Betreff
Einwohneranfrage - Ordnungsgelder
Vorlage
EAF-0019/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie hoch sind 2019 die Ordnungs-/Bußgelder für

-          weggeworfene Kaugummis

-          weggeworfene Zigarettenstummel

-          weggeworfene Flaschen und Büchsen

-          weggeworfene Speisereste

-          Papiermüll

-          Hundehaufen

 

2.      Wie hoch sind 2019 die Ordnungs-/Bußgelder für nicht gereinigte Gehwege/Straßenteile entsprechend der Satzung?

 

3.      Wie hoch sind 2019 die Ordnungs-/Bußgelder für das Verkleben von Aufklebern?

 

4.      Wie hoch sind 2019 die Ordnungs-/Bußgelder für das Urinieren in öffentlichen Bereichen des Stadtgebietes?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1, 3 und 4:

Gem. des § 27 Abs. 2 des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes (OBG) i. V. m. der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Eisenach handelt es sich bei den Fragen um Angelegenheiten, die den übertragenen Wirkungskreis betreffen. Da der Stadtrat nicht für Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises zuständig ist, können gem. § 19 Abs. 1 S. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach die Fragen nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 2:

3.100 €