I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) entsprechend der Anlage.
II.
Begründung:
Auf die Beschlussvorlage zur Einbringung der Vorlage 0153-StR/2019 zur Sitzung des Stadtrates am 10.12.2020 wird verwiesen.
Der entsprechend
einzubringende Satzungsentwurf sowie die Gebührenkalkulation wurden der
Rechtsaufsichtsbehörde zur Vorprüfung vorgelegt.
Rückfragen und
Bedenken der Rechtsaufsichtsbehörde konnten in einem Vor-Ort-Termin
vollumfänglich ausgeräumt werden. In Folge dessen wurden im Kalkulationsbericht
Erläuterungen ergänzt (siehe Fett- und Kursivschrift-grau hinterlegt
gekennzeichnet). Der überarbeitete Bericht ersetzt als Anlage 4 die bisherige
Version.
Änderungen zu den
Gebührensätzen haben sich daraus nicht ergeben.
In Ergänzung zum
Kalkulationsbericht werden aus Transparenzgründen zudem die
Betriebsabrechnungsbögen 2021 und 2022 sowie die Berechnung der
Bestattungsgebühren für 2021 und 2022 (Anlagen 16-19) zur Verfügung gestellt.
Nach Anmerkungen des
Thüringer Landesverwaltungsamtes und des Rechnungsprüfungsamtes wurden formale
Änderungen im Aufbau des Satzungsentwurfes (siehe Anlage 1) und zum
In-Kraft-Treten vorgenommen. Inzwischen wurde dieser Satzungsentwurf bestätigt
und mitgeteilt, dass nun auch keine grundlegenden Bedenken gegen die
Kalkulation mehr bestehen. Die Vorprüfung ist insoweit abgeschlossen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde
wurde über den Änderungsantrag einer Stadtratsfraktion hinsichtlich der
Streichung der Grundgebühr für die Kapelle zu Lasten der Gebühr für die
tatsächliche Benutzung der Kapelle informiert.
Nach
Beschlussfassung ist der Satzungsentwurf der Rechtsaufsichtsbehörde erneut
vorzulegen. Anschließend ergeht die endgültige schriftliche Bestätigung des
Thüringer Landesverwaltungsamtes.
Weiterhin wurde sich aus Gründen der besseren Übersicht darauf verständigt, dass entgegen der Einbringungsvorlage kein Satzungsentwurf mit Änderungsverlauf beigefügt wird. Stattdessen erhalten Sie mit der Anlage 2 einen Satzungsentwurf in Fließtextversion gültig bis zum 31.12.2020 und als Anlage 3 einen Satzungsentwurf in Fließtextversion gültig ab dem 01.01.2021.
Die Anlagen 1 bis 4 sowie 16 bis 19 wurden geändert bzw. zusätzlich eingefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Entwurf der 2.
Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach
(Friedhofsgebührensatzung)
Anlage 2: Fließtextversion
bis zum 31.12.2020
Anlage 3: Fließtextversion
ab 01.01.2021
Anlage 4: Kalkulationsbericht
mit Ergänzungen
Anlage 5: Gegenüberstellung
der Gebühren alt/neu
Anlage 6: Gebührenvergleich
häufiger Bestattungsfälle
Anlage 7: Kostenvergleich
Bestattungsvarianten für eine Familie
Anlage 8: Städtevergleich
Anlage 9: Übersicht über
die städtischen Zuschüsse
Anlage 10: Nachkalkulation
2017-2018
Anlage 11: Betriebsabrechnung
2017-2018
Anlage 12: Rechtsauskunft
TLVwA
Anlage 13: Stundensatz
FH-Mitarbeiter
Anlage 14: Grabarten
Anlage 15: Präsentation IPM
Anlage 16: Betriebsabrechnungsbogen
2021
Anlage 17: Betriebsabrechnungsbogen
2022
Anlage 18: Berechnung der
Bestattungsgebühren 2021
Anlage 19: Berechnung der
Bestattungsgebühren 2022
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.