Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schorr - Stellplatzablösesatzung
Vorlage
AF-0096/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Beträge sind nach dieser Satzung in den letzten 5 Jahren eingegangen (Betrag pro Jahr) und was steht aktuell zur Verfügung?

2.      In welche Maßnahmen wurde investiert und in welche Maßnahmen ist geplant zu investieren?

3.      Wurden bei der Parkhauserrichtung Mittel nach der Satzung eingesetzt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Seit 21.05.2005 gilt die Satzung über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung der Stadt Eisenach (Stellplatzablösesatzung) vom 03.05.2005. 

Grund für die Erarbeitung einer neuen Satzung war die Einführung der neuen Thüringer Bauordnung (ThürBO). Im Ergebnis entstand eine Satzung, die u. a. die Berechnung des Ablösebetrages vereinfacht und stadtplanerischen Belangen besser Rechnung tragen kann.      

 

Einnahmen aus den Jahren 2004 bis einschließlich Mai 2010:

 

2004        31.243,77 €

2005        13.915,68 €

2006          4.073,73 €

2007          3.000,00 €

2008                 0,00 €

2009          8.500,00 €

2010          5.050,00 € (Stand bis 31.05.2010)

 

Gesamt:          65.783,18 €

 

Zu 2.

 

Aufwendungen zur laufenden Instandhaltung und Instandsetzung bestehender Parkeinrichtungen sowie den Kauf neuer Parkscheinautomaten in den letzten 5 Jahren:

 

2005                32,3 T€

2006                30,4 T€

2007                38,0 T€

2008                40,6 T€

2009                57,4 T€

 

In 2010 erfolgt neben der laufenden Instandhaltung und Instandsetzung die Umgestaltung des Parkplatzes „Münze“ zum Dauerparkplatz für Innenstadtbewohner mit 25 Stellplätzen.

 

 

Zu 3.

 

In das Parkhaus sind keine Mittel aus der Stellplatzablöse geflossen.