Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Umsetzung von Beschlüssen II
Vorlage
AF-0052/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Bezieht sich die Einschätzung „derzeit“ auf die letzten zweieinhalb Jahre, in denen der Beschluss nicht umgesetzt wurde?

 

2.      Wann kann mit der Umsetzung dieses Beschlusses gerechnet werden?

 

3.      Wurde dieser Beschluss, der bis 2020 realisiert werden sollte, umgesetzt? (Wenn ja wann? Wenn nein, warum nicht?)

 

4.      Wann wird dieser Antrag abschließend in den Ausschüssen beraten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt?

 

5.      Wie ist der Sachstand der Umsetzung dieses Antrages?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

Die personelle Situation im Bereich der Abteilung Wirtschaftsförderung und Nachhaltigkeit hat sich seit Antragstellung nicht geändert. Insofern kann eine Aussage zur Umsetzung des Beschlusses nicht erfolgen.

 

Zu 3.:

Entsprechend des Beschlusses des Stadtrates vom 30.10.2018 (Vorlagen-Nr.: 1192-AT/2018) wurde durch den städt. Vertreter in der Sitzung des Verbands- und Werkausschusses vom 26.11.2018 der Antrag eingebracht. Der Verbands- und Werkausschuss hat diesen Antrag mehrheitlich abgelehnt. Seitens der Werkleitung wurde in der Sitzung darauf hingewiesen, dass im Zuge der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes über die Einplanung des Anschlusses der genannten Ortsteile entschieden werden muss.

 

Zu 4.:

Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport am 23.09.2019 beraten. In der Sitzung verständigte sich der Ausschuss darauf, dass der Antrag fraktionsübergreifend überarbeitet werden soll und anschließend erneut im Fachausschuss beraten wird. Sobald die überarbeitete Fassung des Antrages vorliegt, wird diese im Ausschuss erneut beraten. Nach der abschließenden Empfehlung des Ausschusses wird der Antrag dem Stadtrat wieder zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Zu 5.:

Durch den Baulastträger der B 19 und die Stadt Eisenach wurden Gewässer-unterhaltungsarbeiten zur Sicherung der Gewässerböschung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde durchgeführt. Eine wegweisende Beschilderung ist erfolgt. Der Beschluss ist damit umgesetzt.