hier: Beschluss über den Abschluss des städtebaulichen Vertrages
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für das Bebauungsplanverfahren Nr. 45 „Ehemalige Gärtnerei Nebestraße“ (Anlage 1 und 2) mit der Fortis Immobilien Management GmbH abzuschließen.
II.
Begründung:
Mit dem Beschluss Nr. StR/0105/2019 (Vorlagen-Nr.
0135-StR/2019) vom 10.12.2019 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45
„Ehemalige Gärtnerei Nebestraße“, westlich der Zeppelinstraße, beschlossen.
Durch den Abschluss des vorliegenden städtebaulichen Vertrages wird die
Erstellung des Bebauungsplanes finanziell gesichert.
Nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)
schließen die Vertragspartner zur Sicherung der Ziele und Zwecke der
städtebaulichen Planung einen städtebaulichen Vertrag.
Nach § 11 BauGB ist der Abschluss dieses Vertrages zulässig,
wenn die Stadt eine Finanzierung nicht vornehmen kann. Eine Inrechnungstellung
der Personalkosten bei der Stadtverwaltung ist rechtlich nicht möglich.
Der zum Beschluss vorgelegte städtebauliche Vertrag steht
somit im Zusammenhang mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens der
Stadt Eisenach Nr. 45 „Ehemalige Gärtnerei Nebestraße“ (Anlage 3). Mit dem
angestrebten Satzungserlass werden die Voraussetzungen für die Einbeziehung,
der an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließenden Flächen,
geschaffen. Somit wird, am Ende des Bebauungsplanverfahrens, die
planungsrechtliche Grundlage für Wohnnutzung in dem vorgesehenen Bereich,
südwestlich der Nebestraße in Eisenach, hergestellt.
Der städtebauliche Vertrag bildet die materiell-rechtliche
Voraussetzung, um das Bebauungsplanverfahren finanzieren zu können.
Der Vertrag regelt
die Übernahme der Finanzierung sämtlicher Kosten in Bezug auf das
Bebauungsplanverfahren durch den Vertragspartner. Dazu zählen auch ggf.
erforderliche Untersuchungen oder Gutachten.
Im Vertragstext wurden unter "§ 5 Haftungsausschluss“
Inhalte aufgenommen, die die Stadt in den dort benannten Fällen von
Schadensersatzzahlungen befreit.
Die Stadt darf weiterhin das gesicherte Zustandekommen der
Satzung mit einem konkret benannten Inhalt innerhalb einer Frist nicht
garantieren. Grund hierfür ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit im Rahmen
der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung, deren Ergebnis offen ist und eine
Abwägung (d. h. die Auswertung der eingegangenen Anregungen) nach sich zieht.
Der zwischen der Stadt Eisenach und ihrem Vertragspartner,
die Fortis Immobilien Management GmbH, geschäftsansässig: Wilhelmstraße 56,
99834 Gerstungen, verhandelte Vertrag ist Bestandteil der Beschlussfassung und
in den Anlagen 1 (Vertragstext) und 2 (Vertragsgebiet) beigefügt.
Weiteres Verfahren:
Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages schließt sich
das förmliche Bebauungsplanverfahren mit dem Entwurf, den entsprechenden
Planoffenlegungen und der Abwägung bis hin zur Plansatzung an.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Vertragstext
Anlage 2 - Vertragsgebiet
Anlage 3 - Geltungsbereich
Bebauungsplan
Anlage 4 -
Auflassungsvermerk