Betreff
Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
0223-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:

aus der Vertretungskörperschaft entsprechend § 3 Absatz 1 Buchstabe a) der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach

 

Frau/ Herrn …………………………………………………………………             Partei : …………………………… 

 

zum stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Eisenach.

 


II. Begründung:

 

Die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses entspricht der Wahlperiode der Vertretungs-körperschaft. Deshalb wurde dieser Ausschuss nach der Kommunalwahl neu gebildet. 

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses erfolgt gemäß § 71 Sozialgesetzbuch VIII - SGB VIII, §§ 4 und 5 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetz - ThürKJHAG sowie der §§ 3 und 4 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach aus zehn, vom Stadtrat zu wählenden, stimmberechtigten Mitgliedern.

 

Entsprechend der oben genannten Rechtsgrundlagen wurden sechs Mitglieder des Stadtrates oder unter Anrechnung auf diese Zahl auch andere, in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer und vier Mitglieder aus dem Bereich der in Eisenach wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt.

 

Von der SPD wurde Herr Tobias Schremmer als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss nominiert und vom Stadtrat gewählt. Herr Schremmer hat am 22.01.2020 sein Amt niedergelegt.

 

Damit ist die Neuwahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses notwendig.