I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) entsprechend der Anlage.


II. Begründung:

 

Auf die Beschlussvorlage zur Einbringung der Vorlage 0153-StR/2019 zur Sitzung des Stadtrates am 10.12.2020 wird verwiesen.

 

Der entsprechend einzubringende Satzungsentwurf sowie die Gebührenkalkulation wurden der Rechtsaufsichtsbehörde zur Vorprüfung vorgelegt.

Rückfragen und Bedenken der Rechtsaufsichtsbehörde konnten in einem Vor-Ort-Termin vollumfänglich ausgeräumt werden. In Folge dessen wurden im Kalkulationsbericht Erläuterungen ergänzt (siehe Fett- und Kursivschrift-grau hinterlegt gekennzeichnet). Der überarbeitete Bericht ersetzt als Anlage 4 die bisherige Version.

 

Änderungen zu den Gebührensätzen haben sich daraus nicht ergeben.

 

In Ergänzung zum Kalkulationsbericht werden aus Transparenzgründen zudem die Betriebsabrechnungsbögen 2021 und 2022 sowie die Berechnung der Bestattungsgebühren für 2021 und 2022 (Anlagen 16-19) zur Verfügung gestellt.

 

Nach Anmerkungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes und des Rechnungsprüfungsamtes wurden formale Änderungen im Aufbau des Satzungsentwurfes (siehe Anlage 1) und zum In-Kraft-Treten vorgenommen. Inzwischen wurde dieser Satzungsentwurf bestätigt und mitgeteilt, dass nun auch keine grundlegenden Bedenken gegen die Kalkulation mehr bestehen. Die Vorprüfung ist insoweit abgeschlossen.

 

Die Rechtsaufsichtsbehörde wurde über den Änderungsantrag einer Stadtratsfraktion hinsichtlich der Streichung der Grundgebühr für die Kapelle zu Lasten der Gebühr für die tatsächliche Benutzung der Kapelle informiert.

 

Nach Beschlussfassung ist der Satzungsentwurf der Rechtsaufsichtsbehörde erneut vorzulegen. Anschließend ergeht die endgültige schriftliche Bestätigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

 

Weiterhin wurde sich aus Gründen der besseren Übersicht darauf verständigt, dass entgegen der Einbringungsvorlage kein Satzungsentwurf mit Änderungsverlauf beigefügt wird. Stattdessen erhalten Sie mit der Anlage 2 einen Satzungsentwurf in Fließtextversion gültig bis zum 31.12.2020 und als Anlage 3 einen Satzungsentwurf in Fließtextversion gültig ab dem 01.01.2021.

 

Die Anlagen 1 bis 4 sowie 16 bis 19 wurden geändert bzw. zusätzlich eingefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:             Entwurf der 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die                     Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung)

Anlage 2:             Fließtextversion bis zum 31.12.2020

Anlage 3:             Fließtextversion ab 01.01.2021

Anlage 4:             Kalkulationsbericht mit Ergänzungen

Anlage 5:             Gegenüberstellung der Gebühren alt/neu

Anlage 6:             Gebührenvergleich häufiger Bestattungsfälle

Anlage 7:             Kostenvergleich Bestattungsvarianten für eine Familie

Anlage 8:             Städtevergleich

Anlage 9:             Übersicht über die städtischen Zuschüsse

Anlage 10:          Nachkalkulation 2017-2018

Anlage 11:          Betriebsabrechnung 2017-2018

Anlage 12:          Rechtsauskunft TLVwA

Anlage 13:          Stundensatz FH-Mitarbeiter

Anlage 14:          Grabarten

Anlage 15:          Präsentation IPM

Anlage 16:          Betriebsabrechnungsbogen 2021

Anlage 17:          Betriebsabrechnungsbogen 2022

Anlage 18:          Berechnung der Bestattungsgebühren 2021

Anlage 19:          Berechnung der Bestattungsgebühren 2022

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.