I.
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach
beschließt
vorbehaltlich
der Genehmigung des städtischen Haushaltsplanes 2020 die Förderung von Kinder-
und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen im Haushaltsjahr 2020 in maximal
folgender Höhe für den:
Ortsteil Berteroda 129,00 €
Ortsteil Hötzelsroda 5.649,00 €
Ortsteil Madelungen 1.356,00 €
Ortsteil Neuenhof/ Hörschel 1.646,00 €
Ortsteil Neukirchen 1.840,00 €
Ortsteil Stockhausen 1.743,00 €
Ortsteil Stregda 4.390,00 €
Ortsteil Wartha-Göringen 646,00 €.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt,
vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, im Rahmen der „Richtlinie
zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“ durch
die Verwaltung des Jugendamtes.
II.
Begründung
Am 01.03.2016 (Beschlusses-Nr.: StR/0339/2016) beauftragte
der Stadtrat die Verwaltung, die Punkte 7.3 und 7.4 des vorgelegten
Jugendförderplanes an die geänderten Bedingungen, u.a. an die Bedarfe in den
Ortsteilen anzupassen.
In Umsetzung des o.g. Beschlusses soll mit
dem vorliegenden Beschlussvorschlag eine Förderung von Kinder- und Jugendarbeit
in den Ortsteilen erfolgen.
Die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit
ist dem Grunde nach keine freiwillige Leistung der Stadt Eisenach.
Die
Stadt ist örtlicher öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die
Förderung erfolgt insbesondere auf der
Grundlage des § 11 (Kinder- und Jugendarbeit), § 12 (Jugendverbandsarbeit) und
§ 14 (Erzieherischer Jugendschutz) Sozialgesetzbuch VIII - SGB VIII-, und den
§§ 16 und 17 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz –ThürKJHAG-
(Förderung der Jugendarbeit und Förderung der Jugendverbandsarbeit).
Neben den in den gesetzlichen Grundlagen
genannten Schwerpunkten der Förderung sollen insbesondere ehrenamtliche
Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den
Ortsteilen durch geeignete Maßnahmen unterstützt und gestärkt werden.
Die Höhe der Mittelzuweisung an die Ortsteile
2020 wurde gleichberechtigt auf der Grundlage der Einwohnerstatistik der Stadt
Eisenach ermittelt. Als Grundlage für die vorgeschlagene Förderhöhe diente eine
Pro-Kopf- Pauschale von ca. 32,28 €. Die Berechnung dieser Pauschale erfolgte
aus Gleichbehandlungsgründen anhand der Anzahl der 7 - unter 18 Jährigen, die
am 31.12.2019 im jeweiligen Ortsteil lebten.
Im Ortsteil Stedtfeld wird derzeitig ein
Jugendtreff finanziert und unterhalten. Deshalb bleibt der Ortsteil Stedtfeld
bei diesem Fördervorschlag unberücksichtigt.
Die Mittelverwendung im Ortsteil bzw.
Weitergabe an Vereine zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit sowie
Jugendverbandsarbeit und Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes erfolgt im
Benehmen und auf Empfehlung der jeweiligen Ortteilräte.
Nicht verwendete Mittel sind nicht auf das
Haushaltsjahr 2021 übertragbar und müssen an die Stadtverwaltung zurückgezahlt
werden. Im Ausnahmefall und bei genügend Zeitvorlauf können nicht in Anspruch
genommene Fördermittel anderen Ortsteilen zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bis spätestens
28.02.2021 durch einen einfachen Verwendungsnachweis (Liste und kurzer
Sachbericht) beim Jugendamt nachzuweisen.
Eine Doppelförderung durch die Stadt Eisenach
ist ausgeschlossen.
Aus
förderrechtlichen Gründen kann die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
für die beantragten Maßnahmen mit Beschlussdatum bzw. Eingang der jeweiligen
Anträge ausgesprochen werden. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns
begründet keinen Rechtsanspruch auf die beantragte Höhe der Förderung.
Näheres über das Verfahren regelt die dem
Stadtrat im Juli 2020 zur Beschlussfassung vorzulegende „Richtlinie zur
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“.
Eine unmittelbare
Förderung durch die Verwaltung erfolgt erst nach Vorlage des beschlossenen und
genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Eisenach für das Jahr 2020 mittels
Bescheid.
Fachamtsseitig wurden im Haushaltsplanentwurf 2020 in der Haushaltsstelle
46050.718000 (Jugendclubs Ortsteile/ Zuschüsse an Vereine Ortsteile) 17.400 €
beantragt.