I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Anpassung des § 2 - Höhe der Aufwandsentschädigung - der
„Satzung der Stadt Eisenach zur Regelung der Aufwandsentschädigungen für die
Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen
Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt
Eisenach“ vom 12.12.1995, letztmalig geändert durch die 3. Änderungssatzung vom
03.06.2002, an die „Thüringer Feuerwehr- Entschädigungsverordnung
(ThürFwEntschVO)“ vom 26.10.2019, § 6 - Höhe der Aufwandsentschädigungen - ,
Anlage.
Die Entschädigungsberechtigten erhalten den in der Anlage zum § 6 der „Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung“ festgelegten Höchstsatz. Die Satzung der Stadt Eisenach ist entsprechend zu ändern. Die Mittel sind im Haushalt 2020 einzustellen.