Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Inklusion in der Stadtverwaltung – Nutzung von Fördermitteln bei der Einstellung von Mitarbeitern zur Entlastung des Haushaltes
Vorlage
AF-0046/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

  1. Sind Fördermittel der Bundesagentur der Arbeit ein Kriterium bei der Auswahl der Bewerber? Wenn Nein, warum nicht?

 

  1. Wie viele Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen sind in der Stadtverwaltung tätig, die kostenmindernd eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder andere Stellen erhalten?

 

  1. Sind in absehbarer Zeit aufgrund von Veränderungen im Stellenplan, dem Ausscheiden von Mitarbeitern oder Krankheitsvertretungen Stellenausschreibungen im o.g. Bereich zu erwarten, auf den sich Menschen mit Behinderungen bewerben können? Wenn Ja, wann und welche?

ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Nein. Die Einstellung erfolgt ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Dies ist aber nicht abhängig von Fördermitteln.

 

zu 2.

Insgesamt sind 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung in der Stadtverwaltung beschäftigt. Gefördert werden derzeit ein Mitarbeiter und zwei Auszubildende.

 

zu 3.

Die zu besetzenden Stellen werden zum entsprechenden Zeitpunkt öffentlich ausgeschrieben. Menschen mit Behinderung können sich auf jede ausgeschriebene Stelle bewerben. Sofern sie nicht offensichtlich ungeeignet sind, werden anerkannte Schwerbehinderte sogar immer zum Vorstellungsgespräch eingeladen.