Betreff
Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion - Asylsuchende in Eisenach I
Vorlage
AF-0067/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie viele Schutzsuchende sind (Stand 31 .12.2019) in der Stadt Eisenach registriert?

 

2.       Aus welchen Nationen/Ländern sind diese registriert und welchen Religionsgemeinschaften gehören diese an?

 

3.       Wie viele von ihnen befinden sich in einem noch nicht abschließend entschiedenen Asylverfahren?

 

4.       Wie viele von ihnen besitzen:

-          eine Asylberechtigung

-          einen Flüchtlings- oder subsidiären Schutz,

-          oder unterliegen einem Abschiebeverbot

 

5.       Wie viele von ihnen sind unbegleitete Minderjährige?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Gemäß § 2 Abs. 1 der Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Innenministeriums vom 15.04.2008 sind die Landkreise und kreisfreien Städte Ausländerbehörden nach § 71 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz jeweils im übertragenen Wirkungskreis.

 

Entsprechend meiner bisherigen Auffassung zum Fragerecht des Stadtrates zu Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, die auch durch die rechtliche Prüfung des Gemeinde- und Städtebundes bestätigt wird, erfolgt daher keine Beantwortung der Anfrage.