Betreff
Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen 2020
Vorlage
0258-JHA/2020
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt

vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushaltsplanes 2020 die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen im Haushaltsjahr 2020 in maximal folgender Höhe für den:

Ortsteil Berteroda                                            129,00 €

Ortsteil Hötzelsroda                                     5.649,00 €

Ortsteil Madelungen                                   1.356,00 €

Ortsteil Neuenhof/ Hörschel                   1.646,00 €

Ortsteil Neukirchen                                      1.840,00 €

Ortsteil Stockhausen                                    1.743,00 €

Ortsteil Stregda                                              4.390,00 €

Ortsteil Wartha-Göringen                            646,00 €.

 

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“ durch die Verwaltung des Jugendamtes.

 


II. Begründung

 

Am 01.03.2016 (Beschlusses-Nr.: StR/0339/2016) beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die Punkte 7.3 und 7.4 des vorgelegten Jugendförderplanes an die geänderten Bedingungen, u.a. an die Bedarfe in den Ortsteilen anzupassen.

 

In Umsetzung des o.g. Beschlusses soll mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag eine Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen erfolgen.

Die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit ist dem Grunde nach keine freiwillige Leistung der Stadt Eisenach.

 Die Stadt ist örtlicher öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die Förderung  erfolgt insbesondere auf der Grundlage des § 11 (Kinder- und Jugendarbeit), § 12 (Jugendverbandsarbeit) und § 14 (Erzieherischer Jugendschutz) Sozialgesetzbuch VIII - SGB VIII-, und den §§ 16 und 17 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz –ThürKJHAG- (Förderung der Jugendarbeit und Förderung der Jugendverbandsarbeit).

Neben den in den gesetzlichen Grundlagen genannten Schwerpunkten der Förderung sollen insbesondere ehrenamtliche Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Ortsteilen durch geeignete Maßnahmen unterstützt und gestärkt werden.

 

Die Höhe der Mittelzuweisung an die Ortsteile 2020 wurde gleichberechtigt auf der Grundlage der Einwohnerstatistik der Stadt Eisenach ermittelt. Als Grundlage für die vorgeschlagene Förderhöhe diente eine Pro-Kopf- Pauschale von ca. 32,28 €. Die Berechnung dieser Pauschale erfolgte aus Gleichbehandlungsgründen anhand der Anzahl der 7 - unter 18 Jährigen, die am 31.12.2019 im jeweiligen Ortsteil lebten.

Im Ortsteil Stedtfeld wird derzeitig ein Jugendtreff finanziert und unterhalten. Deshalb bleibt der Ortsteil Stedtfeld bei diesem Fördervorschlag unberücksichtigt.

 

Die Mittelverwendung im Ortsteil bzw. Weitergabe an Vereine zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendverbandsarbeit und Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes erfolgt im Benehmen und auf Empfehlung der jeweiligen Ortteilräte.

 

Nicht verwendete Mittel sind nicht auf das Haushaltsjahr 2021 übertragbar und müssen an die Stadtverwaltung zurückgezahlt werden. Im Ausnahmefall und bei genügend Zeitvorlauf können nicht in Anspruch genommene Fördermittel anderen Ortsteilen zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Verwendung der Mittel ist bis spätestens 28.02.2021 durch einen einfachen Verwendungsnachweis (Liste und kurzer Sachbericht) beim Jugendamt nachzuweisen.

 

Eine Doppelförderung durch die Stadt Eisenach ist ausgeschlossen.

 

Aus förderrechtlichen Gründen kann die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen mit Beschlussdatum bzw. Eingang der jeweiligen Anträge ausgesprochen werden. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns begründet keinen Rechtsanspruch auf die beantragte Höhe der Förderung.

 

Näheres über das Verfahren regelt die dem Stadtrat im Juli 2020 zur Beschlussfassung vorzulegende „Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“. 

 

Eine unmittelbare Förderung durch die Verwaltung erfolgt erst nach Vorlage des beschlossenen und genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Eisenach für das Jahr 2020 mittels Bescheid.

 

Fachamtsseitig wurden im Haushaltsplanentwurf 2020 in der Haushaltsstelle 46050.718000 (Jugendclubs Ortsteile/ Zuschüsse an Vereine Ortsteile) 17.400 € beantragt.