Betreff
Einwohneranfrage - Baumaßnahme an der Straße "Am Klosterholz"
Vorlage
EAF-0017/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

Da wohl jetzt die Baumaßnahme „Marienstraße" Vorrang genießt bitte ich um die Begründung des Aufschubs und den voraussichtlichen Termin des Baubeginns .Die Dringlichkeit sollte gegeben sein!


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Weiterführung der Baumaßnahme „Am Klosterholz“ in einem 2. Bauabschnitt wurde in Zusammenarbeit mit dem TAV-EE so vorbereitet, dass nach der Vermessung und Baugrunduntersuchung nun eine koordinierte Entwurfsplanung für den noch ausstehenden Straßenabschnitt vorliegt.

In einem großen Straßenbereich dieses Bauabschnittes befindet sich auf der Nordseite jedoch eine steil abfallende Böschung, die zunächst durch den Bau einer Stützwand gesichert werden muss. Erst dann kann ein ordnungsgemäßer Kanal- und Straßenbau mit den entsprechenden Verdichtungsarbeiten durchgeführt werden. Auch für diese zu errichtende Stützwand liegt die Entwurfsplanung vor.

 

Für die bauliche Ausführung der geplanten Gemeinschaftsmaßnahme mit dem TAV-EE müssen die finanziellen Mittel auch im städtischen Haushalt bereitgestellt werden.

 

Nachdem dieses in 2019 nicht möglich war, wurden die Mittel erneut für das Haushaltsjahr 2020 angemeldet. Auch auf die Dringlichkeit der Maßnahme wurde in der Haushaltsanmeldung erneut hingewiesen. Erschwerend kommt nun dazu, dass die zunächst in Aussicht gestellte Förderung der aufwendigen und kostenintensiven Stützwandbau-maßnahme durch das Land nun doch nicht erfolgen kann, so dass die Ausgabe komplett durch die Stadt getragen werden muss.

 

Ob die Baumaßnahme in den städtischen Haushaltsplan 2020 aufgenommen werden kann, ist derzeit noch nicht abzusehen.