Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Einhaltung der Geschäftsordnung
Vorlage
AF-0098/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Nach welchen Kommunalordnungsparagraphen oder Geschäftsordnungspunkt der Stadt Eisenach handelte Dieter Suck zur letzten Stadtratssitzung als er über das Befinden eines Ausschusses abstimmen ließ und nicht über den Antrag der NPD?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Am 27.11.2009 wurde der Antrag der NPD-Stadtratsfraktion - für die Verbesserung der Speisepläne an Eisenacher Schulen – im Stadtrat behandelt und in den Ausschuss für Soziale Angelegenheiten, Bildung, Sport und Gesundheitswesen verwiesen.

Hier wurde der Antrag am 02.02.2010 und am 09.03.2010 behandelt. Der Ausschuss hat folgende, von dem Antrag abweichende, Empfehlung an den Stadtrat gegeben: „Die Auswertung der jährlichen Befragung wird dem Ausschuss für Soziale Angelegenheiten, Bildung, Sport und Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt. Der Ausschuss legt danach fest, dass eventuell im Abstand von zwei Jahren eine Einladung an die Firma Sodhexo zur Berichterstattung im Ausschuss ergeht.“ Die Empfehlung des Ausschusses ist wie ein Änderungsantrag zum ursprünglichen Antrag zu werten.

Die Bürgermeisterin, Frau Lieske, hat im Haupt- und Finanzausschuss am 21.04.2010 über die Empfehlung des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten, Bildung, Sport und Gesundheitswesen informiert. Der ursprüngliche Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt.

Am 22.04.2010 ist ein Änderungsantrag der NPD-Stadtratsfraktion zum besagten Antrag eingegangen. Dieser war wortgleich mit der Empfehlung des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten, Bildung, Sport und Gesundheitswesen.

Zur Sitzung des Stadtrates am 23.04.2010 wurde entsprechend § 13 Abs. 3 der Geschäfts-ordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach (i. F. GO) vor der Abstimmung über den ursprünglichen Antrag über die Änderungsanträge abgestimmt. Wenn mehrere Änderungsanträge vorliegen, wie hier der Fall, ist zunächst über den weitestgehenden Änderungsantrag abzustimmen. Der Vorsitzende des Stadtrates entscheidet, welcher Antrag der weitestgehendste ist. Da beide Änderungsanträge gleichlautend sind, gibt es keinen weitestgehenden. Somit hat sich Herr Suck dafür entschieden, zuerst über den zeitlich früheren Änderungsantrag abzustimmen. Das war die Empfehlung des Ausschusses. Diese wurde einstimmig beschlossen. Da der Änderungsantrag der NPD-Stadtratsfraktion der Empfehlung des Ausschusses genau entsprochen hat, war hierzu keine Abstimmung mehr erforderlich.