II. Fragestellung
1.
Wie viele Schutzsuchende sind (Stand
31 .12.2019) in der Stadt Eisenach registriert?
2.
Aus welchen Nationen/Ländern sind
diese registriert und welchen Religionsgemeinschaften gehören diese an?
3.
Wie viele von ihnen befinden sich in
einem noch nicht abschließend entschiedenen Asylverfahren?
4.
Wie viele von ihnen
besitzen:
-
eine Asylberechtigung
-
einen Flüchtlings- oder subsidiären
Schutz,
-
oder unterliegen einem Abschiebeverbot
5. Wie viele von ihnen sind unbegleitete Minderjährige?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Gemäß § 2 Abs. 1 der Thüringer Verordnung zur Bestimmung von
Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Innenministeriums vom 15.04.2008 sind
die Landkreise und kreisfreien Städte Ausländerbehörden nach § 71 Abs. 1 Satz 1
Aufenthaltsgesetz jeweils im übertragenen Wirkungskreis.
Entsprechend meiner bisherigen Auffassung zum Fragerecht des Stadtrates zu Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, die auch durch die rechtliche Prüfung des Gemeinde- und Städtebundes bestätigt wird, erfolgt daher keine Beantwortung der Anfrage.