Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - VUW III
Vorlage
AF-0062/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welcher Begründung wurden diese Landesmittel durch den Vorstand der VUW nicht fristgerecht weitergereicht?

 

2.      Wie viele Fahrer sind im Unternehmen angestellt und wie viele Überstunden liefen im Jahr 2019 tatsächlich pro Fahrer auf?

 

3.      Woraus resultieren diese ca. 2 Mio. € bzw. wie belastbar stellen sich diese in der Jahresrechnung für 2019 dar? (Auflistung bitte nach Individualbeförderung, Gelegenheitsverkehr, sonstige Einnahmen)

 

4.      Welche konkreten „Vorsorgen und Unterstützungen“ zwischen 1.255.419,34 € (Ist - 2017) und 2.021.040,00 € (Soll - 2019) € sind für wen in der Position „Soziale Ausgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und für Unterstützung“ vorgesehen?

 

5.      In welcher Form wurden diese „Unstimmigkeiten“ in den Sitzungen des Verwaltungsrates thematisiert und durch den Vorstand, Herrn Schauerte, nachvollziehbar entsprechend der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit dargelegt, so dass keine Korrektur erfolgen musste?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Der zu Frage 1 geschilderte Sachverhalt entspricht nicht dem Verfahren für die Gewährung und Auszahlung der Mittel für die Azubi-Tickest in 2019. In 2019 wurden die Mittel auf Antrag des Trägers VUW mit Bescheid vom 18.2.2019 gewährt.

 

Die Mittel wurden nach Bescheiderteilung monatlich an die VUW gezahlt. Von den Mitteln in Höhe von 388.560,- Euro wurden für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.05.2019 insgesamt 117.050 Euro an die VGW gezahlt, die diese anteilig auch an die privaten Gesellschafter ausgezahlt hat. Darüber hinaus gingen für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 insgesamt 107.640 Euro für den Stadtverkehr Eisenach an die VUW. Der verbleibende Anteil von 187.280 Euro war zwischen der VUW und den privaten OHGs aufzuteilen. Der dazu erforderliche Aufteilungsschlüssel konnte erst nach erheblicher Zeitverzögerung zwischen den Parteien vereinbart werden. Nach der Vereinbarung waren die Leistungskilometer zugrunde zu legen, die mit Stand zum 31.8.2019 für die Grundförderung des ÖPNV an den Fördermittelgeber zu melden waren. Alle OHGs waren mit dem Schlüssel letztendlich einverstanden. In der Folge wurde die Mittel zur Auszahlung gebracht.

Eine Auszahlung ohne Verteilerschlüssel war rechtssicher nicht möglich.

 

zu 2.

Der von Herrn Schauerte genannte Betrag von 26.000 Überstunden beinhaltet die aufgelaufenen Überstunden bis zum Stichtag der Berichterstattung (Quartalsauswertung 30.09.2019) und beinhaltet auch die Stunden aus 2018. Die Aussage von 5,5 Stunden/Fahrer bezieht sich ebenfalls auf den Stichtag der Aussage und beinhaltet nur die in 2019 aufgelaufenen Überstunden.

 

Der Beantwortung der Frage werden die am 31.12.2019 beschäftigten Fahrer zugrunde gelegt. Zum 31.12.2019 sind insgesamt 151 Fahrer mit Überstundenanteilen zu berücksichtigen.

 

In den einzelnen Bereichen sind bis zum 31.12.2019 folgende Überstunden im Fahrdienst angefallen:

 

                Fahrdienst                                         Anzahl der Überstunden             Fahrer                  Durschnitt

                Stadtverkehr Eisenach                   7.034,75                            39                           180,38

                Regionalverkehr Nord                                    6.666,70                            43                           155,04

                Regionalverkehr Süd                                    11.192,83                            69                           162,21

                Summe                                                               24.894,28                            151                        164,86  

 

Nur in 2019 sind im Fahrerbereich folgende Überstunden angefallen:

 

                Fahrdienst                                         Anzahl der Überstunden             Fahrer                  Durschnitt

                Stadtverkehr Eisenach                   4.495,28                            39                           115,26

                Regionalverkehr Nord                                    3.698,17                            43                             86,00

                Regionalverkehr Süd                                      4.671,09                            69                             67,70

                Summe                                                               12.864,54                            151                          85,20

 

Das entspricht für 2019 einem Monatsdurchschnitt pro Fahrer von 7,1 Std. Der Aufwuchs von 5,5 auf 7,1 Std. pro Fahrer und Monat resultiert aus dem letzten Quartal 2019, insbesondere auch dem Weihnachtsverkehr.       

