Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Fahrplangestaltung des Verkehrsunternehmens Wartburgmobil in Bezug auf die Schülerbeförderung
Vorlage
AF-0049/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Gab es seitens der Oberbürgermeisterin ein Antwortschreiben an die Schulleiter?

2.      Gab es seitens der Geschäftsführung des ÖPNV eine weitere Antwort mit Lösungsvorschlägen bzw. Maßnahmen, diese im Schreiben aufgeworfenen Probleme zu beseitigen?

3.      Wurde diese Problematik in den zuständigen Gremien des ÖPNV thematisiert und wenn ja, mit welchem Ergebnis?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1

Ja.

 

zu 2.

Am 25.11.2019 hat es ein Gespräch zwischen dem Schulaufwandsträger (Wartburgkreis), den hauptsächlich betroffenen zuständigen Verkehrsunternehmen Verkehr Werraland OHG (Fa Möller/Riemann/Först) und Verkehr Hainich OHG (Fa Gabriel/Schieck/Möller) und Schulen zu den genannten Themen gegeben.

 

zu 3.

Soweit die Themen die grundsätzliche Organisation des ÖPNV betreffen, werden diese im zuständigen Verwaltungsrat des Aufgabenträgers Wartburgmobil behandelt.

 

Operative Fahrplananpassungen sind Angelegenheit der jeweils betroffenen Verkehrsunternehmen, die die jeweilige Konzession halten (Wartburgmobil, Verkehr Hainich OHG, Verkehr Werraland OHG und Verkehr Werra OHG), soweit die Anforderungen des Nahverkehrsplans eingehalten werden (Überprüfung durch den Aufgabenträger Wartburgmobil). Die Schulen wenden sich im Regelfall an den zuständigen Konzessionär.

 

Bei Nichteinhaltung des Nahverkehrsplans bzw. des daraus resultierenden ÖDA-Vertrags werden vereinbarte Sanktionen durch Wartburgmobil in Form von Abmahnungen und Pönalen verhängt. Nicht geleistete Linienkilometer werden z.B. nicht vergütet. Über den korrekten Betriebsablauf soweit es die genannten Kriterien betrifft, wacht die zentrale Betriebsleitstelle in Eisenach. Bisher wurden die Rahmenbedingungen in fast allen Fällen eingehalten, Abweichungen betrafen nur organisatorische Dinge, die nicht zum Kunden hin wirken.