Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - KdU-Richtlinie
Vorlage
AF-0055/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Liegen dazu Ergebnisse vor, wenn ja, welche?

 

2.      Wann wird dem Stadtrat die neue Unterkunftsrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Stadt Eisenach ist Leistungsträger für die Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß der Sozialgesetzbücher Zweites Buch – SGB II und Zwölftes Buch – SGB XII.

Gemäß der beiden Sozialgesetzbücher SGB II und SGB XII werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

 

Laut dem Bundessozialgericht (BSG) muss ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“ vorliegen, mit dem die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen ermittelt wurde.

 

Ziel des schlüssigen Konzeptes:

 

Die Leistungsempfänger können sich im angemessenen Rahmen mit Wohnraum versorgen

      Neuanmietungen sollen möglich sein

      Verwaltungshandeln wird vereinheitlicht

      Einzelfallentscheidung weiterhin notwendig

      Negative Wohnungsmarkteffekte vermeiden

 

Durch die beauftrage Firma Analyse und Konzepte wurde im Zeitraum von Juli 2019 bis November 2019 eine Mieterhebung in der Stadt Eisenach durchgeführt. In die Mieterhebung wurden institutionelle und private Vermieter einbezogen.

 

Die Erstellung des schlüssigen Konzeptes ist erfolgt und die Zahlen wurden der Stadt Eisenach mit einer Präsentation vorgelegt.

 

Durch das Sozialamt erfolgt derzeit die Erstellung der neuen KdU-Richtlinie mit den ermittelten Werten.

 

zu 2.

Eine Beschlussfassung durch den Stadtrat hinsichtlich der KdU-Richtlinie ist nicht vorgesehen.

 

In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen am 22. Januar 2020 soll der Abschlussbericht des erstellten schlüssigen Konzeptes und die KdU-Richtlinie vorgestellt werden. Nach der erfolgten Vorstellung und Beratung im Ausschuss wird die KdU-Richtlinie durch mich unterzeichnet.