Betreff
Einmalige Verlängerung Einreichungsfrist Anträge Kulturförderung 2020
Vorlage
0222-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die einmalige Verlängerung der Einreichungsfrist für Anträge entsprechend der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2020 zum 30.06.2020.


II. Begründung:

 

Zurzeit liegen dem Kulturamt Anträge entsprechend der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung mit einem Fördervolumen von ca. 26.000 € vor.

Um die volle Summe auszuschöpfen (in der Haushaltsstelle 30000.718000 Zuschüsse an kulturelle Vereine sind für 2020 30.000 € eingeplant), möchten wir weiteren Vereinen die Möglichkeit zur Antragstellung geben.

Dazu ist eine Verlängerung der Antragsfrist notwendig. In diesem Punkt soll einmalig von der bestehenden Richtlinie abgewichen werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach