Betreff
Wartburgauffahrt 2. Bauabschnitt
hier: Verwendung von Mitteln des 3,3 Mio. Euro-Paketes für den vollständigen Nachweis der Finanzierung des städt. Eigenanteiles
Vorlage
0263-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Verwendung von Mitteln in Höhe von 195.260,00 € zur Sanierung der Wartburgauffahrt 2. BA aus dem 3,3 Mio. Euro-Paket für den vollständigen Nachweis der Finanzierung des städtischen Eigenanteils.


II. Begründung:

 

Am 23.09.2019 wurde dem SUS die Baumaßnahme Wartburgauffahrt 1. BA vorgestellt und erläutert. Das Schadbild im 2. BA ist 100% identisch, es haben sich straßenparallele, tiefe Risse in der Straßenoberfläche gebildet. Der Unterbau der Straße wird gemäß Baugrundgutachten als gering tragfähig eingeschätzt und damit eine ungenügende Standsicherheit der Straße festgestellt.

 

Die vorherrschende Witterung (lange trockene Perioden und extreme Regenereignisse) verschärfen die Situation vor Ort deutlich.

Aufgrund des erheblichen Schadens an der Straße und der verkehrswichtigen Bedeutung ist eine schnelle Instandsetzung der Wartburgauffahrt erforderlich.

 

Kosten                                                                                davon im HH 2019          davon im HH 2020

nach Kostenberechnung 2. BA:                                enthalten:                         benötigt:

839.050,00 €       Gesamtausgabe                                             40.000,00 €                         799.050,00 €

(805.050,00 €     zuwendungsfähige Kosten)

603.790,00 €       Fördermittel                                                              0,00 €                          603.790,00 €

235.260,00 €       Eigenanteil Stadt                                            40.000,00 €                         195.260,00 €

 

Für beide Bauabschnitte wurden Fördermittel angemeldet welche zunächst abgelehnt wurden. Nun ist aber für den 2. BA, nach nochmaliger Beantragung der Fördermittel, eine Förderung nach RL-KVI im Programm 2020 in Aussicht gestellt.

 

Um die Förderung in diesem Jahr in Anspruch zu nehmen und die Baumaßnahme schnellstens umsetzen zu können, ist es erforderlich, spätestens im September mit der Ausführung zu beginnen. Somit muss umgehend mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen begonnen werden.

 

Damit für die prioritäre Investitionsmaßnahme ein aktualisierter Antrag auf rechtsaufsichtliche Würdigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht werden kann, dessen Genehmigung wiederum Voraussetzung für die endgültige Bewilligung der beantragten Fördermittel ist, muss gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde dargestellt werden, dass die Gesamtinvestitionskosten vollständig durchfinanziert sind.

Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Fördermittel (603.790,00 €) und des im HH 2019 enthaltenen Eigenanteils (40.000,00 €) verbleibt ein Betrag in Höhe von 195.260,00 Euro der als städt. Eigenanteil bisher nicht als finanziert dargestellt werden kann.

Aufgrund der Priorität der Investitionsmaßnahme und der avisierten Bereitstellung von Fördermitteln ist somit dringend eine Entscheidung über den Nachweis der Finanzierung des dargestellten Eigenanteiles notwendig.

Aufgrund des vom Thüringer Landtag am 05.03.2020 beschlossenen 2. Änderungsgesetzes zum Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalt erhält die Stadt Eisenach gemäß § 6a, Abs. 1 (43,58 Euro / EW) und 2 (34,46 Euro/EW) eine Investitionszuweisung in Höhe von Rd. 3,3 Mio. Euro, die im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Diese Mittel konnten bereits Ende März vereinnahmt werden und stehen somit zur Finanzierung bereits zur Verfügung.

 

Insoweit wird auch auf die Unterlagen zur Einbringung des Haushaltsentwurfes für das Haushaltsjahr 2020 und die dazu erfolgten Erläuterungen hinsichtlich des 3,3 Mio. Euro-Investitionspaketes verwiesen.

 

Um für die Maßnahme Wartburgauffahrt 2. BA den Antrag auf rechtsaufsichtliche Würdigung bei der Rechtsaufsicht einreichen und möglichst zeitnah auch die Genehmigung erhalten zu können, damit die avisierten Fördermittel bewilligt werden, ist nunmehr der Beschluss notwendig, dass die noch darzustellende anteilige Finanzierung des städt. Eigenanteiles in Höhe 195.260,00 Euro aus den bereits verfügbaren Mitteln der vom Land für das Jahr 2020 bewilligten Investitionszuweisungen finanziert werden soll.