Betreff
Bebauungsplan Nr. 45 "Ehemalige Gärtnerei Nebestraße"
hier: Beschluss über den Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Vorlage
0209-StR/2020
Aktenzeichen
61.1./ B 45
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für das Bebauungsplanverfahren Nr. 45 „Ehemalige Gärtnerei Nebestraße“ (Anlage 1 und 2) mit der Fortis Immobilien Management GmbH abzuschließen.


II. Begründung:

 

Mit dem Beschluss Nr. StR/0105/2019 (Vorlagen-Nr. 0135-StR/2019) vom 10.12.2019 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 „Ehemalige Gärtnerei Nebestraße“, westlich der Zeppelinstraße, beschlossen. Durch den Abschluss des vorliegenden städtebaulichen Vertrages wird die Erstellung des Bebauungsplanes finanziell gesichert.

Nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) schließen die Vertragspartner zur Sicherung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Planung einen städtebaulichen Vertrag.

Nach § 11 BauGB ist der Abschluss dieses Vertrages zulässig, wenn die Stadt eine Finanzierung nicht vornehmen kann. Eine Inrechnungstellung der Personalkosten bei der Stadtverwaltung ist rechtlich nicht möglich.

 

Der zum Beschluss vorgelegte städtebauliche Vertrag steht somit im Zusammenhang mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens der Stadt Eisenach Nr. 45 „Ehemalige Gärtnerei Nebestraße“ (Anlage 3). Mit dem angestrebten Satzungserlass werden die Voraussetzungen für die Einbeziehung, der an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließenden Flächen, geschaffen. Somit wird, am Ende des Bebauungsplanverfahrens, die planungsrechtliche Grundlage für Wohnnutzung in dem vorgesehenen Bereich, südwestlich der Nebestraße in Eisenach, hergestellt.

 

Der städtebauliche Vertrag bildet die materiell-rechtliche Voraussetzung, um das Bebauungsplanverfahren finanzieren zu können.

 

Der Vertrag regelt die Übernahme der Finanzierung sämtlicher Kosten in Bezug auf das Bebauungsplanverfahren durch den Vertragspartner. Dazu zählen auch ggf. erforderliche Untersuchungen oder Gutachten.

 

Im Vertragstext wurden unter "§ 5 Haftungsausschluss“ Inhalte aufgenommen, die die Stadt in den dort benannten Fällen von Schadensersatzzahlungen befreit.

Die Stadt darf weiterhin das gesicherte Zustandekommen der Satzung mit einem konkret benannten Inhalt innerhalb einer Frist nicht garantieren. Grund hierfür ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung, deren Ergebnis offen ist und eine Abwägung (d. h. die Auswertung der eingegangenen Anregungen) nach sich zieht.

 

Der zwischen der Stadt Eisenach und ihrem Vertragspartner, die Fortis Immobilien Management GmbH, geschäftsansässig: Wilhelmstraße 56, 99834 Gerstungen, verhandelte Vertrag ist Bestandteil der Beschlussfassung und in den Anlagen 1 (Vertragstext) und 2 (Vertragsgebiet) beigefügt.

 

Weiteres Verfahren:

Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages schließt sich das förmliche Bebauungsplanverfahren mit dem Entwurf, den entsprechenden Planoffenlegungen und der Abwägung bis hin zur Plansatzung an.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Vertragstext

Anlage 2 - Vertragsgebiet

Anlage 3 - Geltungsbereich Bebauungsplan

Anlage 4 - Auflassungsvermerk