I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die einmalige Verlängerung der Einreichungsfrist für Anträge entsprechend der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2020 zum 30.06.2020.
II.
Begründung:
Zurzeit liegen dem Kulturamt Anträge entsprechend der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung mit einem Fördervolumen von ca. 26.000 € vor.
Um die volle Summe auszuschöpfen (in der Haushaltsstelle 30000.718000 Zuschüsse an kulturelle Vereine sind für 2020 30.000 € eingeplant), möchten wir weiteren Vereinen die Möglichkeit zur Antragstellung geben.
Dazu ist eine Verlängerung der Antragsfrist notwendig. In diesem Punkt soll einmalig von der bestehenden Richtlinie abgewichen werden.
Anlagenverzeichnis:
Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der
Wartburgstadt Eisenach