I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach wählt:
aus
der Vertretungskörperschaft entsprechend § 3 Absatz 1 Buchstabe a) der Satzung
des Jugendamtes der Stadt Eisenach
Frau/ Herrn
…………………………………………………………………
Partei : ……………………………
zum
stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses der
Stadt Eisenach.
II.
Begründung:
Die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses
entspricht der Wahlperiode der Vertretungs-körperschaft. Deshalb wurde dieser
Ausschuss nach der Kommunalwahl neu gebildet.
Die Zusammensetzung des
Jugendhilfeausschusses erfolgt gemäß § 71 Sozialgesetzbuch VIII - SGB VIII, §§
4 und 5 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetz - ThürKJHAG sowie
der §§ 3 und 4 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach aus zehn, vom
Stadtrat zu wählenden, stimmberechtigten Mitgliedern.
Entsprechend der oben genannten
Rechtsgrundlagen wurden sechs Mitglieder des Stadtrates oder unter Anrechnung
auf diese Zahl auch andere, in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer und
vier Mitglieder aus dem Bereich der in Eisenach wirkenden und anerkannten
Träger der freien Jugendhilfe gewählt.
Von der SPD wurde
Herr Tobias Schremmer als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den
Jugendhilfeausschuss nominiert und vom Stadtrat gewählt. Herr Schremmer hat am
22.01.2020 sein Amt niedergelegt.
Damit ist die
Neuwahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des
Jugendhilfeausschusses notwendig.