II. Fragestellung
1.
Welche Beträge sind nach dieser Satzung in den
letzten 5 Jahren eingegangen (Betrag pro Jahr) und was steht aktuell zur
Verfügung?
2. In welche
Maßnahmen wurde investiert und in welche Maßnahmen ist geplant zu investieren?
3. Wurden bei der
Parkhauserrichtung Mittel nach der Satzung eingesetzt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Seit 21.05.2005 gilt die Satzung über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung der Stadt Eisenach (Stellplatzablösesatzung) vom 03.05.2005.
Grund für die Erarbeitung einer neuen Satzung war die Einführung der neuen Thüringer Bauordnung (ThürBO). Im Ergebnis entstand eine Satzung, die u. a. die Berechnung des Ablösebetrages vereinfacht und stadtplanerischen Belangen besser Rechnung tragen kann.
Einnahmen aus den Jahren 2004 bis einschließlich Mai 2010:
2004 31.243,77 €
2005 13.915,68 €
2006 4.073,73 €
2007 3.000,00 €
2008 0,00 €
2009 8.500,00 €
2010
5.050,00 € (Stand bis 31.05.2010)
Gesamt: 65.783,18 €
Zu 2.
Aufwendungen zur laufenden Instandhaltung und Instandsetzung bestehender
Parkeinrichtungen sowie den Kauf neuer Parkscheinautomaten in den letzten 5
Jahren:
2005 32,3 T€
2006 30,4 T€
2007 38,0 T€
2008 40,6 T€
2009 57,4 T€
In 2010 erfolgt neben der laufenden Instandhaltung und Instandsetzung
die Umgestaltung des Parkplatzes „Münze“ zum Dauerparkplatz für
Innenstadtbewohner mit 25 Stellplätzen.
Zu 3.
In das Parkhaus sind keine Mittel aus der Stellplatzablöse geflossen.