraktionsgeldverwendung vorgelegt. Der Ausschuss gibt sich eine Richtlinie zur Verwendung Fraktionsgelder.

 

Daneben werden ihm nach § 30 Abs. 7 Geschäftsordnung Stadtrat durch das Rechnungsprüfungsamt beratend auch wesentliche Prüffeststellungen vorgelegt.  Hinsichtlich der Konkretisierung dieser Regelung wird auf die Rechnungsprüfungsordnung verwiesen.

 

Die Modifizierungen der inneren Ordnung des Stadtrates waren daher in die Rechnungsprüfungsordnung zu integrieren. Weitere geringfügige Änderungen der Rechnungsprüfungsordnung sind redaktioneller Art.

 

Die Rechnungsprüfungsordnung hat keinen Satzungscharakter und tritt daher mit Beschluss des Stadtrates in Kraft.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:        Neufassung Rechnungsprüfungsordnung

Anlage 2:        Synopse mit Erläuterungen