Betreff
Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion - Asylsuchende in Eisenach III
Vorlage
AF-0069/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Maßnahmen plante/plant die Oberbürgermeisterin bezüglich der Integration an:

-  Sprachkursen

-  Berufsausbildung

-  Eingliederung in den Arbeitsmarkt?

 

2.       Wie wurden/werden diese Integrationsmaßnahmen umgesetzt?

 

3.       In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für die unter Frage 1 genannten Integrationsmaßnahmen für die Jahre 2014 bis 2019 und welche finanziellen Mittel sind für die folgenden Jahre geplant?

(Die Kosten bitte nach Jahren aufschlüsseln.)

 

4.       Welche/wie viele Liegenschaften/Wohnungen der Stadt Eisenach/der SWG/des Landes Thüringen werden ab 2014 für die Unterbringung der Schutzsuchenden zur Verfügung gestellt?

 

5.       In welcher Höhe beliefen sich die Kosten ab 01.01.2014 bis 31 .12.2019 für zur Verfügung gestellte und davon unbelegte Unterkünfte?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1., 2. und 4:

Gemäß § 2 Abs. 1 der Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Innenministeriums vom 15.04.2008 sind die Landkreise und kreisfreien Städte Ausländerbehörden nach § 71 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz jeweils im übertragenen Wirkungskreis.

 

 

zu 3.

Die an der Volkshochschule durchgeführten Sprachkurse sind in der beigefügten Anlage 1 im Einzelnen aufgeführt. Kostenträger für die Durchführung der Maßnahmen sind in allen Fällen der Bund oder das Land. Kommunal finanzierte Maßnahmen bestehen in dieser Beziehung nicht.

 

Die Haushaltssystematik unterscheidet in der Ausgabe nicht zwischen Ausgaben für Sprachkurse im Rahmen der Integration und Ausgaben für andere Kurse, die an der Volkshochschule durchgeführt wurden. Die Ausgaben betreffen in erster Line Entgelte für die Dozenten, weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben sowie Lehr- und Lernmittel. Infolgedessen ist es nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand feststellbar, in welcher Höhe Ausgaben – im Sinne durchlaufender Posten, da bundes- bzw. landesgefördert – für die bezeichneten Maßnahmen angefallen sind.

 

 

zu 5.

Siehe Anlage 2