 

 

 

zu 3.

Es ist keine Vorschrift bekannt, wonach die VUW im Rahmen der Hilfs- und Nebengeschäfte keinen Gelegenheitsverkehr betreiben darf.

 

Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in Schienenersatzverkehr (269.822,31 €), freigestellten Schülerverkehr (126.880,46 €), sonstigen Ausbildungsverkehr (175.000 €) und Sonderfahrten (300.450 €), insbesondere auch für den Aufgabenträger Wartburgkreis.

 

Im Bereich der Sonderfahrten werden Leistungen für Vereine und Privatpersonen erbracht. Davon findet wiederum nur ein sehr geringer Teil außerhalb des Wartburgkreises statt. Aktuell befindet sich nur ein Reisefahrzeug im Fahrzeugbestand (Erstzulassung 12.04.2012), das nicht mehr ersetzt werden soll.

 

Bei der Individualbeförderung (1.305.000 €) handelt es sich ausschließlich um die Nachunternehmerverträge mit den Taxiunternehmen zur Individualbeförderung der Behinderten Schüler zur Ausbildungsstätte.

 

Die Sonstigen Erlöse ÖPNV (322.615,05 €) bestehen aus Vermietung von Fahrzeugen (12.244,23 €), Fahrzeugwerbung (115.000 €) Dienstleistungen für die VGW und RBL Südthüringen (176.065,65 €) Agenturverträgen mit der Bahn (19.214,15 €) sonstigen Erlösen (91,02 €) in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ÖPNV. Die Zahlen sind belastbar.

 

 

zu 4.

Bei den Beträgen handelt es sich um die

 

·         Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für aller Mitarbeiter,

·         Beiträge zur Berufsgenossenschaft,

·         Vorsorgeaufwendungen  und Versorgungsbezüge aller Mitarbeiter und

·         gesetzliche Anpassungen der Rückstellungen für Versorgungsbezüge.

 

Veränderungen der Ansätze ergeben sich aus

 

·         der Abweichungen zwischen Soll und Ist (Planung und tatsächlichem Eintritt),

·         der Lohn- und Gehaltsteigerungen nach Haustarifvertrag für die Jahre 2018/2019 und

·         der gesetzlichen Anpassung bei der Berechnung der Rückstellungen für Versorgungsbezüge 

·         gesetzliche Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Pflegeversicherung, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft

 

 

zu 5.

Ein Vergleich der Sozialaufwendungen ist immer nur in Abhängigkeit der Personalkosten zu sehen. Insofern ist auf die Veränderung der Personalkosten in Bezug auf Soll und Ist abzustellen. Die Abweichungen vom Soll zum Ist sind wiederum in Abhängigkeit des Planungs- und Abrechnungszeitraumes zu sehen.

 

Die Änderungen für Pensionsverpflichtungen werden im Rahmen von Gutachten zum Ende eines Jahres angepasst. Zum 31.12.2018 waren hier neben der Anpassung der Zinssätze auch Veränderungen in den Anspruchsgrundlagen zu verzeichnen. Im Falle des Ausscheidens von Führungskräften und im Falle vertraglicher Änderungen sind Anpassungen vorzunehmen, die erst zum Jahresende erfolgen. Abweichungen und Veränderungen werden mit dem Jahresabschluss dargestellt und erläutert. Dies erfolgt in der Regel durch den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Vorstellung des Prüfungsergebnisses.

 

Zum Planungszeitpunkt 2017 waren die tariflichen Änderungen noch nicht bekannt. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 wurden die Anpassungen vorgenommen und die Abweichungen mit dem Jahresabschluss erläutert.

 

Die Abweichungen aus der Planung 2019 und der unterjährigen Ergebnisentwicklung kann erst nach abschließender Bilanzierung vorgetragen und erläutert werden. Da die Abweichung zum letzten Berichtszeitraum eine Reduzierung erwarten lässt und die mit dem im Rahmen des Jahresabschlusses noch zu erstellenden Gutachten in Verbindung steht, bestehen hier keine „Unstimmigkeiten“.

 

Die Soll-Zahl beträgt wie in der Aufgliederung zum Erfolgsplan 2019 dargestellt insgesamt 1.510.800 Euro. Bei der in der Frage genannten Zahl von 2.021.040,00 Euro handelt es sich um eine Verschiebung zwischen den Personalkosten und den Sozialaufwendungen. Die Klarstellung soll mit Austauschblättern zum Wirtschaftsplan erfolgen. Eine Änderung der Haushaltssatzung ergibt sich daraus nicht.