Betreff
Einwohneranfrage - Transparenz und Bürgerfreundlichkeit
Vorlage
EAF-0007/2010
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.             Kann man es organisieren, dass man Bürgeranfragen auch behandelt, die bis zur SR-Sitzung schriftlich eingehen? (Jeder hätte sicher auch Verständnis, wenn bei bestimmte Fragen, die nicht sofort geklärt werden können, die Antworten schriftlich nachgereicht werden).

2.             Können die Anfragen nicht auch mündlich im Bürgerbüro gestellt werden und von einem Mitarbeiter dann direkt an die richtige Stelle weiter geleitet werden?

3.             Ab welchem Geldbetrag müssen beantragte Mittel des Haushalts durch das Landesverwaltungsamt genehmigt werden?

 

 


Beantwortung

 

Zu 1.:

Diese Vorgehensweise wurde eine Änderung der Geschäftsordnung im § 18 Einwohnerfragestunde voraussetzen.

 

Zu 2.:

Anfragen können jetzt schon mündlich im Bürgerbüro gestellt werden und werden auch von den Mitarbeitern des Bürgerbüros wenn möglich sofort beantwortet. Fragen, die im Bürgerbüro nicht beantwortet werden können, werden an die zuständigen Ämter und Abteilungen weitergeleitet. Von dort erfolgt an den Anfragenden schnellstmöglich eine Beantwortung.

 

Zu 3.:

Aufgrund der bisher nicht erteilten Genehmigung des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltes führt die Stadt ihre Haushaltswirtschaft nach den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung. Danach dürfen nur solche Ausgaben geleistet werden, zu denen die Stadt gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, oder die zur Fortführung bisher wahr genommener Aufgaben unverzichtbar sind (z. B. im Rahmen von Verkehrssicherungspflichten). Darüber hinaus dürfen keine Ausgaben geleistet werden, was insbesondere den freiwilligen Aufgabenbereich betrifft.

 

Es gibt somit eine klare gesetzliche Regelung, nach der die Stadt zu handeln hat. Daher gibt es auch keine generelle Ausgabegrenze, ab der eine Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln durch das Landesverwaltungsamt genehmigt werden müssen! "