Betreff
Antrag Bündnis 90/Die Grünen v. 03.06.2010 zu Ordnung und Sauberkeit
Vorlage
0364-BR/2010
Art
Berichtsvorlage

 

Berichtsvorlage

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.06.2010 (Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Eisenach)

 

 

Zu o. a. Antrag ist zunächst festzustellen, dass die Kontrollen der Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Eisenach sowie die Ahndung von Zuwiderhandlungen ständig durchgeführt werden und auf folgenden gesetzlichen bzw. städtischen Regelungen basieren:

 

-          Thüringer Ordnungsbehördengesetz ( übertragener Wirkungskreis)

-          Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Eisenach in der geltenden Fassung (übertragener Wirkungskreis, Zuständigkeit Ordnungsamt)

-          Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst (eigener Wirkungskreis, zuständig für die Kontrolle Ordnungsamt)

-          Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i.V.m. Thüringer Abfallgesetz (übertragener Wirkungskreis, Zuständigkeit: untere Abfallbehörde im Umweltamt)

 

Zuständigkeit Ordnungsamt:
Folgende Maßnahmen wurden bereits aktuell zur Intensivierung der Kontrolltätigkeit durch das Ordnungsamt veranlasst:

 

1.      Einführung eines veränderten Schichtsystems des Außendienstes (verlängerte Einsatzzeiten nach Zustimmung durch den Personalrat, geplant ab 01.07.2010)

2.      Einstellung von 2 zusätzlichen Außendienstmitarbeitern, voraussichtlich ab 01.07.2010

Zudem ist festzustellen, dass seitens des Ordnungsamtes auch mit den vorhandenen 6 im Außendienst tätigen Mitarbeitern allein im Zeitraum vom 01.01. – 07.06.2010  325 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden sind, die sich wie folgt gliedern:

 

-          Verstoß Alkoholverbotszonen                                                                                 11

-          Alkoholkonsum auf Kinderspielplätzen                                                                     8

-          Lagern/Alkoholkonsum im öffentlichen Raum mit Belästigung                              35

-          Urinieren in der Öffentlichkeit                                                                                    5

-          Freilaufende Hunde                                                                                               100

-          Hundekot                                                                                                                   8

-          Verschmutzung durch “Zigarettenkippen”                                                              88

-          Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung                                                     70

  325

 

 

 

 

Die Anzahl der Verfahren ist nicht unerheblich und eine Verbesserung des allgemeinen Erscheinungsbildes der Stadt ist durchaus festzustellen.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Tätigkeit des Außendienstes auch bei der geplanten personellen Verstärkung neben der täglichen planmäßigen Kontrolltätigkeit, stets von der zusätzlichen Erfüllung von Schwerpunktaufgaben nach Bedarf gekennzeichnet sein wird. Insgesamt ist angesichts der personellen Verstärkung selbstverständlich eine Intensivierung der Kontrollen zur Einhaltung der Sauberkeit und Ordnung in der Stadt zu erwarten.

Unabhängig davon ist in diesem Bereich auch immer wieder das bürgerschaftliche Engagement gefragt, da allein die behördliche Kontrolltätigkeit nicht ein Fehlverhalten von Bürgern auszuschließen vermag.                                                                                                                                            2

 

Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörde, Umweltamt

Entsprechend  §§ 3, 15 Abs.1, 27 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG) i. V. m. § 2 Thüringer Abfallgesetz (ThürAbfG) ist die kreisfreie Stadt Eisenach als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig, die auf ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle zu verwerten und zu beseitigen.

Die Aufgabenerfüllung der Entsorgungsleistungen im Rahmen der regulären Abfallentsorgung erbringt der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach ensprechend der gültigen Abfallentsorgungssatzung.

Diese Pflicht als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erstreckt sich auch auf Abfälle, die auf öffentlichen Grundstücken abgelagert werden. Die Pflicht zur Beräumung und entsprechender Verfolgung dieser illegalen Ablagerungen obliegt der Unteren Abfallbehörde.

 

Um die Beräumung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durchführen zu können, hat es sich seit mehreren Jahren bewährt halbjährlich bzw. jährlich je nach Möglichkeit der Zuweisung von Arbeitskräften durch die ARGE Grundsicherung Verträge mit der ABS Wartburg-Werraland GmbH (ABS) abzuschließen.

Zur Zeit sind 3 Beräumer als Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d SGBII durch die ARGE Grundsicherung zugewiesen und erhalten entsprechend eine Mehraufwandsentschädigung zum Arbeitslosengeld II. Diese Beräumer werden durch einen bei der ABS fest angestellten Mitarbeiter betreut (Personalkostenerstattung für den Betreuer erfolgt durch Amt 11).

Die Mitarbeiter sind ausschließlich mit der Beräumung von illegalen Ablagerungen beschäftigt. Die Kosten werden monatlich der UAB in Rechnung gestellt.

Die Untere Abfallbehörde (UAB) steht im engen Kontakt mit dem Betreuer. Es werden Aufträge erteilt, selbständige Kontrollen und Beräumungen, Mülltrennung, Containerstellung, sonstigen Problemen usw. abgesprochen. Bei Problemen vor Ort oder bei vorgefundenen Hinweisen, die auf den Verursacher schließen lassen usw. werden im Rahmen des Außendienstes des Umweltamtes Ortsbesichtigungen durchgeführt und direkt Entscheidungen zur Entsorgung getroffen.

 

Es gibt viele Standorte, die wiederkehrend angefahren werden müssen (z. B. touristische Ort wie Parkplatz Hohe Sonne, Eingang Drachenschlucht usw.). Diese werden von den Beräumern regelmäßig selbständig angefahren und beräumt.

 

Bis zum 14.08.2010 läuft die derzeitige Vereinbarung mit der ABS Wartburg-Werraland GmbH zur Maßnahme bezüglich der Beräumung illegaler Ablagerungen aus.

Im Sinne des Ansehens der Stadt Eisenach soll auch zukünftig die Beräumung der wilden Müllablagerungen permanent fortgesetzt werden, demzufolge wird die Verlängerung der  Vereinbarung mit der ABS erfolgen.

 

 

 

Wie der Berichtsvorlage zu entnehmen ist, wurden bzw. werden alle derzeit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt um in diesem Rahmen Ordnung und Sauberkeit in Eisenach zu gewährleisten – insoweit kann der gestellte Antrag nicht zielführend sein.

 

 

Matthias Doht

Oberbürgermeister