Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Schulabbrecherquote
Vorlage
AF-0058/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie viele Schülerinnen und Schüler verließen im Schuljahr 2017/2018 und 2018/2019 (bitte getrennt nach Schulen der Sek I/ Sek II aufführen) die Schule, ohne einen Abschluss erworben zu haben?

2.      Welche Maßnahmen sind in der Vergangenheit durch die Stadtverwaltung ergriffen worden, um Jugendlichen beim Erwerb eines Schulabschlusses zu unterstützen?

3.      Wie erfolgreich sind die getroffenen Maßnahmen bzw. woran machen Sie die Erfolge fest?

4.      Welche Maßnahmen wird die Oberbürgermeisterin in Zukunft ergreifen, um die hohe Schulabbrecherquote in Eisenach zu senken?

5.      Welche Unterstützungsmöglichkeiten sehen Sie für die betroffenen Schulen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Nach Statistisches Informationssystem Bildung – Abruf 17.1.2020

Schuljahr 2017/18

Schuljahr 2018/19

Sekundarstufe 1

45

38

Sekundarstufe 2

91

81

 

 

zu 2.

Der Erwerb eines Schulabschlusses ist zunächst und in erster Linie eine pädagogische Aufgabe. Die Einflussmöglichkeiten des Schulträgers auf die Erlangung eines Schulabschlusses sind gering und beziehen sich in erster Linie auf die Schaffung von Rahmenbedingungen.

 

a)      Auf die Darstellung der baulichen Maßnahmen kann hier verzichtet werden. Im Oktober 2018 wurde mit Mitgliedern des Stadtrates eine Schulbereisung durchgeführt, bei der sie sich ein Bild von den baulichen Maßnahmen an den Eisenacher staatlichen Schulen machen konnten.  Seinerzeit erhielten die Teilnehmer auch ein entsprechendes Handout, aus denen die Maßnahmen ersehen werden können. Das Handout ist als Anlage 1 beigefügt.

b)      Beantragung und Koordination von Schulsozialarbeitern, Lerncoaches und Teamteachern an verschiedenen Eisenacher Schulen gemäß der beigefügten Tabelle (Anlage 2).

 

zu 3.

Der Erfolg der Maßnahmen wird in erster Linie an einer sich reduzierenden Zahl an Schülern, die die Schule ohne Abschluss verlassen, zu messen sein. Es sind jedoch hier keine kurzfristigen Erfolge zu erwarten. Die geförderten Maßnahmen (schulbezogene Jugendsozialarbeit, Lerncoaches) fordern vom Fördermittelempfänger stets eine Evaluierung des Erfolges nach vorgegebenen Kriterien. Diese Evaluierung findet regelmäßig statt.

 

zu 4.

Für 2020 werden weitere Schulsozialarbeiter, abhängig von der Möglichkeit, die Stellen zu besetzen, eingesetzt. Eine entsprechende Förderung ist beantragt und bewilligt. Darüber hinaus werden die allgemeinen schulischen Rahmenbedingungen durch den Anbau an die Thüringer Gemeinschaftsschule (Fertigstellung zu Schuljahr 2020/21) sowie die grundhafte Sanierung der 8. Grundschule (Mosewaldschule) verbessert.

 

 

zu 5.

Ein enges Zusammenwirken von Schulen und Schulträgern ist für die Lösung der beschriebenen Probleme unverzichtbar. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen materieller und personeller Prägung vor allem eine zielführende Kommunikation sowie die Einleitung der dem Schulträger möglichen Maßnahmen. Im Einzelnen:

-          Regelmäßige Kommunikation mit den Schulleitern (3 x jährliche Beratungen)

-          Evaluierung der Problemstellung und Erarbeitung möglicher Lösungsansätze in der Stabsstelle „Soziale Stadt“, Nutzung von Erfahrungen anderer Städte

-          Einrichtung der Jugendberufsagentur, die sich im Kontext ihrer Aufgabenstellung, den Übergang Schule-Beruf besser zu steuern, auch den Schülern ohne Schulabschluss verstärkt zuwenden wird

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Handout zur Schulbereisung

Anlage 2 – Schulsozialarbeiter in den Eisenacher Schulen

 

Die Anlage 1 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.