I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
die Richtlinie zur
Verwendung der Fraktionsgelder durch die Fraktionen des Stadtrates der Stadt
Eisenach entsprechend der Anlage.
II. Begründung
Die Zuständigkeit für die Prüfung der Fraktionsgeldverwendung lag bislang
beim Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bediente sich bei seiner Prüfung des
Rechnungsprüfungsamtes.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte sich zur Beurteilung der
Fraktionsgeldverwendung eine Richtlinie gegeben, um zulässige und unzulässige
Ausgaben möglichst klar zu benennen und abzugrenzen und damit im Rahmen der
Prüfung die Sachverhalte gleich zu behandeln. Die Richtlinie enthält Regelungen
zur Abrechnung und Verwendungsnachweisführung.
Nach Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates mit Beschluss vom
12.11.2019 ist nunmehr der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und
Rechnungsprüfung für die Prüfung der Verwendungsnachweise zuständig. Nähere
Regelungen dazu trifft die Rechnungsprüfungsordnung. Es ergibt sich die
Notwendigkeit, die geänderte Zuständigkeit für die Prüfung der Fraktionsgelder
auch in die Richtlinie aufzunehmen.
Eine weitere Anpassung ist bezüglich der Wertgrenze für die Anschaffung
höherwertiger Ausstattung vorzunehmen. Infolge der Änderung der
einkommensteuerrechtlichen Regeln zur steuerrechtlichen Abschreibungsgrenze für
geringwertige Anlagegüter von 410 Euro auf derzeit 800 Euro (ohne
Umsatzsteuer) wurden auch die gemeindehaushaltsrechtlichen
Verwaltungsvorschriften geändert. Auch für den kommunalen Haushalt sind
Anschaffungen unter 800 Euro (mit Umsatzsteuer 952 Euro) den laufenden Ausgaben
im Verwaltungshaushalt zuzuordnen.
Dementsprechend wird empfohlen, auch in der Richtlinie zur Verwendung der
Fraktions-gelder die Wertgrenze für höherwertige Anschaffungen auf diese Höhe
anzuheben. Die Änderung erfolgt in Punkt IV. Nr. 2 in den Verfahrensregelungen
zur Mittelverwendung.
Die
Gesamthöhe der Fraktionsgelder wird durch die Geschäftsordnung festgelegt. Aus
der Änderung der Verwendungsrichtlinie ergeben sich keine höheren Ausgaben.
Anlagenverzeichnis
Richtlinie zur Verwendung
der Fraktionsgelder durch die Fraktionen des Stadtrates der Stadt Eisenach