Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Umsetzung von Beschlüssen I
Vorlage
AF-0051/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Empfehlung gab der Ausschuss dem Stadtrat zum Beschluss vom 06.09.2019 und in welcher Form wurde der Beschluss vom 31.01.2017 umgesetzt?

 

2.      Bis wann wird das Ergebnis dieses Beschlusses, die unverzichtbare und dringend benötigte Erarbeitung eines solchen Konzeptes, dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt?

 

3.      Wann wurde diese Berichterstattung dem Stadtrat vorgelegt, da am 26.06.2018 keine Sitzung des Stadtrates stattfand?

 

4.      Wie ist hier der Sachstand?

 

5.      Für welche Stadtratssitzung ist die Umsetzung dieses Beschlusses geplant bzw. wie ist der Stand der Erarbeitung?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Der Antrag der DIE LINKE-Stadtratsfraktion – Gestaltung von öffentlichen und privaten Bereichen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Tourismus am 20.09.2016 beraten. Der Ausschuss stellte fest, dass er für den Antrag nicht zuständig ist und empfahl die Behandlung des Antrages im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport. Folglich wurde der Antrag am 7.11.2016 im SUS-Ausschuss beraten und dem Stadtrat mit 2 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 3 Stimmenthaltungen nicht zur Beschlussfassung empfohlen. In der Stadtratssitzung am 31.01.2017 wurde der o.g. Antrag in einer von der antragstellenden Fraktion überarbeiteten Fassung mehrheitlich beschlossen.

 

Der Beschluss diente vornehmlich dazu, im Lutherjahr zur Stadtbildverschönerung beizutragen. Die Umsetzung war damals aus personellen, finanziellen und zeitlichen Gründen nicht möglich. An dieser Situation hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt nichts geändert.

 

zu 2.:

Dem Stadtrat wird die Einstellung der erforderlichen Mittel zur Erstellung eines entsprechenden Konzeptes für den Haushalt 2020 vorgeschlagen. In Abhängigkeit von der Beschlussfassung und Genehmigung des Haushalts soll die Konzepterstellung schnellstmöglich erfolgen.

 

Zu 3.:

Die Berichtsvorlage 1137-BR/2019 – Bericht zum Gesundheitsmanagement; hier: Umsetzung des Antrages 1031-AT/2018 – wurde dem Stadtrat in seiner Sitzung am 04.09.2018 vorgelegt.

 

zu 4.:

Die Mittel konnten in den Haushalt eingestellt und die Ausstellung „Bersch. Passion. Ein Bild ist nicht genug“ erfolgreich vom 2.3. bis zum 19.5.2019 im Marstall des Eisenacher Stadtschlosses präsentiert werden. Mit der Ausstellungsvorbereitung und –durchführung wurde Herr Ulrich Kneise als Kurator beauftragt. Die Verwendung der eingestellten Mittel erfolgte auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarung mit Herrn Kneise und der Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten für Materialen zur Ausstellungseinrichtung, Werbedrucksachen und der Eröffnungsveranstaltung.

 

zu 5.

Thüringen drückt beim Ausbau des schnellen Internets auf das Tempo. Bis Mitte kommenden Jahrzehnts soll im Freistaat ein flächendeckendes Glasfasernetz entstehen, das Breitbandzugänge in Gigabitgeschwindigkeit und höchster Übertragungsqualität ermöglicht. Das ist nicht nur die Voraussetzung z.B. für die Industrie 4.0, sondern auch für die Einführung des Mobilfunkstandards 5G. Der Stadt Eisenach kommt dabei eine Vorreiterrolle zu, ihre Initiative hat auch thüringenweit Modellcharakter. Mit dem gewählten Betreibermodell – bei dem die Stadt Eigentümer des Netzes bleibt und nur den Betrieb ausschreibt – kann der Ausbau beschleunigt und von den Kommunalvertretern auch künftig gesteuert werden. So wird den Bedürfnissen der Bürger nach ausreichender Datengeschwindigkeit und rascher Bereitstellung in hohem Maße Rechnung getragen. Das Land wird Eisenach bei seinen Bemühungen um ultraschnelles Internet nach Kräften unterstützen.

Zum 01.11.2019 wurde bei der Stadt Eisenach die Stelle Digitalisierung und E-Government im Personal- und Organisationsamt besetzt.

Ziel ist es, eine Strategie zur schrittweisen Digitalisierung der Eisenacher Stadtverwaltung zu erstellen und umzusetzen.

 

Ein erstes Ziel muss und wird die flächendeckende Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) sein, damit online angebotene Verwaltungsleistungen medienbruchfrei bearbeitet werden können.

 

Zum Bereitstellen von Online-Verwaltungsleistungen wird die Stadt Eisenach die durch den Freistaat Thüringen kostenfrei zur Verfügung gestellten zentralen Basisdienste für Online-Verwaltungstätigkeiten sowie die Kommunikations- und Transaktionsplattform ThAVEL (Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen) nutzen.

 

Zu den Basisdiensten zählen:

 

·         das Servicekonto Thüringen (Login für Antragsteller)

·         VERIMI Servicekonto-Anbindung (Identitätsplattform)

·         EPayBL – Online-Bezahlfunktion.

 

Die zur Verfügung stehenden Online-Angebote über ThAVEL werden in Kürze über die Homepage der Stadt Eisenach nutzbar sein – eine entsprechende Veröffentlichung wird hierzu erfolgen.