Betreff
Einwohneranfrage - Reinigung von Gullys und Entwässerungsrinnen
Vorlage
EAF-0018/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wer reinigt diese Gullys und Entwässerungsrinnen?

 

2.      In welchen Abständen wird kontrolliert und gereinigt?

 

3.      Gibt es einen Plan, wann welche Abläufe gereinigt werden müssen/sollen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 49 Abs. 1 bis 3 Thüringer Straßengesetz wurde durch die geltende Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisenach auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.

Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der

a) Fahrbahnen einschließlich Radwege und Seitenstreifen,

b) Verbindungswege und Treppen zu und zwischen öffentlichen Straßen,

c) Parkplätze, Parkstreifen und Parkbuchten,

d) Straßenrinnen und Einflussöffnungen Straßenkanäle,

e) Gehwege, Geh- und Radwege und Schrammborde,

f) Böschungen, Stützmauern, Randstreifen und Rasenstücke,

g) Überwege, Grünstreifen und Baumscheiben

 

Die Eigentümer und Besitzer sind im Rahmen der o. g. Straßenreinigungspflicht verpflichtet, Unrat, Laub und andere Verschmutzungen zu beseitigen, so dass die Straßeneinläufe bei regelmäßiger und gewissenhafter Reinigung kaum verstopfen können.

Wenn durch die Streckenkontrolle der Stadt Eisenach festgestellt wird, dass ein Sinkkasteneinsatz voll ist, wird dieser im Rahmen der für die einzelnen Straßen festgelegten Tourenpläne selbstverständlich mit gereinigt. Die jeweiligen Tourenpläne richten sich nach der Straßenklassifizierung.

 

Weiterhin werden die Straßeneinläufe in einem festen Turnus durch ein gesondert beauftragtes Unternehmen unter Einsatz von Spezialtechnik gereinigt, so dass im 2-Jahresrhythmus jeder Straßeneinlauf einmal gespült wurde. Den Plan zur Reinigung der einzelnen Straßenabläufe stellt das Unternehmen selbst auf.

Allein im Januar 2020 wurden 140 Straßeneinläufe im Bereich der Kernstadt gereinigt.