Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Grünschnitt
Vorlage
AF-0054/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      In wie weit sieht sich die Stadt Eisenach in der Verantwortung, die Pflege in diesem Bereich wieder zu übernehmen?

 

2.      Gibt es innerhalb der Stadt weitere Grünflächen, die nicht gepflegt werden?

 

3.      Kann die Stadt sich in Zukunft vorstellen, Pflege-Patenschaften für Grünflächen in Wohngebieten an Bürger zu übergeben?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Im Bereich der Karlskuppe wurde die Pflege der schmalen Grünstreifen vor den Gebäuden oft durch die Hausbesitzer selbst durchgeführt. Straßenbegleitgrün liegt jedoch in der Zuständigkeit der Stadt Eisenach. Aufgezeigte Stellen werden kurzfristig kontrolliert und in Ordnung gebracht.

 

Zu 2.

Grünflächen, die Bestandteil der Grünanlagensatzung sind, werden je nach Wertigkeit in turnusmäßigen Abständen gepflegt. Grünflächen außerhalb der o. g. Satzung sind z. B. auch städtische Brachflächen. Diese werden nur vereinzelt nach Notwendigkeit gepflegt bzw. bearbeitet.

 

Zu 3.

Generell steht einer Pflegepatenschaft für das Wohngebiet Karlskuppe nicht entgegen. Die Stadtverwaltung wird dazu kurzfristig mit Vertretern der Interessengemeinschaft Karlskuppe Kontakt aufnehmen.