II. Fragestellung
1.
In welcher Höhe belaufen sich die
Kosten der in Eisenach lebenden Schutzbedürftigen für die Jahre 2014 bis 2019
für:
-
die Unterkunft
-
die Lebenshaltung
-
die Gesundheitsvorsorge
-
die Integrationsleistungen?
2.
Welcher Anteil davon entfiel davon auf
unbegleitete Minderjährige?
3.
Wie wird die „Minderjährigkeit"
der Schutzsuchenden geprüft?
4.
Welchen Anteil der Gesamtkosten der
unter Frage 1 genannten Leistungen trägt hiervon das Land Thüringen?
(Bitte für die Jahre 2014 bis
2018 gestaffelt angeben)
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
siehe Anlage 1
zu 2.
2014 keine unbegleiteten
Minderjährigen, Einnahmen und Ausgaben gleich „0“
2015 11 unbegleitete
Minderjährige, Ausgaben insgesamt
126.478,36 €
Einnahme
Verwaltungskostenpauschale 16.240,30 €
2016 36 unbegleitete Minderjährige, Ausgaben
insgesamt 1.209.110,69 €
Einnahme
Verwaltungskostenpauschale 98.807,95 €
2017 25 unbegleitete
Minderjährige, Ausgaben insgesamt
1.389.736,55 €
Einnahme
Verwaltungskostenpauschale 140.222,25 €
2018 18 unbegleitete Minderjährige, Ausgaben
insgesamt 743.880,87 €
Einnahme
Verwaltungskostenpauschale 275.148,47 €
2019 11 unbegleitete Minderjährige, Ausgaben
insgesamt 362.792,98 €
Einnahme
Verwaltungskostenpauschale 195.327,89
€
Die Ausgaben für
unbegleitete Minderjährige werden zu 100% vom Land Thüringen erstattet. Die
Verwaltungskostenpauschale wird zur Deckung des Verwaltungsaufwandes des
Jugendamtes (Personal- und Sachkosten) gezahlt.
zu 3.
Die Prüfung der
Minderjährigkeit erfolgt nach § 42f SGB VIII. Im Rahmen der vorläufigen
Inobhutnahme der ausländischen Person hat das Jugendamt durch Einsichtnahme in
deren Ausweispapiere oder mittels einer qualifizierten Inaugenscheinnahme die
Minderjährigkeit einzuschätzen und festzustellen.
Die
Inaugenscheinnahme erfolgt durch mindestens zwei sozialpädagogische Fachkräften
des Jugendamtes unter Hinzuziehung eines Dolmetschers. Die Einschätzung erfolgt
nach dem äußeren Erscheinungsbild der Person, der Plausibilität seiner Angaben
sowie seinem Verhalten während des Gesprächs. Das gesamte Verfahren wird
dokumentiert.
zu 4.
siehe Anlage 1