hier: Verwendung von Mitteln des 3,3 Mio. Euro-Paketes für den vollständigen Nachweis der Finanzierung des städt. Eigenanteiles
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Verwendung von Mitteln in Höhe von 195.260,00 € zur Sanierung der Wartburgauffahrt 2. BA aus dem 3,3 Mio. Euro-Paket für den vollständigen Nachweis der Finanzierung des städtischen Eigenanteils.
II.
Begründung:
Am 23.09.2019 wurde
dem SUS die Baumaßnahme Wartburgauffahrt 1. BA vorgestellt und erläutert. Das
Schadbild im 2. BA ist 100% identisch, es haben sich straßenparallele, tiefe
Risse in der Straßenoberfläche gebildet. Der Unterbau der Straße wird gemäß
Baugrundgutachten als gering tragfähig eingeschätzt und damit eine ungenügende
Standsicherheit der Straße festgestellt.
Die vorherrschende
Witterung (lange trockene Perioden und extreme Regenereignisse) verschärfen die
Situation vor Ort deutlich.
Aufgrund des
erheblichen Schadens an der Straße und der verkehrswichtigen Bedeutung ist eine
schnelle Instandsetzung der Wartburgauffahrt erforderlich.
Kosten davon
im HH 2019 davon im HH 2020
nach Kostenberechnung 2. BA: enthalten: benötigt:
839.050,00 € Gesamtausgabe 40.000,00 € 799.050,00 €
(805.050,00 € zuwendungsfähige Kosten)
603.790,00 € Fördermittel 0,00 € 603.790,00
€
235.260,00 € Eigenanteil Stadt 40.000,00 € 195.260,00 €
Für beide
Bauabschnitte wurden Fördermittel angemeldet welche zunächst abgelehnt wurden.
Nun ist aber für den 2. BA, nach nochmaliger Beantragung der Fördermittel, eine
Förderung nach RL-KVI im Programm 2020 in Aussicht gestellt.
Um die Förderung in
diesem Jahr in Anspruch zu nehmen und die Baumaßnahme schnellstens umsetzen zu
können, ist es erforderlich, spätestens im September mit der Ausführung zu
beginnen. Somit muss umgehend mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
begonnen werden.
Damit für die prioritäre Investitionsmaßnahme ein aktualisierter Antrag
auf rechtsaufsichtliche Würdigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht
werden kann, dessen Genehmigung wiederum Voraussetzung für die endgültige
Bewilligung der beantragten Fördermittel ist, muss gegenüber der
Rechtsaufsichtsbehörde dargestellt werden, dass die Gesamtinvestitionskosten
vollständig durchfinanziert sind.
Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Fördermittel (603.790,00 €) und
des im HH 2019 enthaltenen Eigenanteils (40.000,00 €) verbleibt ein Betrag in
Höhe von 195.260,00 Euro der als städt. Eigenanteil bisher nicht als finanziert
dargestellt werden kann.
Aufgrund der Priorität der Investitionsmaßnahme und der avisierten
Bereitstellung von Fördermitteln ist somit dringend eine Entscheidung über den
Nachweis der Finanzierung des dargestellten Eigenanteiles notwendig.
Aufgrund
des vom Thüringer Landtag am 05.03.2020 beschlossenen 2. Änderungsgesetzes zum
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalt erhält die Stadt
Eisenach gemäß § 6a, Abs. 1 (43,58 Euro / EW) und 2 (34,46 Euro/EW) eine
Investitionszuweisung in Höhe von Rd. 3,3 Mio. Euro, die im Haushaltsjahr 2020
zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Diese Mittel konnten
bereits Ende März vereinnahmt werden und stehen somit zur Finanzierung bereits
zur Verfügung.
Insoweit wird auch auf die
Unterlagen zur Einbringung des Haushaltsentwurfes für das Haushaltsjahr 2020
und die dazu erfolgten Erläuterungen hinsichtlich des 3,3 Mio.
Euro-Investitionspaketes verwiesen.
Um für die Maßnahme
Wartburgauffahrt 2. BA den Antrag auf rechtsaufsichtliche Würdigung bei der
Rechtsaufsicht einreichen und möglichst zeitnah auch die Genehmigung erhalten
zu können, damit die avisierten Fördermittel bewilligt werden, ist nunmehr der
Beschluss notwendig, dass die noch darzustellende anteilige Finanzierung des
städt. Eigenanteiles in Höhe 195.260,00 Euro aus den bereits verfügbaren
Mitteln der vom Land für das Jahr 2020 bewilligten Investitionszuweisungen
finanziert werden soll.